Wir bewohnen ein Haus ohne Heizung . Geheizt wird mit Öl . Jetzt ist schon seit langer zeit der Ofen Ohren kaputt . Dieser beheizt 3 kimderzimmer . Der Vermieter will in dem Jahr keinen Ofen mehr reinmachen . Das heißt es IS kalt da oben . Wir lassen die Kinder unten schlafen denn das IS ja keine Zumutung .was soll ich tun ?
wenn der Ofen lt Mietvertrag Bestandteil der Mietsache ist,dann dem VM Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Nur ab dem Tag der Fristsetzung habt Ihr die Möglichkeit auch rückwirkend die Miete zu kürzen!
Lg
Hallo,
es ist Winter und somit muss der Vermieter unverzüglich handeln. Unverzüglich bedeutet sofort!
Also schriftlich Mängelanzeige aufsetzen und auf den vertragsmäßigen Zustand der Wohnung bestehen und dem Vermieter auffordern unverzüglich die Heizung zu erneuern.
Es sei denn ihr habt eine Wohnung ohne Heizung gemietet - aber das kann ich mir nicht vorstellen.
Der VM wurde von dem mangel unterrichtet, so das ihr jetzt schon mindern solltet und ihr ihm das noch schriftlich einreicht.
Einwurfeinschreiben reicht oder mit einem Zeugen einwerfen.
Kein Rückschein! Manche Vermieter nehmen einfach das Einschreiben nicht an.
Viele Grüße und Erfolg
tina
Bei einem Totalausfall, wie jetz geschehen, musst du auch keine Fristen abwarten, sondern kannst sofort mindern, wenn der Vermieter Kenntnis von dem Defekt hat.
Sind die Räume ausgekühlt oder unterhalb 18 Grad oder weniger kann die Miete gemindert werden. Bei Totalausfall kommen auch für die getroffenen Räume 100 % der Kaltmiete in betracht. Mindern sollte man nach Absprache eines Mieterverein.
Beiträge zum Mieterverein sind nicht so teuer und das lohnt sich auch.
Für die drei Kinderzimmer würde ich die Miete komplett einbehalten, bis der Schaden beseitigt wurde. Also anteilig von der Kaltmiete abziehen.
Der vermieter hat dafür Sorge zu tragen, das Räume die 20 Grad erreichen können. Werden nur 18 Grad erreicht ist das ein Mangel - wesentlich darunter ein erheblicher Mangel.
Kommt der VM seiner Pflicht denoch nicht nach, sollte geprüft werden ob eine fristlose Kündigung in Betracht käme.
Ich versuch mal das zu übersetzen:
Ihr wohnt in einem Haus mit Ölöfen.
Und nun ist der Ofen oben kaputt.
Und bestimmt ist das Problem das die Kinderzimmer kalt sind.
Das ist zum schlafen auch nicht schlimm.
Und nun meine Frage:
Wenn Sie doch schon festgestellthaben:
„denn das IS ja keine Zumutung“
wo ist dann das Proplem?
Dieser beheizt 3 kimderzimmer . Der Vermieter will in dem Jahr
keinen Ofen mehr reinmachen . Das heißt es IS kalt da oben .
Wir lassen die Kinder unten schlafen denn das IS ja keine
Zumutung .was soll ich tun ?
Ich versuch mal das zu übersetzen:
Ihr wohnt in einem Haus mit Ölöfen.
Und nun ist der Ofen oben kaputt.Und bestimmt ist das Problem das die Kinderzimmer kalt sind.
Das ist zum schlafen auch nicht schlimm.
Und nun meine Frage:
Wenn Sie doch schon festgestellthaben:
„denn das IS ja keine Zumutung“wo ist dann das Proplem?
das Problem ist das es Winter ist und Kinderzimmer nicht nur zum schlafen da sind .der Vermieter wurde schon vor 6 Wochen darüber informiert , und wortwörtlich Hies es er überlegt nächstes Jahr einen pellet Ofen rein zu machen . Es ist ein Altbau von dahei kann man doch Vorstellen das es nicht das Best gedämmte Haus ist .
Dieser beheizt 3 kimderzimmer . Der Vermieter will in dem Jahr
keinen Ofen mehr reinmachen . Das heißt es IS kalt da oben .
Wir lassen die Kinder unten schlafen denn das IS ja keine
Zumutung .was soll ich tun ?
Hallo,
wenn Sie mit Öl heizen, dann haben Sie ja eine Heizung.
