Vermieter...was darf er...was nicht?

Hallo,
wenn man einen Vermieter hat, der schon seit ca. 2 Jahrzenten pensioniert ist, also Zeit hat und meint, alles selbst reparieren zu können, und der dann noch nebenan wohnt, können hier so einige Probleme auftreten.

Ich habe folgende Fragen:

  1. Inwiefern darf ein Vermieter die anfallenden Reparaturen in der vermieteten Wohnung selber vornehmen? Gibt es Dinge, von denen er die Finger lassen muss (Herd oder so)?
  2. Muss man es als Mieter dulden, dass sich der Mieter überdurchschnittlich lange und immer wieder (das typische Rumgeflicke) für Reparaturen, Wartung, etc. in der Wohnung aufhält?
    3.Angenommen, es bestünde ein akutes Problem mit den Abwasserrohren (Abwasser aus der Mietwohnung würde in den Kellerraum laufen)…kann ich als Mieter darauf bestehen, dass umgehend ein Fachmann und dieser im Notdienst (abends) gerufen wird? Oder muss ich akzeptieren, dass der Vermieter selbst rumbastelt, so dass Toilettengänge und Co. für 4 bis 5 Std. ruhen müssen?
  3. Wie sieht es aus mit der Selbstbeteiligung bei kleineren Reparaturen, wenn diese sich laut Mietvertrag (Vordruck) auf die Kaltmiete bezieht, im Vertrag allerdings nur eine Warmmiete genannt wird?

Gibt es sonst vielleicht noch Wichtiges oder Wissenswertes, was Ihnen/Euch dazu einfällt?

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Popanja

guten abend,

das sind ja viele probleme auf einmal :smile:

der reihe nach, aber von hinten angefangen:

  1. eine bruttowarmmiete ist heutzutage grundsätzlich unzulässig, weil sie gegen § 2 heizkostenverordnung verstösst. das hat der bundesgerichtshof schon 2006 entschieden. mit zwei ausnahmen:
    wenn
    (a) das gebäude nicht mehr als 2 wohnungen hat und von denen eine der Vermieter selbst bewohnt. wenn dies beides bei Ihnen zutrifft, dann darf im vertrag eine BW-miete stehen.
    oder
    (b) Es liegt ein Ausnahmetatbestand vor. Beispiele: Verbrauchserfassung technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer; vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig gewordene Gebäude, bei denen der Nutzer (Mieter) den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann; behördliche Ausnahmegenehmigung in bestimmten Fällen (Denkmalschutz).
    sollte eine der ausnahmen bei Ihnen zutreffen, dann wäre BW-miete ok.
    sonst: wandelt sich Ihr vertrag in einen bruttokaltmietvertrag: also heizung und warmwasser und kaltwasser werden nach verbrauch abgerechnet, verbrauhcazähler müssen eingebaut werden. alle anderen betriebskosten (müll, putzen, treppenhauslicht, gartenpflege, schnee…) sind in der restmiete enthalten.

  2. kleinreparaturklausel ist nur gültig, denn sie (a) den maximalbetrag pro reparatur, ca 120 E, UND zudem den maximalbetrag pro jahr festöegt, das wird meist in % jahresmiete angegeben. müssen Sie bitte schauen, was in Ihrem vertrag genau steht. sonst lässt sich das nicht gut beantworten.

  3. ständige reparaturen, aufenthalt in den von Ihnen gemieteten räumen:

  • wichtig: was war Ihr vermieter von beruf? installateur, elektriker? dann kann er elektroarbeiten am herd etc sowie rohrarbeiten natürlich vornehmen. sonst sollten Sie auf einem fachmann bestehen!
    Grundsätzlich entscheidet zwar der Vermieter, wie er von wem sein Eigentum reparieren lässt. Von sicherheitsrelevanten Installationen hat allerdings auch ein nichtgeschulter Vermieter die Finger zu lassen! das sind starkstrom und gas gemeint. heizkörper - darf ein basteln. fallrohre (klowasser) halte ich für grenzwertig.
    auch ein fachmann kann ein paar stunden brauchen, bis ein wc wieder benutzbar ist.
    wenn es Sie stört, dass Ihr vermieter so oft/so lange in die wohnung kommt - dann ist entweder die wohnung schrottig (umzug ins auge fassen), der vermieter einsam (auch umziehen) oder schlecht im reparieren (nochmals: immobilienteil studieren).
    bis dagin sollten Sie auflisten, wie oft und wie lange er in den vergangenen 12 monaten in der wohnung war, um etwas zu reparieren, und ihm diese liste mit dem freundlichen (!) vorschlag schicken, doch mal fachfirmen durchzuschicken.

selbst im notfall (wasserrohrbruch, es sprudelt in den keller) müssen Sie zuerst versuchen, Ihren vermieter zu erreichen (zB auf AB sprechen; sms schicken), erst dann dürfen Sie notdienst rufen. sonst bleiben Sie auf den kosten wohlmöglich teilweise sitzen.

