Vermieter verzweifelt !

Guten Tag,
habe folgendes Problem mit meinem Mieter.
Ich möchte den Keller des Hauses komplett renovieren wegen Schäden etc. Mein Mieter besitzt einen Kellerraum, wo er jegliche Sachen abgestellt hat. Nun weigert er sich die Sachen auszuräumen. Ich habe im Mietvertrag nachgeschaut und dort ist nicht die Rede von einem Kellerraum, wo er seine Sachen abstellen darf. Eigentlich dürfte er diesen Raum gar nicht benutzen oder? Anscheinend wurde dies durch eine mündiche Absprache mit dem vorherigen Hausbesitzer abgesprochen, dass er diesen Raum benutzen darf. Auschließlich wurde die Waschküche eingetragen. In diesem Waschküchenraum hat man Zutritt zu einem weiterem Raum, wo er jegliche Sachen abgestellt hat. Nun meine Frage: Hat er das Recht dazu diesen Raum zu bentzen, im Mietvertrag wurde kein Keller eingetragen, nur die Waschküche.

Ich danke für jede Antwort…

Hallo,

also von der rechtlichen Seite kann ich leider nicht aussagekräftig dienen, da ich auch nur ein Laie bin.
Von der „praktischen“ Seite würde ich sagen, für die Nutzung von Räumen außerhalb der Wohnung, wenn es nicht im Mietvertrag steht, dann ist es nicht zulässig, es sein denn:

  • der Raum ist nicht eindeutig abgegrentzt (durch eine geschlossene Tür o.ä.)
  • es gibt eine mündliche Vereinbarung mit dem Vermieter (bei Vermieterwechsel, sollten solche Vereinbarungen dem neuen Vermieter bekannt gemacht werden, sonst dürften sie nichtig sein)
  • es gibt eine Duldung od. Gewohnheitsrecht
  • es ist mit den anderen Mietern abgesprochen

Sollte keine der oben genannten Bedingungen erfüllt sein, dann können Sie den Mieter auffordern seine Sachen aus den Räumen zu entfernen oder nach angemessener Zeit diese Sachen dann anderweitig selbst einlagern. Bei „Mietflüchtlingen“ beträgt die Einlagerungszeit 10 Jahre. Bei allgemein zugänglichen Räumen dürfen Sie nach Ankündigung Renovierungsmaßnahmen durchführen und die Mieter müssen ihre Sachen für diese Zeit so unterbringen, dass die Arbeiten nicht behindert werden. Bei angemieteten Räumen zu einer Wohnung gehörend, müssen die Mieter zustimmen, vorher dürfen Sie als Vermieter nichts machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.

Hallo airways,
Das ist wirklich so ein ding! Ich denke bzw hoffe für dich und alle Vermieter, dass hier nicht das Gewohnheitsrecht gilt! Als Vermieter hat man ja leider so wenig rechte dass ich mir vorstellen könnte, je nach dem wie lange dein Mieter da schon wohnt weiter darauf bestehen kann. Allerdings kann dich meines wissens nach keiner daran hindern, reparatur bzw Instandhaltungs Arbeiten durchzuführen! Wenn es mein Mieter wäre, würde ich versuchen, mich mit ihm friedlich zu einigen und eine für beide Seiten gute Lösung mit ihm gemeinsam zu finden weil ich mir nicht sicher bin, wie das wohl Rechlich ausgehen würde.
Habe zwar keine Rechtlichen Erfahrungen mit Mietern aber hoffe trotzdem, dir mit meiner Meinung die sache bissel weitergeholfen zu haben!
Gruß Oli