Hallo Gemeinde,
ein Mieter (Katzenmessi) verlässt das gemietete Haus.
Renovierung soweit OK (das erste mal nach 15 Jahren).
Über Details zu berichten würde hier den Rahmen sprengen.
Meine Frage: Darf man den neuen Vermieter über die belegbaren Unzulänglichkeiten dieser Person unterrichten und warnen oder macht man sich da evtl. strafbar.
Danke im Voraus
LG