Vermieter verweigert Zutritt zur Wohnung trotz bestehendem Mietverhältnis

Vermieter verweigert Zutritt zur Wohngung.

Mein Vermieter hat während meiner Abwesendheit das Schloss zu meiner Wohnungstür gewechselt, die Schlüssel einbehalten und verweigert mir den Zutritt zu meiner Wohnung.
Das Mietverhältnis läuft bis zum 31.03.14

Ist dies rechtens und welche Möglichkeiten habe ich um dagegen vorzugehen, bzw. wie bekomme ich wieder Zutritt zu meiner Wohngung?

eiegentlich darf das nur der Gerichtsvollzieher. Ansonsten kommt es auf die Umstände an, die vor der Inbesitznahme des Vermieters lagen.

Hallo!

fehlt da nicht die Vorgeschichte, der Zusammenhang ?

Oder ist es wirklich so, Vermieter hat grundlos (aus Spaß, um seinen Mieter zu ärgern ?) Schloss ersetzt und gibt Schlüssel nicht raus ? Warum sonst ?

Dann ruft man die Polizei und bitte um Unterstützung und zeigt Vermieter auch auch an.

mfG
duck313

Hallo,

Mein Vermieter hat während meiner Abwesendheit das Schloss zu
meiner Wohnungstür gewechselt, die Schlüssel einbehalten und
verweigert mir den Zutritt zu meiner Wohnung.
Das Mietverhältnis läuft bis zum 31.03.14

Das ist doch sicher nicht die ganze Geschichte.
Wie begründet der Vermieter sein Verhalten?
Was ist vorher geschehen?

Man kann nicht antworten, ohne die ganze Geschichte zu kennen.
Wie wäre es, wenn Du die ganze Sache neu einstellt?
FAQ:1129

Gruß
Jörg Zabel

Mein Vermieter hat während meiner Abwesendheit das Schloss zu
meiner Wohnungstür gewechselt, die Schlüssel einbehalten und
verweigert mir den Zutritt zu meiner Wohnung.

Vermieter haben im Allgemeinen ein Interesse daran, Mieteinnahmen zu erzielen. Das gelingt am besten, wenn dem Mieter der Zutritt zu dessen Wohnung nicht verwehrt wird.

Stellt sich die Frage: Was wurde bei dieser Geschichte denn alles ausgelassen?

hi,

Ansonsten kommt es auf die Umstände an, die vor der Inbesitznahme des
Vermieters lagen.

nur ein einziges Beispiel bitte.

Gegeben: bestehendes Mietverhältnis - auch wenns nur noch 15 Tage sind und ausgetauschte Schlösser von Vermieterseite ohne Herausgabe der Schlüssel.

bin gespannt welche Umstände dazu berechtigen könnten.

grüße
lipi

Hallo

bin gespannt welche Umstände dazu berechtigen könnten.

Vorschlag:
Vielleicht, wenn in dieser Wohnung ein Mordkomplott gegen den Vermieter geplant wurde?
Wenn dort Atombomben gebaut wurden?
Wenn der Mieter geplant hat, von der Wohnung aus das Haus zu zerstören?

Passt einer der Vorschläge?

eiegentlich darf das nur der Gerichtsvollzieher.

Wie bitte. Der Gerichtsvollzieher darf jedem Mieter den Zutritt zu seiner Wohnung verbieten.

Das bedeutet dann, der nichtsnutzige Mieter darf dann unter der Brücke schlafen und dies dann evt. auch im Winter bei Eiseskälte.

Wie kommst Du denn auf so eine Schnapsidee ?
Oder hast Du zu tief ins Glas geguggt.

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Passt einer der Vorschläge?

Nö, waren noch nicht mal lustig!

Der Plem

Vermieter verweigert Zutritt zur Wohngung.

Das Mietverhältnis läuft bis zum 31.03.14

Ist dies rechtens und welche Möglichkeiten habe ich um dagegen
vorzugehen, bzw. wie bekomme ich wieder Zutritt zu meiner
Wohngung?

Der VM wäre nun nicht an deine Kündigung gebunden, sondern könnte selbst fristlos gekündigt haben.

Da wir hier nur (d)eine Wahrheit kennen, gilt grds.: Mit gerichtlichem Pfändungsbeschluss oder Räumungstitel wäre sein Tun rechtens, ohne nicht.

G imager