Vermieter weigert sich die Reparatur zu zahlen

Hallo zusammen 
Wir haben einen neuen Vermieter der unter im Haus ein Lokal hat.  Was er jetzt umbauen lässt.  Seit einiger Zeit haben wir Probleme mit dem Kabelanschluss. Ein Techniker hat die Leitung gemessen und gesagt sie sei defekt.  Darauf habe ich Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen und ihm die Lage geschildert.  Seine Antwort war er zählt das nicht. 
Was kann ich tun? 
Danke

Hallo,
was steht denn im Mietvertrag und an wen wird die Kabelgebühr gezahlt? In meiner früheren Wohnung habe ich die Kabelgebühr an den Vermieter gezahlt. Und da dort stand, dass er die Wohnung mit Kabelanschluss vermietet, hat er auch Reparaturen bezahlt. Irgendwann wurde das Kabel mal durch Baumaßnahmen vor dem Haus beschädigt. Allerdings weiß ich nicht, ob mein Vermieter sich die Kosten von der Baufirma wieder geholt hat. Auf jeden Fall war es schnell repariert und in den Nebenkosten ist mir da kein gesonderter Betrag aufgefallen.
Gruß
MaxiMotte

Hallo!

was bedeutet das Stichwort „Preiserhöhung“ in dem Zusammenhang ?

War Kabelanschluss vorhanden und nutzbar ? Dann darf man wohl davon ausgehen,es ist mitgemietet und muss deshalb auch betriebsbereit sein. Heißt im Umkehrschluss, Vermieter muss es reparieren lassen.

MfG
duck313

Wir haben zwar im Vertrag stehen das ein Kabelanschluss zur Verfügung gestellt wird, aber die Gebühren zahlen wir an den Kabel Betreiber

Es hat definitiv vorher funktioniert. Bevor die Umbau arbeiten angefangen haben.
Eine Aussage war noch "wenn wird dagegen sprechen wollen dann bitte mit einer Rechtsprechung (Auszug)

Hallo!

Anscheinend ist der neue Vermieter sich nicht über seine Pflichten im Klaren und muss erst auf den richtigen Weg gebracht werden :wink:

Wenn eine funktionstüchtige Kabelfernseh-Anschlussdose bei Anmietung vorhanden war, dann ist eine „Fernsehempfangsmöglichkeit über Kabel“ mitvermietet und hier gilt nach BGB § 535 „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“ D.h. bei Nichtfunktion liegt ein Mietmangel vor, den der Vermieter auf seine Kosten zu beseitigen hat.

Nicht nur weil dies nach BGB § 536 ff vorgeschrieben ist, empfiehlt sich eine Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Mangelbeseitigung samt Selbstvornahmeankündigung > Muster

Mögliche Mietminderungssätze bewegen sich laut >Link aufgrund dazu bereits ergangener Urteile zwischen 2-10% > es empfielt sich da etwa den Mittelwert anzusetzen.

Grüsse Rudi

Hallo!

Dann muss der Kabelanschluss auch instandgesetzt werden, wenn er ausfällt.
Dafür ist Vermieter zuständig.
Das man selbst Kabelgebühren zahlt ist der Normalfall.
Man zahlt auch Strom selbst, die Kabel dafür muss aber der Vermieter instand halten !

So auch beim Kabelfernsehen oder dem Telefonanschluss.

und man kann ihm auch auf die Sprünge helfen. Man setzt eine kurze Frist zur Behebung des Schadens und kündigt gleich an, bei ergebnislosem Verstreichen lässt man es selbst reparieren und zieht diese Kosten von der Miete ab.
Zusätzlich könnte man die Miete mindern, ab Tag des Ausfalls. Da kommt nicht viel raus.

Aber ich gehe davon aus, man ist eher an einer schnelle Reparatur interessiert, also Selbstvornahme .

MfG
duck313

Danke für eure Unterstützung.  Er hat eingelenkt  und zählt.  Nach dem ich ihn auf diesen Artikel bzw den Auszug aus dem Gesetzbuch hingewiesen habe. 
Danke nochmals…