Vermieter wechselt schloß und behält schlüssel ein

vermieter wechselt das schloss aus Sorge um den Mieter in Anwesenheit der Polizei aus, da der Mieter sich längere Zeit nicht gemeldet hat.
Miete wurde 3 Monate nicht bezahlt, wodurch der Mieter eine fristlose Kündigung bekam, ist der Vermieter berechtigt die Schlüssel einzubehalten, bis der Mieter die Mietrückstände gezahlt hat?

Hallo,

der Mieter hat den Mietvertrag gebrochen, indem er in Zahlungrückstand kam.
Er hat sich längere Zeit nicht gemeldet…
Auch lässt diese Tatsache vermuten, daß er was auch immer - ein Problem hat.

Der Vermieter muss in seinem Interesse Fakten schaffen - der Gesetzgeber hat diese Situation nicht geregelt.

  1. Der Vermieter hat im „Prinzip“ Hausfriedensbruch „wegen Gefahr im Verzuge“ begangen.
    Der Mieter könnte auch in der Wohnung liegen und niemand weis was … o.ä…

  2. Er kann argumentieren - diese Aktion diene zum Schutze der Hausgemeinschaft bzw. der allgemeinen Sicherheit.

  3. Wenn der Mieter dagegen mit unbekanntem Ziel ausgeflogen ist, dann hat er sich offenbar irgendwohin abgesetzt wo ihm ein sorgloseres Leben geboten wird.
    In diesem Fall sollte der Vermieter feststellen wo noch Angehörige wohnen, um die Hinterlassenschaft zu klären.

  4. Ich an des Vermieters Stelle würde versuchen über die Eltern, Arbeitgeber, Freunde etc. der Mieters dessen Aufenthaltsort oder Absicht zu erfahren um letztlich die Wohnung zu räumen.

Was besseres fällt mir dazu auch nicht ein.

Beste Grüße
hardy

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Da das Mietverhältnis aufgrund der Kündigung beendet ist, hat der Meter auch keine Anspruch auf eine Schlüssel. Gleichwohl kann der Vermieter eine Entschädigung für die für den Mieter evtl. eingelagerten Sachen verlangen und insoweit ein Pfandrecht geltend machen.

Hallo,

diese Frage kann nur ein Anwalt beantworten. Dazu benötigt er wahrscheinlich den Mietvertrag und die Kündigung, sowie eventuellen Schriftwechsel.

Gruß
Udo

Ob der Vermieter berechtigt ist, kann ich so nicht sagen. Sie haben auf jeden Fall das Recht, fristlos zu kündigen. Wie lange Sie allerdings warten müssen, dass der Mieter sich meldet, weiß ich nicht genau, denn Sie müssen die Wohnung ja weitervermieten. Hier kann Ihnen nur ein RA helfen oder der Verein der Hauseigentümer sofern Sie da Mitglied sind.
Herta Bassauer

Hallo,

nein, ist er nicht.
Denn der Mieter ist -trotz Mietrückstands- BESITZER der Wohnung, der Vermieter ist dagegen „nur“ der Eigentümer der Wohnung. Er darf auch gar nicht das Schloß auswechseln. Ein solcher Eingriff ist eine Besitzstandsstörung und (m.E.) auch eine Nötigung des Mieters.
Gruß
MK

vermieter wechselt das schloss aus Sorge um den Mieter in :Anwesenheit der Polizei aus, da der Mieter sich längere Zeit :nicht gemeldet hat.

Miete wurde 3 Monate nicht bezahlt, wodurch der Mieter eine :fristlose Kündigung bekam, ist der Vermieter berechtigt die :Schlüssel einzubehalten, bis der Mieter die Mietrückstände :gezahlt hat?

Nein das darf er nicht, aber er hat die Möglichkeit zu räumen, was allerdings ohne Gerichtsbeschluss nicht erlaubt ist.