Vermieter verweigert Kautionsrückzahlung an

… die Arge

Hallo! Ich habe heute einen Brief bekommen vom Jobcenter, das mein alter Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt, angeblich weil diese für Reparaturen der Wohnung genutzt wurde. Es ist so: Während ich in der Wohnung gelebt habe, wurde das Haus verkauft, dh. der Vermieter hat gewechselt. Mit dem vorherigen Vermieter haben wir im Mietvertrag die bereits bestehenden Mängel aufgelistet. Bei meinem Auszug (ich habe ein Jahr in der Wohnung gelebt) meinte der neue Vermieter das die Mängel die im Mietvertrag gelistet waren nicht die Mängel sind, die er festgestellt hatte. z.B. war das Türschloß der Wohnungstüre angegriffen, im Mietvertrag steht „Delle höhe Türschloß“ Zitat Vermieter „das bedeutet ja nicht dass das „kaputte“ Schloß die im Mietvertrag stehende Delle ist“ oder Ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen, in jedem Raum waren andere Farben gestrichen. Pink im Schlafzimmer, Dunkelgrün in der Küche, Gelb im Wohnzimmer. Ich habe die Räume weiß gestrichen, zumindest versucht, da die Wände bei meiner Vormieterin schon mit Schimmel belastet waren, hat die Farbe nicht gehalten, da die Wände einfach feucht waren. Der Vermieter meinte, wenn ich das nicht hinbekomme, dann MUSS ich einen Maler kommen lassen und das „fachgerecht“ durchführen lassen. Das Ende vom Lied: Die Arge verlangt jetzt die Rückzahlung der vollen Kaution von mir, da sich der Vermieter ja weigert. Wenn ich jetzt aber das ganze vor Gericht bringe, ich habe auch Zeugen die das alles bestätigen können, wie stehen meine Chancen da rauszukommen?

Hallo,
oh Gott!!
Hier tun sich eine Menge Fragen auf, die erst geklärt werden müssen, um eine hilfreiche Antwort geben zu können. Hier nur einige:

  • ist der neue Eigentümer tatsächlich im Grundbuch eingetragener Eigentümer? Hier Nachweis fordern!!
  • Haben Sie dem vorherigen Eigentümer die Zustimmung gegeben, dass er Ihre Kaution an den neuen Eigentümer übergibt? Wenn nicht, ist er derjenige, der die Kaution zurück zahlen muss!!
  • Ein neuer Eigentümer kann nicht die Abmachungen mit dem alten einfach ignorieren, denn lt. Gesetz tritt er in alle bestehenden Verträge ein, ohne diese ändern zu können.
  • usw.
    Also, schleunigst Rechtsberatung bei einem Mieterverein oder einem RA einholen und dann klagen. Auch die Renovierungsproblematik geht so nicht, wie es der neue vor hat.
    Viel Erfolg!
    Gruß suver