Was kaputte Ofen Ohren sind, weis ich nicht, aber
Wenn Heizkörper oder Öfen nicht warm werden, muss der Vermieter informiert werden, damit er den Mangel schnell beheben kann. Unternimmt der Vermieter nichts, kann ihm eine letzte Frist gesetzt werden. Danach hat der Mieter das Recht, den Installateur selbst zu beauftragen. Falls die Kosten vom Vermieter nicht direkt übernommen werden, können sie mit den nächsten Mietzahlungen verrechnet werden.
Eine Mietminderung ist ab dem ersten Tag des Heizungsdefekts möglich. Allerdings nur, wenn der Vermieter sofort über den Mangel informiert wurde und damit die Möglichkeit hat, den Defekt schnell zu beheben. Die Höhe der Kürzung hängt davon ab, wie schwerwiegend der Mangel ist. Ist die Wohnung durch einen totalen Heizungsausfall bei eisigen Minusgraden nicht mehr bewohnbar, kann die Miete unter Umständen bis zu 100 Prozent gemindert werden.
MfG P. Kunze
Nein wir haben keine Heizung Sonden Öl Öfen . Die Dinger wo man mit Öl befüllt und dann Brennen . Der Vermieter wurde bereits vor dem totalausfall informiert . Und noch ein paar mal nachdem das Ding gar nicht mehr zuckte . Antwort : er überlegt ob er nächstes Jahr einen pellet Ofen einbaut !!
Hallo Lillybee,
wenn der Vermieter für die Erneuerung des Ofens zuständig ist und seiner Pflicht nicht nachkommt, kann die Miete gemindert werden.
Es kann keinem von Ihnen zugemutet werden in dieser Jahreszeit in kalten Räumen zu verbringen, nur weil der Vermieter dieses Jahr nicht mehr die Kosten für eine neue Heizung aufbringen möchte.Dafür erhält er die Miete. Er ist verpflichtet, den Ofen wieder instand zu setzten, ansonsten - wie bereits geschrieben - Mietminderung.
Mit freundlichen Grüßen
petra0801
Um diese Frage korrekt zu beantworten, fehlen noch einige Informationen.
- Geht es hier um eine ölbeheizte Zentralheizung oder um einen Ölofen in der Wohnung?
2.Einfamilienhaus?
3.Mehrfamilienhaus?
4.Wenn Ölofen in der Wohnung: Wem gehört der? Was steht im Mietvertrag?
Wenn Du mir diese Fragen korrekt beantwortest, gebe ich Dir die nötigen Informationen mit den dazugehörigen Gesetzen und Urteilen der Gerichte.
Freundlichst, Michael.
Hallo,
Sie können Ihrem Vermieter, mit Einschreiben, eine letzte Frist (ca. 2 Wochen) setzen, ihm mitteilen, dass Sie, wenn die Öfen bis dahin nicht in Ordnung sind, zu seinen Lasten einen Handwerker beauftragen. Sie können auch ab sofort die Miete mindern. Sollte der Vermieter die Kosten der Reparatur nicht übernehmen, dann können Sie diese mit der Miete verrechnen.
Vorstehendes ist aber nur ratsam, wenn in Ihrem Mietvertrag zu Reparaturen der Heizanlage nichts anderes geregelt ist.
Es ist ein Einfamilienhaus . Ölöfen . Mietvertrag steht nix drin. Die Öfen waren drin und gehören dem Vermieter . Einer wurde bereits ausgewechselt da er ebenfalls das zeitliche segnete. Nur den oberen wo echt alle obigen Zimmer beheizt werden den Möchte er nicht auswechseln zumindest nicht in diesem Jahr.
Lg Mirjam
Was gibt denn der Mietvertag hinsichtlich der Beheizung mittels Ofen her?
Hallo Lillybee,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme* (dies ist keine Rechtsberatung) :
Sie sollten sich mit diesem Problem an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.
Beim Amtsgericht können Sie einen Beratungshilfeschein für die anwaltliche Unterstützung beantragen.
MfG USKO
Hallo Lillybee,
Sie müssen dem Vermieter eine Frist zur Reparatur oder zum Ersatz des Ofens bzw. der Heizung.
Zur entsprechenden Formulierung und zur Beratung wie weiter vorgegangen wird (Kürzung der Miete etc., empfehle ich dringend den ‚Deutschen Mieterbund‘ zu konsultieren.
Viel Erfolg
Knarf
wenn Ofen von Anfang an drin war gehört er zur vermieteden Sache dazu, ist allerdings schwierig wenn nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt.
wenn Wohnung teilweise nicht beheizbar ist das natürlich auch erheblicher Mietmangel.
