Hallo,
ein Vermieter übergibt einen Mietvertrag, händigt aber nicht den Nebenkosten-Verteilerschlüssel aus; somit sind Nebenkostenabrechnungen schwer bzw gar nicht zu überprüfen.
Seit 2 Monaten verweigert der Vermieter die Heruasgabe; etliche Mails und persönliche Ansprachen sind erfolgt.
Ohne Erfolg.
Was kann man nun noch tun?
DANKE für alle Hinweise und Tipps im Voraus!
MfG
Hallo,
Warten, bis die Nebenkosten abgerechnet werden?! Sollte der Schlüssel für Wärme und Wasser falsch festgelegt sein, hat man dann immer noch Chance zum Widersprechen (und zur Not zum Klagen).
Grüße
muss er ja auch nicht. es gilt doch ganz einfach das, was im mietvertrag steht. wo genau ist das problem?
Moin,
wenn der Umlageschlüssel nicht im Mietvertrag steht, gilt die gesetzliche Regelung:
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die
Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil
der Wohnfläche umzulegen.
Gruß Ralf
Hallo,
es kann bei WEG mit Verwalter vorkommen, dass der Vermieter den Nebenkostenschluessel nicht kennt. Den vom Vorjahr schon, den naechsten aber noch nicht, diese kann anders sein, kann noch anders beschlossen werden.
Gruss Helmut
Falls Kontakt zum Vormieter besteht / bestand kann man sich evtl dort eine Nebenkostenabrechnung zeigen lassen.
das ist unsinn. man kann nicht jedes jahr einfach was neues festlegen, wie’s grad am hübschesten passt. was einmal vertraglich abgemacht ist hat gefälligst auch eingehalten zu werden.
Eben nicht.
Und welcher Vertrag? Vertrag ueber Verteilerschluessel? Unbekannt.
.
Die Eigentuemer-Gemeinschaft der WEG beschliesst den Verteilerschluessel der Betriebskosten. Normal nicht jedes Jahr anders. Aber wenns was zu optimieren gibt, dann, und nur fuer die Zukunft.
.
Woher soll ein Beispiel-Vermieter heute wissen, welcher Verteilerschluessel in Zukunft fuer den Mieter gelten wird? Meine Aussage, kann er nicht im Voraus wissen, kann sich noch aendern. Weil es sich aendern kann, wird der Vermieter bestenfalls den derzeitigen Schluessel bekannt geben und keinen fuer die Zukunft zusichern, auch nicht den bisher angewendeten.
Gruss Helmut
der mietvertrag.
und? das muss einen mieter genau gar nicht interessieren. das ist allein problem des vermieters.
„An einen vertraglich vereinbarten Verteilerschlüssel sind die Parteien grundsätzlich gebunden“
Hallo,
das Problem ist: Der Mieterverein, der meine Nebenkostenabrechnung überprüfen will, besteht auf den vertraglich vereinbarten NK-Schlüssel, der vertraglich zugesichert wurde.
Wörtlich heißt es im Vertrag: …die dem Mietvertrag beigefügte Nebenkostenabrechnung - §5 Abs. 3. Betriebskosten & Abs. 4. Abrechnungsmaßstäbe…
eine nebenkostenabrechnung, aus der der verwendete schlüssel nicht hervorgeht, ist fehlerhaft.
aus http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/verteilerschluessel-fuer-betriebskosten/
"Ist aus der Betriebskostenabrechnung kein Umlageschlüssel ersichtlich oder nicht verständlich durch den Vermieter erläutert, leidet die Abrechnung an formellen Mängeln, die zu ihrer Gesamtunwirksamkeit führen. "
aber da findet man etwas weiter unten auch:
„Das gilt nicht für den Fall, dass sich Schlüssel und Erläuterung aus anderen zugänglichen Quellen ergeben oder allgemein verständlich sind.“
also nochmal in den mietvertrag schauen, was dort zu den nebenkosten genau steht. es ist duchaus möglich, dass dort der gesuchte schlüssel oder der hinweis auf den fundort der regelung versteckt ist. ggf. mal zum mieterverein mitnehmen.
Das Problem ist: Der Mieterverein, der meine Nebenkostenabrechnung überprüfen will, besteht auf den vertraglich vereinbarten NK-Schlüssel, der vertraglich zugesichert wurde.
Wörtlich heißt es im Vertrag: …die dem Mietvertrag beigefügte Nebenkostenabrechnung - §5 Abs. 3. Betriebskosten & Abs. 4. Abrechnungsmaßstäbe…
MfG
Wörtlich heißt es im Vertrag: …die dem Mietvertrag beigefügte Nebenkostenabrechnung - §5 Abs. 3. Betriebskosten & Abs. 4. Abrechnungsmaßstäbe…
Der Mieterverein, der meine Nebenkostenabrechnung überprüfen will, besteht auf den vertraglich vereinbarten NK-Schlüssel, der vertraglich zugesichert wurde.
Wörtlich heißt es im Vertrag: …die dem Mietvertrag beigefügte Nebenkostenabrechnung - §5 Abs. 3. Betriebskosten & Abs. 4. Abrechnungsmaßstäbe…
Mieterverein, der meine Nebenkostenabrechnung überprüfen will, besteht auf den vertraglich vereinbarten NK-Schlüssel, der vertraglich zugesichert wurde.
Wörtlich heißt es im Vertrag: …die dem Mietvertrag beigefügte Nebenkostenabrechnung - §5 Abs. 3. Betriebskosten & Abs. 4. Abrechnungsmaßstäbe…
Mein Mieterverein, der meine NK-Abrechnung überprüfen will, besteht auf den vertraglich vereinbarten NK-Schlüssel.
Wörtlich heißt es im Vertrag: …die dem Mietvertrag beigefügte Nebenkostenabrechnung - §5 Abs. 3. Betriebskosten & Abs. 4. Abrechnungsmaßstäbe…
MfG
ich verstehe das problem nicht.
Die Aussage meines Mietervereins: Ohne die vertragl. zugesicherten Unterlagen kann die NK-Abrechnung 2014 nicht überprüft werden.
sorry, ich bin hier raus. das ratespiel ist mir zu öde. mit halben sätzen ausschnitte zitieren führt bei mir leider zu keinerlei erkenntnissen.
Der Vermieter muss den Verteilerschlüssel offenlegen, es gibt meines Wissens 2 Varianten: nach qm der Wohnung oder nach Personenzahl. Gewissen Sachen legen wir nach der Wohnung um: Versicherung, z.B, nach Personen/pro Wohnung z.B. Müllgebühren. Du hast Anrecht darauf auf den Schlüssel und auf Einsicht der Rechnungen, sogar auf Anspruch auf Kopien gegen kleines angemessenes Entgelt