Vermieter von Fahrradschuppen überzeugen

Hallo,
ich hoffe ich bin mit meiner Frage im richtigen Unterforum gelandet. Falls nicht ist es in Ordnung wenn ich verschoben werde.

Folgende Situation:
Wohnhaus mit vorwiegend Studenten/Studenten-WGs/jungen Leuten (nur zwei Wohnungen mit Bewohnern über 35 - das sind Rentner, nett keine Probleme im Haus). Im Hinterhof, der früher mal Parkplatz wra wurde vor zwei drei Jahren ein neues Haus mit Eigentumswohnungen gebaut, so dass der Hof nur noch über einen ca 1m breiten Fußweg und durch unser Haus zu erreichen ist. Hier stellen so gut wie alle Bewohner ihre Fahrräder ab (und da wir fast alle Studenten sind, sind das schon 'ne ganze Menge und zwar von unterschiedlichstem Wert). Wir und die WG über uns haben nun überlegt, dass es eigentlich ganz schön wäre überdachte Abstellmöglichkeiten für die Räder zu haben (und die anderen Radfahrer sehen das bestimmt genauso - optimalerweise ein verschließbarer Schuppen oder auch nur ein großes CarPort o.ä. Grundsätzlich würde eine solche Einrichtung ja sogar den Nutzwert der Wohnungen steigern, bzw. wäre für den Vermieter ja ein „Plusargument“ wenn er Wohnungen neu vermieten will und für was anderes ist der Hof ja sowieso nicht zu nutzen.
Aber genau da liegt jetzt unsere Frage: Wie gehen wir am geschicktesten dabei vor den Vermieter zu überzeugen?
Könnten wir uns dadurch evtl selbst „ein Ei“ legen und der Vermieter erhöht dann die Miete?
Kann es sein dass sowas da gar nicht erlaubt ist (wegen Brandschneise o.ä.)?
Klar wäre es am Einfachsten einfach mal den Vermieter anzusprechen, aber wir wären gerne auf der sicheren Seite und gut vorbereitet um selbst gute Argumente vorbringen zu können und vor allem evtl. entshenede Nachteile (v.a. finanzieller Art) im Vorwege gleich von uns abwenden zu können, damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt.

Danke im Voraus,
Gnoffin

Moin!Hypothetische Fragen zu beantworten ist gar nicht mein Ding!Ich als VM würde m.E. gar keinen Grund haben, Geld in die Hand zu nehmen, damit Sie Ihren Fahrradsattel morgens nicht trocken reiben müssen. Und wenn doch, dann nur über die Schiene der Investition.
Das heißt, 11% der gesamten Investitionskosten kann der VM per anno auf die Miete umlegen. Also: es würde Ihre Miete erhöht.GrußMK

Kann es sein dass sowas da gar nicht erlaubt ist (wegen Brandschneise o.ä.)?

Ja, genau aus dem Grund sind z.B. Wegerechte zum anderen Gebäude/Eigentumsverhältnisse des Grund und Bodens und erforderliche Brandschutzabstände abzuklären - d.h. Baugenehmigungsverfahren (also auf die reinen Baukosten nochmal 1500 Euro aufwärts draufzurechnen).

Den Vermieter überzeugen zu wollen, dass er die Wohnwerterhöhung für die Mieter alleine auf seine Kosten vornehmen soll und dabei eine entsprechende Mieterhöhung als „faules Ei“ anzusehen, ist aber etwas weltfremd. Geschenkt fällt so etwas ja nicht vom Himmel …

Daneben: Von einem großen gemeinschaftlichen Fahrradabstellschuppen für viele Benutzer kann ich nur abraten. Irgendwer vergisst immer das Abschliessen, aber andere verlassen sich darauf - ständiger Ärger vorprogrammiert.
Eine prima Lösung zu überschaubauren Kosten sind diese abschliessbaren Einzelboxen:
http://www.ziegler-metall.de/wissenswert/fahrradbox
Die kann der Mieter sogar beim Umzug mitnehmen (falls ihm der Vermieter das Aufstellen einer solchen Box im Hof gestattet - und baurechtlich keine Hinderungsgründe bestehen).

Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten. Dass wir nicht bereit sind für sowas zu zahlen war so nicht gemeint. Das mit dem „faulen Ei“ war vllt. etwas unglücklich ausgedrückt. Es geht eben darum, dass hier fast nur Leute mit schmalem GEldbeutel wohnen (also Studenten und Rentner) und wir um des „Hausfriedens“ willen nicht diejenigen sein wollen, derentwegen auf einmal die Miete erhöht wird. Ist ja klar, dass sich sowas nicht von allein bezahlt und auch in Stand gehalten werden will. Daher erstmal auch vielen Dank für den Tipp mit den Boxen. Wir werden jetzt wohl erstmal ganz unverbindlich mit dem Vermieter reden (und dabei natürlich auch - möglichst diplomatisch -  unsere „Befürchtungen“ aber auch unsere Wünsche kommunizieren). Vielleicht sind wir ja auch einfach nur zu übervorsichtig. Als weitere Vorschläge zur „Kostensenkung“ haben wir auch überlegt anzubieten selbst was zu bauen (mit Hilfe zweier befreundeter ausgelernter Zimmermannsgesellen, so dass sach- und fachgerechte Montage gewährleitet wäre). Mal sehen was sich ergibt, bisher war unsere Hausverwaltung jedenfalls immer recht hilfreich und aufgeschlossen.
Das problem mit dem Abschließen von Gemeinschaftsräumen oder -schuppen kenne ich noch aus dem Studentenwohnheim zur Genüge. Dennoch ist es gegenüber von Versicherungen von Vorteil wenn man darauf hinweisen kann, dass das Rad in einem Solchen Ruam oder Schuppen steht (meine Versicherung erkennt explizit solche Räume, zu denen nur Hausbewohner Zugang haben an - im Gegensatz zum Hausflur, in den man auch als Fremder „per Türklingel“ gelangen kann. Dass diese Räume aufgrund von Faulheit oder Schusseligkeit nicht immer abgeschlossen sind ist mir klar, aber das müsste die Versicherung im Zweifelsfalle erstmal nachweisen. Uns geht es auch vielmehr um überdachte Abstellmöglichkeiten, damit die Räder nicht so schnell wegrosten (ist gerade bei etwas teureren Rädern extrem ärgerlich und jeden Tag das Rad fünf Stockwerke in die Wohnung hoch und runter tragen ist auch nicht wirklich praktikabel zumal darunter auch das Treppenhaus leiden würde.

Jedenfalls nochmals Vielen Dank,
 Gnoffin

Die wichtigsten Punkte wurden sowieso schon angesprochen: Bauordnung, ist überhaupt genug Platz vorhanden, Abstände zu Grundstücksgrenze, (Lage, Grundfläche u. Ausführung eines Baus können darüber entscheiden ob ein Plan bei der Baubehörde eingereicht und das Bauwerk genehmigt werden muss oder nicht), Brandschutz, ev. Kosten der Bauverhandlung (zu der dann auch alle Anrainer, Grundeigentümer, Behörden, Feuerwehr,… etc. geladen werden), Kosten der Errichtung (sowas im Pfusch selber zu machen kann sich ev. zu einem Bumerang f.d. Hausbesitzer entwickeln), Wartungskosten, Räumkosten bei Schnee, usw. Haftungsfragen bei Einbruch, Brand, Verletzung, etc. …

Ein offenes Flugdach mit Fahrradständer sollte man ev. ohne große Bauverhandlungen aufstellen dürfen, verschliessbare feste Gebäude (auch Geräteschuppen)  müssen jedenfalls ab einer gewissen Grundfläche (hier in Wien sind das soviel ich weiss 12 m2) in jedem Fall genehmigt werden. Das ist auf jeden Fall mit einem Haufen Rennereien und Unterschriften f.d. Hausbesitzer verbunden und ich würd’ das sicher nicht auf mich nehmen wenn es nicht unumgänglich ist. Jedes Anstreifen bei einer Behörde kann schon wieder exorbitante Kosten verursachen (z.B. wenn die bei so einer Bauverhandlung wegen eines Fahrradständers draufkommen daß eine Tür nach neuester Bauordnung um 2 cm zu nieder ist und das ganze Gebäude eine neue Öko-Sonstwas-Isolierung braucht… - dann kostet der Fahrradständer lockere 250.000,- Euro … :wink: Eine höhere Betriebskostenabrechnung ist aber so gut wie sicher, ich denke nicht daß der Vermieter das alles aus eigener Tasche zahlen wird.

Wann wurde das Haus gebaut? (Steht ggfls. auf dem Typenschild des Heizkessels oder des Aufzugs.) Je nachdem muss es nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Fassung der örtlich geltenden Landesbauordnung sowieso einen überdachten Fahradabstellplatz für die Bewohner haben.

s.

Und wenn er trotzdem nicht da ist? Was dann?

vnA