Mieter A hat seine Wohnung ordnungsgemäß gekündigt. Bei der Übergabe hat der Vermieter sich Stichpunkte gemacht und Mieter A mitgeteilt, dass er ein Protokoll nachsenden würde.
Dies erfolgte dann 6-7 Wochen nach Übergabe. Der Mieter A hat dem widersprochen, da die ein oder andere Sache nicht ordnungsgemäß widergegeben wurde und bat um Änderung.
Der Vermieter weigert sich, das Protokoll zu ändern und meint, die Änderungen hätten keine Bedeutung für die Sache.
Fakt ist, das Protokoll wurde von Mieter A weder akzieptiert noch unterschrieben. Auch wurde es vom Vermieter nicht unterschrieben.
Welchen Wert hat das Protokoll vor Gericht bzw. bei einem Anwalt? Ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Tatsachen wahrheitsgemäß zu zu erfassen? ist ein Protokoll ohne Unterschrift von Mieter A gültig?