Vermieter warnen

Hallo Gemeinde,

ein Mieter (Katzenmessi) verlässt das gemietete Haus.

Renovierung soweit OK (das erste mal nach 15 Jahren).

Über Details zu berichten würde hier den Rahmen sprengen.

Meine Frage: Darf man den neuen Vermieter über die belegbaren Unzulänglichkeiten dieser Person unterrichten und warnen oder macht man sich da evtl. strafbar.

Danke im Voraus

LG

Waren die strafbar? Gibt es noch einen Pranger? Wurden die Blockwarte wieder eingeführt? Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind abgeschafft worden?

Wie fändest du es, wenn ich deine Umgebung über deine

informiere? Zum Beispiel deinen jetzigen und alle zukünftigen Arbeitgeber?

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Wie erfährt man denn den neuen Vermieter?
Wenn sich alter und neuer Vermieter zufällig kennen, und reden über den Mieter, fällt das wohl eher unter „Klatsch und Tratsch“. Strafbar ist das, wenn es zu übler Nachrede ausartet.
Spioniert man dem Ex-Mieter hinterher, um seinen neuen Vermieter auszukundschaften und dann zu informieren, sind wohl eher Persönlichkeitsrechte betroffen…

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Es geht nicht darum eine Umgebung zu informieren, sonder den nächsten Vermieter vor Mietrückständen und einer nicht Artgerechten Haltung (von Katzen verpisste Wohnung)

u.V.m zu warnen.

Man könnte ja dem neuen potentiellen Vermieter den Hinweis geben, dass er irgendwelche Bescheinigungen vom Vorvermieter verlangen sollte, zum Beispiel über Mietrückstände o.ä.

Aber wenn der neue Vermieter nicht potentiell, sonder bereits vertraglich gebundener Vermieter ist, hilft das dem doch auch nicht weiter.

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Eine nicht artgerechte Haltung von Katzen (die man allerdings nicht zwangsläufig daran erkennt, dass die Wohnung verpisst ist; daran erkennt man möglicherweise nur, dass die Kater nicht oder nicht frühzeitig kastriert wurden) könnte man beim Tierschutz melden.

noch mal: Woher kennt man denn den künftigen Vermieter?
Und wegen „nicht artgerechter Haltung“ der Katzen sollte man sich wohl eher an den Tierschutz wenden…
Du wolltest doch wissen, ob du dich strafbar machst - und das hängt eben davon ab, wie weit du gehst, um den neuen Vermieter zu erfahren und was du ihm genau mitteilst…

[quote=„wegfish, post:7, topic:9457363“]
Woher kennt man denn den künftigen Vermieter?[/quote]
Hallo,
zum Beispiel bei Mietrueckstaenden oder auch nur ausstehenden Nebenkostenabrechnungen benoetigt der fruehere Vermieter die Zustelladresse fuer Briefe / Einschreiben. Gibt sogar das Einwohnermeldeamt raus.

die gehen dich was genau an? Und du kannst sie natürlich auch beweisen?

Der neue Vermieter kann jederzeit eine Erklärung vom neuen Mieter verlangen, dass beim alten Vermieter keine Schulden mehr bestehen. Es ist allein sein Problem, ob er das will.

Die geht dich exakt gar nichts an, wenn du nicht vorher was unternommen hast. Für Nachtreten gibt es eine rote Karte, und das zurecht.

Vielleicht überlegst du dir mal, warum eigentlich keine öffentliche Liste existiert, wer alles wegen Straftaten verurteilt wurde. Ich wiederhol’s nochmal: ES GIBT KEINEN PRANGER MEHR.


Monschauer Pranger :wink:

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ES GIBT KEINEN PRANGER MEHR.
Schade, aber würdest du diese Person und die Umstände kennen wäre deine Moral bestimmt auch eine andere.

Nein.

Überleg dir mal, wo denn eigentlich die Grenze ist, was an den Pranger soll und was nicht. Warum sollen Mietschulden (die du nicht mal kennst) angeprangert werden, aber geplatzte Ratenkäufe nicht? Oder willst du eine öffentliche Schufa, bei der jeder nachschauen kann, wer Kreditwürdig ist und wer nicht? Willst du eine Liste, in der jeder sehen kann, ob mal jemand verurteilt wurde? Auch für zu schnelles Fahren? Eine Liste, in der steht, ob jemand mal besoffen war? Eine Liste, in der man sehen kann, wer mal seine Frau bzw. seinen Mann betrogen hat?

Überlege dir gut, was du dir wünscht. Dein Wunsch könnte in Erfüllung gehen.

Die Schufa gibt es zum Beispiel schon. Macht dich das froh?

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