Vermieter weigert sich, Übergabeprotokoll zu änder

Mieter A hat seine Wohnung ordnungsgemäß gekündigt. Bei der Übergabe hat der Vermieter sich Stichpunkte gemacht und Mieter A mitgeteilt, dass er ein Protokoll nachsenden würde.

Dies erfolgte dann 6-7 Wochen nach Übergabe. Der Mieter A hat dem widersprochen, da die ein oder andere Sache nicht ordnungsgemäß widergegeben wurde und bat um Änderung.

Der Vermieter weigert sich, das Protokoll zu ändern und meint, die Änderungen hätten keine Bedeutung für die Sache.

Fakt ist, das Protokoll wurde von Mieter A weder akzieptiert noch unterschrieben. Auch wurde es vom Vermieter nicht unterschrieben.

Welchen Wert hat das Protokoll vor Gericht bzw. bei einem Anwalt? Ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Tatsachen wahrheitsgemäß zu zu erfassen? ist ein Protokoll ohne Unterschrift von Mieter A gültig?

hallo,
kommt drauf an, was im Protokoll steht…was schwerwiegendes oder läpisches???

lisa

es stehen leider nicht wahre Tatsachen darin . . . .

u. a. steht da drin, Mieter A hätte heißes Fett in der Spüle entsorgt, was nicht stimmt, oder Mieter A würde alle Schäden (Lapalien, wie z. b. Kratzer in einer Acrylbadewanne, eine Macke im Fensterrahmen, wo Mieter A behauptet, diese nicht verursacht zu haben, fehlender Lampenschirm an Spiegelschrank, wo Mieter A dem Vermieter angeboten hat, dass dieser doch Ersatz beschaffen möge und die Rechnung an Mieter A geben soll) der Versicherung melden, etc.

Da Sie das Protokoll nicht unterschrieben haben, ist es nicht gültig. Falls Sie es noch nicht schriftlich getan haben, sollten Sie schriftlich Einspruch einlegen und Ihre Änderungswünsche mitteilen.
Bassauer

doch, dem Protokoll wurde widersprochen und um Änderung gebeten. Der Vermieter findet die Änderungswünsche nicht relevant und ändert das Protokoll nicht. Somit hat er den Erhalt des Widerspruchs sogar bestätigt . …

Hallo Lara,

bei einer Wohnungsübergabe - ob hin, oder her sollte nach einem Protokoll vorgegangen werden, das bestimmte Merkmale bzw. Zustände dokumentiert - es schließ was sehr wichtig ist auch die Verbrauchsmesser bzw. Zählerstände mit ein.
Es wird von beiden Parteien gezeichnet. Wenn es vom Mieter erstellt wird sollte jemand zugegen sein, der ebenfalls für die Richtigkeit der Angaben gegenzeichnet.

Das Protokoll (Adresse, Wohnung, Datum, Ersteller, Zeuge, gezeichnet von den Beteiligten) wird dadurch zum beglaubigten Zertifikat, das gerichtlich verwendet werden kann.

Wie es aussieht liegt hier ein Formfehler vor, da das Papier nicht die o.g. Punkte enthält. Es handelt sich daher nur um eine private Notiz.

BG
hardy

Hallo Hardy,

nicht nur beim Protokoll gibt es Formfehler. Der ganze Schriftverkehr vom Vermieter ist total lachhaft . . . . ich könnte heute noch die letzten beiden Nebenkostenabrechnungen monieren, wenn ich Lust dazu hätte. Fakt ist, das Protokoll ist aufgesetzt wie ein Brief nur ohne die Unterschrift von Mieter A und ich müßte mich jetzt schwer täuschen, weil ich es grad nicht vorliegen habe, auch ohne Unterschrift vom Vermieter. Und der Vermieter ist nicht bereit, das Protokoll zu ändern . . . .

Auch das Übergabeprotokoll bei Einzug von MIeter A ist ein Witz, weil nichts drinsteht. Man darf sich einfach nicht auf „Freunde“ (der Sohn des Vermieters war lange Jahre Kollege von Mieter A) und mündliche Aussagen verlassen . . .

Hallo Lara,

wenn Sie die Kaution wieder erhalten haben und Sie ausgezogen sind ist die Angelegenheit bis auf die Endabrechnung der Nebenkosten ausgestanden.
Anm.: die Kaution dient nur zur Absicherung der Miete - für nichts anderes !

Der Rest steht so ziemlich auf tönernen Füßen, da nichts nachvollziehbar dokumentiert ist.

Wenn er meint über die NK-Abrechnung Geld rein zu holen, dann macht er sich strafbar. In diesem Fall nur einen kalkulierten Erfahrungswert zahlen, damit er keinen Ärger machen kann.
Ansonsten könnten Sie ihn wegen übler Nachrede verklagen.

BG
hardy

Hallo Hardy,

die Kaution haben wir ja noch nicht, er behält sie ja auch nicht ein, WIR haben sie ihm ja angeboten, um damit etwaige Beschädigungen zu beheben . . . . Das war eigetnlich unter Angebot, um aus der Nummer schnellstmöglich rauszukommen, da wir eigetnlich damit abschließen wollten . . . .

Gruß

Hallo,
ein Protokoll, das nicht von beiden Seiten unterschrieben ist, ist kein Protokoll und kann auch bei Gericht nicht verwendet werden.

Gruß
Udo

Hallo Lara,

dann lassen Sie die Sache langsam aufkochen.

Behalten Sie Ihr Geld und bleiben Sie ruhig.

So wie es aussieht, ist er schlampig, oder spielt er auf Zeit und das ist sein Nachteil, denn er kann nicht mehr nachweisen, wie der Zustand der Wohnung bei Ihrem Auszug war und so Aussage gegen Aussage steht.
Auch hat er sich nicht zeitnah zum Auszug mit Ihnen zusammengesetzt um alle Punkte in der Wohnung durchzugehen.

Eine Wohnung ist eine Sache, die benutzt wird und da entstehen Abnutzungsspuren und Alterungserscheinungen an der Bausubstanz.
Sie sollten die Wohnung wie Sie diese bei Bezug vorgefunden haben verlassen.
Renoviert, oder nicht - kleine Schönheitsreparaturen behoben besenrein und dergleichen.

Ich hatte es so gehalten, dass jeder Mieter die Wohnung auf eigene Kosten renoviert und je nach Abnutzung nachrenoviert, also auf Vordermann bringt.

So hatte ich Mieter, die beim Auszug die Wohnung makellos verliesen, aber das Treppenhaus total mit Schrammen und abgekratztem Putz an den Wänden und Decken ramponiert haben. Sie haben behauptet das sei schon gewesen.
Andere sind ohne Übergabe ohne Angabe der neuen Adresse verschwunden und haben die NK-Nachzahlung bis heute nicht bezahlt.

BG
hardy