bitte dran denken: die reparaturen sind zwar uU löstig länger, wenn der mann sie selbst ausführt. dafür aber billiger und vermutich auch schneller begonnen, als wenn erst 1-3 fachfirmen angefragt würden. hat also grds auch seine guten seiten

ich hoffe, das hilft ein wenig weiter

Grundsätzlich heisst es ja: Wer die musik bestellt, der zahlt sie auch. Du wirst von der ausführenden Firma also eine Rechnung bekommen, die du auch eigenverantwortlich zu bezahlen hast. Ausnahmen gibt es nur, wenn es um Leib und Leben geht oder um grossen wirtschaflichen Schaden. Du kannst dann schauen, wie du das Geld wieder bekommst. Einen Teil bestimmt, aber bestimmt auch nicht alles. Das ist dein Risiko. Arbeiten an Trinkwasserleitungen und Stromnetz über Spannung 42 Volt darf er überhaupt nicht machen, es sein denn er hat eine Qualifikation hierfür und die Zulassung der jeweiligen Handwerkskammern. Wen er z. B. an der Trinkwasserleitung vor dem Wasserhahn rumbastelt, macht er sich strafbar. Klo-Arbeiten darf er machen , soweit es den Mietern zumutbar ist, wie es bei dir aussieht, ist da permanenter Pfusch im Spiel, ich würde erst mal die Miete um 20% kürzen, mit schriftlicher Begründung, dann ist er im Zugzwang.Du solltest allerdings alles dokumentieren, Ausfallzeiten und so.
Über Punkt 4 kann ich nichts schreiben, da ich nicht weiss, wer was zu bezahlen hat
Gruss
Werner

Hallo,

Hallo,
wenn man einen Vermieter hat, der schon seit ca. 2 Jahrzenten
pensioniert ist, also Zeit hat und meint, alles selbst
reparieren zu können, und der dann noch nebenan wohnt, können
hier so einige Probleme auftreten.

Ich habe folgende Fragen:

  1. Inwiefern darf ein Vermieter die anfallenden Reparaturen in
    der vermieteten Wohnung selber vornehmen? Gibt es Dinge, von
    denen er die Finger lassen muss (Herd oder so)?

wenn ersagt, das er das kann…ok

  1. Muss man es als Mieter dulden, dass sich der Mieter
    überdurchschnittlich lange und immer wieder (das typische
    Rumgeflicke) für Reparaturen, Wartung, etc. in der Wohnung
    aufhält?
    3.Angenommen, es bestünde ein akutes Problem mit den
    Abwasserrohren (Abwasser aus der Mietwohnung würde in den
    Kellerraum laufen)…kann ich als Mieter darauf bestehen, dass
    umgehend ein Fachmann und dieser im Notdienst (abends) gerufen
    wird? Oder muss ich akzeptieren, dass der Vermieter selbst
    rumbastelt, so dass Toilettengänge und Co. für 4 bis 5 Std.
    ruhen müssen?

ich glaube schon, wenn er das vorher ankündigt,das man das hinnehmen muss…wie aber schon gesagt, wenn er das auch kann und Ahnung von hat…

  1. Wie sieht es aus mit der Selbstbeteiligung bei kleineren
    Reparaturen, wenn diese sich laut Mietvertrag (Vordruck) auf
    die Kaltmiete bezieht, im Vertrag allerdings nur eine
    Warmmiete genannt wird?

Vordruck ist eine Richtungsweise…Mietvertrag gilt

Gibt es sonst vielleicht noch Wichtiges oder Wissenswertes,
was Ihnen/Euch dazu einfällt?

was hat der Mann denn gelernt,hat er evtl.einen Sohn, dem man zu Rate ziehen kann…

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Popanja

Bitte

lisa

Hallo Popanja,

  1. er darf Reparaturen ausführen, sofern er die nötigen Kenntnisse einer Fachkraft besitzt, was einschliest, dass er auch Kenntnis über sicherheitsrelevante Aspekte besitzt… Da denke ich speziell an Gas, Elektrik, Heizung und Sanitäre Anlagen und was da durch unfachliche Bastelei alles schiefgehen kann.
  2. Sie können verlangen, dass eine Angelegenheit nach einem oder zwei fehlgeschlagenen Versuchen endlich von einem Fachmann erledigt wird.
  3. Da wäre es vielleicht mal angesagt, dass eine Fachfirma den Kanal richtig durchspült, bevor die Sch… im Keller steht und so weiterer Schaden entsteht.
  4. Besorgen Sie sich den Mietspiegel oder die Mietpreise für eine vergleichbare Wohnung und rechnen sich daraus Ihre Kaltmiete aus.
    Grundsätzlich besteht noch die Möglichkeit einer Mietminderung, da es Ihnen nicht zumutbar ist, laufend wegen des chronischen Sanierungsmangels dem Vermieter Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Er sieht das etwas zu familiär.
    BG
    hardy

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo

  1. Der Vermieter darf nur per Voranmeldung und in Anwesenheit des Mieters in diese Wohnung.

  2. Für Kosten der Reparaturen wie Abwasserkanäle, Herd
    ect. muss der Vermieter aufkommen. Diese Dinge sind fest verankert im Haus. Nehme an es geht dem Vermieter nur um das Geld das er sparen möchte und als Pensionär keine weiteren Kosten zahlen möchte.

