Vermieter von Kautionsrückzahlung freistellen?

Hallo,
ich habe wohl in meinem Mietvertrag meinen Vermieter von jeglicher Zahlungsverpflichtung der Kaution frei gestellt. Wortlaut im Mietvertrag:

„Bei einer Mehrheit von Mietern hat ein ausscheidender Mieter gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution oder eines Teils davon. Der Mieter, mit dem das Mietverhältnis fortgesetzt wird, ist verpflichtet, den auf den ausscheidenden Mieter entfallenden Kautionsanteil zuzüglich der erwirtschafteten Zinsen diesem zu erstatten. Er stellt den Vermieter insoweit von jeglichen Zahlungsverpflichtungen frei.“

Was habe ich da nur getan? Könnt ihr mir helfen? Bis jetzt habe ich die Wohnung noch nicht und die Kaution ist noch nicht bezahlt, aber der Vertrag schon unterschrieben…

Da haben Sie ja was tolles unterschrieben!!!
Mir fehlen die Worte!
Da hilft nur raus und weg und ein Anwalt, so würde ich es machen! Evtl. ein Mieterverein und da sich Hilfe holen. Legal ist das nicht was hier geschrieben steht!

Bei der gewählten Konstellation können Sie nur den Kautionsbetrag treuhänderisch für den Vermieter verwahren, damit Sie auch in der Lage sind, Teile der Kaution einem scheidenden Mieter nach ordnungsgemäßer Übergabe seines Wohnbereiches zur Verfügung zu stellen. Neue Mitbewohner leisten dann auch wiederum die Kaution an Sie und Sie verwalten für den Vermieter diese Kaution wiederum treuhänderisch. Alles in Allem eine dämliche Konstellation, die da in einem Mietvertrag festgelegt wurde und nur dazu dient, Sie mit einer nicht erfüllbaren Aufgabe zu belasten, für die nur ein Vermieter die Verantwortung tragen kann. Aus meiner Sicht ist eine solche Kautionsregelung unwirksam, die Sie zwar verpflichtet Zahlungen aus der Kaution vorzunehmen, Sie andererseits aber gemäß dieser Vereinbarung außerstandegesetzt sind über das Kautionsvermögen treuhänderisch zu frei verfügen. Klären Sie dies mit dem Vermieter und ergänzen Sie gemeinsam mit ihm die Treuhandregelung. Wenn der Mensch verstandesbeseelt ist, wird er das so machen. Wenn nicht, dann weisen Sie diesen Punkt der Mietvertragsvereinbarung als nicht erfüllbaren und damit unwirksamen Vertragsbestandteil förmlich zurück.

Hallo, bist du alleine mieter, trifft meines Erachtens der satz auf dich nicht zu.
Solltest du in einer WG wohnen gehen die Anspruche von dir und deinem Vermieter auf den WG Bewohner der nicht auszieht über.
Also alles nur halb so wild.

mfg
Seegab

Hallo Yea-Si,

ich kenne diese spitzfindige Formulierung nicht.

Keine Wohnungsübergabe !!
Wenn er im Begriff ist einzuziehen, sofort den Mietvertrag schriftlich widerrufen und den Schlüssel einziehen.

Holen Sie schnellstens den Rat eines Rechtsanwalts für Mietrecht ein und ändern Sie gegf. die Präambel.
Wennder Bursche solche Formulierungen drauf hat, das heist nichts Gutes - schlimmstenfalls ist dieser Vertrag wegen arglistiger Täuschung und dem Versuch des Einmietbetrugs anfechtbar.

In der Regel wird ein Kautionssparbuch ausgehändigt(auf den Mieter ausgestellt), oder eine Bankbürgschaft zugunsten des Vermieters. Neuerdings gibt es auch Kautionsversicherungen.

Alles Gute
hardy

Hallo, sorry, soetwas hatte ich noch nicht. Bitte bei einem Anwalt oder Hilfeverein nachfragen.

Hallo,

ich habe wohl in meinem Mietvertrag meinen Vermieter von
jeglicher Zahlungsverpflichtung der Kaution frei gestellt.
Wortlaut im Mietvertrag:

„Bei einer Mehrheit von Mietern hat ein ausscheidender Mieter
gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Rückzahlung der
Kaution oder eines Teils davon. Der Mieter, mit dem das
Mietverhältnis fortgesetzt wird, ist verpflichtet, den auf den
ausscheidenden Mieter entfallenden Kautionsanteil zuzüglich
der erwirtschafteten Zinsen diesem zu erstatten. Er stellt den
Vermieter insoweit von jeglichen Zahlungsverpflichtungen
frei.“

Was habe ich da nur getan? Könnt ihr mir helfen? Bis jetzt
habe ich die Wohnung noch nicht und die Kaution ist noch nicht
bezahlt, aber der Vertrag schon unterschrieben…

hallo

sorry…da kann ich auch nicht helfen

lisa

Keine Panik!
Das ist eine unnötige Mietvertragsklausel.

Diese Klausel besagt nur, dass
WENN es mehrere Mieter gibt (z.B. Ehemann und Ehefrau sind Mieter und beide unterschreiben als Mieter den Mietvertrag
UND einer der beiden Ehegatten zieht ALLEINE aus der Mietwohnung aus,
DANN hat dieser Ausziehende keinen Anspruch, dass der Vermieter ihm seinen fiktiven Teil an der Mietkaution auszahlen muss.

Dieser Rechtsanspruch besteht mit oder ohne diese Vertragsklausel SOWIESO NICHT!

Diesen Passus im Mietvertrag kann man also ignorieren.

MoinMoin!
Wenden Sie sich unverzüglich an einen Mieterschutzverein. Die dürfen rechtlich beraten.
Gruß
MK

Hallo,

gaaaanz ruhig und keine Angst.
Die Klausel betrifft Dich nur, wenn Du den Mietvertrag mit einer anderen Person unterschrieben hast. Steht ja da … bei einer Mehrheit von Mietern … wenn Du alleiniger Mieter dieser Wohnung bist, dann betrifft Dich diese Klausel nicht. Solltest Du mal ausziehen, dann muss der Vermieter Dir Kaution und Zinsen zurückzahlen. Wenn Du zu einem späteren Zeitpunkt jemanden in der Wohnung aufnimmst und diesen mit in den Mietvetrag schreiben läßt, dann trifft diese Klausel zu.

PS. kleiner Hinweis … Sollten im Mietvertrag Klauseln enthalten sein, die dem Gesetz widersprechen, dann sind diese, auch bei Unterschrift, hinfällig.

Also ganz beruhigt die Kaution bezahlen und einziehen … viel Spass in der neuen Wohnung …

Hallo,

diese Klausel im Mietvertrag ist höchstwahrscheinlich nicht zulässig. Ich empfehle mit Hinweis auf die rechtlichen Bedenken bei dieser Klausel den Mietvertrag schriftlich zu stornieren.

Viel Erfolg und freundliche Grüße
Udo