Vermieter verweigert Umzug ins Obergeschoß?!

Guten Tag,
wir wohnen seit 5 Jahren im Erdgeschoß und hatten schon einige Probleme mit Schimmel und Feuchtigkeit. Diese wurden vom Vermieter nach Anzeige, immer beseitigt bzw. ausgebessert.
Nun zieht unsere Nachbarin im Obergeschoß aus (Haus besteht nur aus EG, OG und DG) und wir sind sehr interessiert, ihre Wohnung auf Grund des Schimmelproblems zu übernehmen. Sie ist auch damit einverstanden und würde uns sogar ihre Küche überlassen.
Ich fragte also bei der Vermietungsgesellschaft nach und bekam zur Antwort, dass wir nicht umziehen können „…weil das nicht geht“. Des Weiteren wurde mir erklärt, dass ich ohne triftigen Grund nicht umziehen könne, da es sich um dieselbe Wohnung handelt. Wäre z.B. ein Zimmer mehr in dieser Wohnung, so wäre das ein Grund für einen Umzug.
Ich war völlig perplex bei dieser Antwort. Ist das rechtens und was kann ich tun um die Wohnung zu bekommen?

Danke, für alle Antworten

Hallo,
es gibt keinen Rechtsanspruch von Deiner Seite. Der Vermieter kann Dir eine andere Wohnung im Austausch geben, er muss es aber nicht.
Im Übrigen solltest Du einmal den Vermieter bitten nach dem Grund für den Schimmelbefall zu suchen. Vielleicht liegt es auch am falschen Heizen und Lüften. Bei einer Wandtemperatur unter 15 Grad ist die Gefahr der Schimmelbildung sehr groß. Außerdem ist ein gekipptes Fenster die falscheste Art zu lüften, da hierbei die Wände auskühlen.
Sorry und viele Grüße
Udo

hallo!
sie haben schlechte karten.er hat ihre whg immer
instandgesetzt. daher sind die whgen gleich.
und: es sind seine whgen, er kann vermieten an wen er will.sie können ihn nicht zwingen . vielleicht hilft
ein persoenliches freundliches wort?
viel glück
leider kann ich nicht positiver antworten, versetzen
sie sich als vermieter oder eigentümer in seine
lage. sie haben do ch immer bisher fein fleissig und
brav bezahlt, solch einen mieter lasse ich doch nicht ziehen!ein neuer mieter macht vielleicht ramba
zamba in der feuchten bzw schlechteren wohnung und dann hat er den ärger. vielleicht hilft ihnen dieser
tip mit dem zaunpfahl. viel glück

Hallo Fuchsbaby15,
da bin ich leider überfragt. Eine „rechtsgültige“ Antwort kann ich dir leider nicht geben. Ich versteh selber nicht, warum ihr nicht einfach umziehen könnt. Ein Beispiel hab ich noch: Freunde wohnten in einem Mehrfamilienhaus, in dem auch immer wieder Renovierungsarbeiten aufgrund von Feuchtigkeit und Schimmel durchgeführt werden mussten. Nach und nach ist ein Großteil der Mieter ausgezogen. Da keine Nachmieter gefunden wurden, hat sich die Hausverwaltungsgesellschaft dazu entschlossen, die Kaltmiete drastisch zu senken (glaub ca 50%). Daraufhin hat eine verbliebene Familie nachgefragt, ob diese denn nicht in die schon seit geraumer Zeit leestehende, günstigere Wohnung umziehen könne. Leider wurde der Familie der Umzug auch verweigert, mit der Begründung: Sie würden doch schon im Haus wohnen, und eine günstigere Miete sei kein auch kein Grund. Ich weiß, das Beispiel hilft dir jetzt wenig, um eine Antwort zu finden. Aber nicht verzagen…:smile:
LG Campi

Hallo,

  1. wenn die Wohnung ein absolutes Schimmel- bzw. Feuchtigkeitsproblem hat, dann ist sie de facto nicht vermietbar !
  2. Schimmel stellt eine massive Gesundheitsgefährdung dar - somit ist diese Wohnung nicht bewohnbar, bis diese Mängel fachgerecht behoben sind. Ein bischen Farbe darüber schmieren reicht nicht. Der Pilz sitzt im Putz bzw. Mauerwerk und das ist durchfeuchtet.
  3. Ungenügendes Heizen bzw. Lüften fördert die Entstehung des Schimmels - also Achtung !
    Der Vermieter kann das Problem auch umkehren und behaupten Du hättest Deine Sorgfaltspficht verletztund nicht sachgerecht geheizt bzw. gelüftet. Nur das Heizen hat seine Grenzen.
    3a)Wenn neue, zu dichte Fenster eingebaut wurden kommt es auch zu solchen Problemen. Dichte Fenster kann man nur in Bauten mit gut gedämmten Aussenwänden einbauen.
    3b)In Deinem Fall sollte man einen Teil der oberen und unteren Dichtung am Fenster entfernen. Somit ist wieder eine leichte Dauerlüftung gewährleistet.
  4. Wenn Punkt 1 zutrifft, dann wäre der Vermieter im Zugzwang und müsste dem Umzug eigentlich zustimmen. Anderenfalls könntest Du den Mietvertrag wegen Unbewohnbarkeit der Wohnung fristlos aufkündigen. Voraussetzung ist aber, dass das Schimmelproblem schon vor Einzug bestand und vertuscht wurde.
    Alles Gute
    Hardy

ein freundliches hallo,
hm, das scheint mir ein komplexes thema zu sein.
das problem ist, erstmal ist der vermieter keinen grund schuldig, wenn er meint, das diese wohnung nicht zu vermieten ist, liegt das ganz allein bei ihm, schließlich ist es sein eigentum, und darüber kann er verfügen,wie er will…
wenn ich ehrlich bin, seh ich da keine chance in diese wohnung zu kommen, wenn sich der vermieter quer stellt.
es könnte ebensogut möglich sein, das er die wohnung bereits neu vermietet hat, aber wie bereits erwähnt, ist er keinerlei rechenschaft schuldig…
tut mir leid, da muss ich sie wohl leider enttäuschen

mfg