Sind Sie im Mieterverbund?

Haben Sie eine Kaution hinterlegt?

Ihr Vermieter darf sich nicht ohne weiteres in Ihrer Wohnung aufhalten ohne ihr Einverständnis und wenn Sie keine Zeit haben muss er das akzeptieren.

Sie können auch einen Kostenvoranschlag für solche Reparaturen einholen von Fachleuten und ihn damit kontaktieren ob er Einverstanden ist.

pensioniert ist, also Zeit hat und meint, alles selbst
reparieren zu können, und der dann noch nebenan wohnt, können
hier so einige Probleme auftreten.

Ich habe folgende Fragen:

  1. Inwiefern darf ein Vermieter die anfallenden Reparaturen in
    der vermieteten Wohnung selber vornehmen? Gibt es Dinge, von
    denen er die Finger lassen muss (Herd oder so)?
  2. Muss man es als Mieter dulden, dass sich der Mieter
    überdurchschnittlich lange und immer wieder (das typische
    Rumgeflicke) für Reparaturen, Wartung, etc. in der Wohnung
    aufhält?
    3.Angenommen, es bestünde ein akutes Problem mit den
    Abwasserrohren (Abwasser aus der Mietwohnung würde in den
    Kellerraum laufen)…kann ich als Mieter darauf bestehen, dass
    umgehend ein Fachmann und dieser im Notdienst (abends) gerufen
    wird? Oder muss ich akzeptieren, dass der Vermieter selbst
    rumbastelt, so dass Toilettengänge und Co. für 4 bis 5 Std.
    ruhen müssen?
  3. Wie sieht es aus mit der Selbstbeteiligung bei kleineren
    Reparaturen, wenn diese sich laut Mietvertrag (Vordruck) auf
    die Kaltmiete bezieht, im Vertrag allerdings nur eine
    Warmmiete genannt wird?

Gibt es sonst vielleicht noch Wichtiges oder Wissenswertes,
was Ihnen/Euch dazu einfällt?

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Popanja

Tut mir leid, dazu kann ich keine erschöpfende Auskunft geben.

Viel Erfolg

Ich bin der Meinung,daß der Vermieter selber fachmännische Reparaturen ausführen kann und darf.
Die Ausnahmen sind an Messeinrichtungen für den Energie,Gas,Wasseranschluß.Ist jedoch der Vermieter oder jemand seiner Kinder Fachmann mit abgeschlossener Handwerkerprüfung kann diese Person auch an Gas-Wasser Stromgeräten Reparaturen ausführen.(Haftung Garantie für Ersatzteile)Achtung!!! Wer Auftragserteiler ist,ist auch für die Rechnung der Zahler sofern nicht anderes vereinbart ist.
Über den Reparaturzeitaufwand kann man nur vor Ort einen Einschätzung machen.
Eine Weisheit:Nichts hält ewig. Das macht hin und wieder Reparaturen notwendig.
Kleinreparaturen derzeit 150€ oder 8% der Jahrersmiete nicht übersteigend sind im Mietvertrag wie auch im BGB und Mietergesetz definiert.Warm oder Kaltmiete wird nicht auseinandergesetzt.

Hallo,

wenn man einen Vermieter hat, der schon seit ca. 2 Jahrzenten
pensioniert ist, also Zeit hat und meint, alles selbst
reparieren zu können, und der dann noch nebenan wohnt, können
hier so einige Probleme auftreten.

Ich habe folgende Fragen:

  1. Inwiefern darf ein Vermieter die anfallenden Reparaturen in
    der vermieteten Wohnung selber vornehmen? Gibt es Dinge, von
    denen er die Finger lassen muss (Herd oder so)?
  2. Muss man es als Mieter dulden, dass sich der Mieter
    überdurchschnittlich lange und immer wieder (das typische
    Rumgeflicke) für Reparaturen, Wartung, etc. in der Wohnung
    aufhält?
    3.Angenommen, es bestünde ein akutes Problem mit den
    Abwasserrohren (Abwasser aus der Mietwohnung würde in den
    Kellerraum laufen)…kann ich als Mieter darauf bestehen, dass
    umgehend ein Fachmann und dieser im Notdienst (abends) gerufen
    wird? Oder muss ich akzeptieren, dass der Vermieter selbst
    rumbastelt, so dass Toilettengänge und Co. für 4 bis 5 Std.
    ruhen müssen?
  3. Wie sieht es aus mit der Selbstbeteiligung bei kleineren
    Reparaturen, wenn diese sich laut Mietvertrag (Vordruck) auf
    die Kaltmiete bezieht, im Vertrag allerdings nur eine
    Warmmiete genannt wird?

Gibt es sonst vielleicht noch Wichtiges oder Wissenswertes,
was Ihnen/Euch dazu einfällt?

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Popanja