Allerdings ist Recht haben und Recht bekommen natürlich großer Unterschied.
würde mich ggf. bei Mietverein erkundigen, teilweise auch Erstberatung bei Anwalt kostenlos, mal erkundigen.
wünsche viel Glück
Ok, Mirjam, hier meine Antwort:
Nach § 535 BGB hat der Vermieter die Pflicht, vermietete Wohnräume in mietrechtlichem Gebrauch zu halten und alle relevanten Einrichtungen die er vermietet hat in Ordnung zu halten. Durch den defekt gemeldeten Ofen und der daraus resultierenden Unbrauchbarkeit von Wohnräumen (auch nur Teile davon) begeht der Vermieter eine grobe Mietsache-Verletzung. Er kann sich nicht darauf berufen, in ein- oder zwei Jahren eine neue Anlage installieren zu wollen, dies hat er entweder jetzt sofort zu tun, oder den Ofen unverzüglich instand zu setzen. Tut er das nicht, kann die Miete herabgesetzt werden. Schließlich zahlt ihr ja für eine Mietsache, der durch den Ausfall des Ofens nun substanziell ein wichtiges Merkmal (nämlich Wärme)fehlt. Das kann u.U. auch zur Berechtigung führen, dem Vermieter außerordentlich zu kündigen, oder bei widerholtem fruchtlosem Anmahnen desselben, die Reparatur auf eigene Rechnung machen zu lassen. Die Kosten dafür könnt Ihr dann dem Vermieter nach der Reparatur von der Miete zu 100% wieder abziehen. Aber Vorsicht: Ihr müsst auf jeden Fall später in der Lage sein, dem Vermieter nachweisen zu können, dass Ihr ihn auch davon mehrfach (mind. jedoch zwei Mal) in Kenntnis gesetzt habt. Daher die Andohnung der Mietkürzung (oder anderer Maßnahmen) per Einschreiben mit Rückschein versenden. Selbst dann, wenn der VM die Post nicht abholt, gilt das Schreiben als zugestellt. Deshalb diesen Brief bei Rücksendung ungeöffnet liegen lassen, damit man diesen beim Gericht vor den Augen des Richters öffnen kann, um zu beweisen, dass Ihr auch wirklich angedroht habt.
Für nähere Einzelheiten des § 535 BGB schaut bitte auch mal hier rein. Bitte ganz durchlesen!
hallo,
Miete kürzen…im Netz nachschauen, um wieviel prozent…
lisa
zunächst schriftlich anmahnen per Einschreiben mit Rückschein, kurze Frist setzen und Mietminderung.
Hallo Lillybee,
hat da schon ein Fachmann genau nachgesehen, was da defekt ist ?
Was geht an einem Ölofen kaputt ?
Eigentlich Nichts - es sei denn man bezeichnet Russ oder Schwefelrückstände als Kaputtmacher ! Diese verstopfen höchstens etwas und machen es unansehnlich.
Also nachsehen, was mit der Ölzufuhr los ist, dann das Stellventil und die Regelung nachsehen und schließlich den ganzen Apparat gründlich von dem ganzen Schmodder mit Hilfe von Ofenspray bzw. Backofenspray, Haushaltstüchern und Schutzhandschuhen wieder auf Vordermann bringen.
Eine Rolle Toilettenpapier saugt die Ölreste auf.
Ist das alles erledigt und es läuft wieder Öl in den Brennraum, dann müsste er wieder funktionieren.
BG
hardy
Hallo,
ich kann mich nur meinen „Vorrednern“ anschließen:
Schnellstmöglich eine Mängelanzeige an den Vermieter senden und Mietminderung androhen bzw. sofort vornehmen, da dem Vermieter das Problem ja bekannt zu sein scheint.
Bei der weiteren Vorgehensweise bin ich mir nicht ganz so sicher, da mir kein richtiger „Weg“ einfällt, wie man den Vermieter zwingen kann, den defekten Ofen schnellstens zu ersetzen.
Ggf. musst du dich hier beim Mieterverein beraten lassen oder die Hilfe eines Fachanwaltes für Mietrecht in Anspruch nehmen - dort sollte man wissen, wie man dieses Problem „angeht“…
Ich hoffe für dich, dass dein „Heizungsproblem“ kurzfristig geklärt werden kann und verbleibe
mfG schoerschi
PS: Abschließend der ausdrückliche Hinweis: Das oben geschriebene stellt nur meine Privatmeinung dar. Ich bin auf dem Gebiet „Mietrecht“ fachlicher Laie und kann daher keinerlei Haftung für meine Tipps und Hinweise übernehmen!