Guten Tag,
Angenommen ein Vermieter wechselt den Gasanbieter.Neuer Tarif, aber zahlbar im voraus für ein Jahr.
Darf der Vermieter diese Kosten für ein Jahr im voraus auf seine Mieter umlegen?
Lg
Guten Tag,
Angenommen ein Vermieter wechselt den Gasanbieter.Neuer Tarif, aber zahlbar im voraus für ein Jahr.
Darf der Vermieter diese Kosten für ein Jahr im voraus auf seine Mieter umlegen?
Lg
Hallo,
nein, dass darf er nicht.
Bei Ölheizungen funktioniert es ja genau so, der Vermieter geht in Vorkasse und rechnet nach Ende des Abrechnungszeitraum mit den Mietern, nach dem genauen Verbrauch,ab.
Und bei gut kalkulierten NK-Vorauszahlungen ist das auch kein Problem.
Gruß
Wolfgang