Vermieter will Bauen

Unser Vermieter will hinten ins Grundstück bauen.
Wir wohnen in einem alten Haus (Ofenhzg. …)
mit schönen Garten (800qm, nur deshalb sind wir
eingezogen), seit ca. 2,5 Jahren.
Vom Platz und von der Zufahrt ist es möglich,
das Nachbargundstück ist gleich geschnitten
und darauf stehen schon länger zwei Häuser
(allerdings mit Winzgarten)
Vom Garten bleibt dann nichts mehr übrig,
außerdem hat unser Vermieter angekündigt
einen Teil der Arbeiten in Eigenleistung
machen zu wollen, was die Bauzeit bestimmt
beträchtlich verlängert.
Im Mietvertrag ist der Garten extra mit an-
geführt, von der Bauabsicht steht nichts drin.
Leider ist auch nicht klar um welche Art von
Mietvertrag es sich handelt, es ist ein Formular-
mietvertrag mit div. zusätzlichen Einträgen
wie: 5-Jahres Zeitbeschränkung und aber auch
ein Hinweis auf gesetzliche Kündigungsfrist.
Unser Vermieter hat die Bauabsicht mündlich
angekündigt, und auch schon die Nachbarn den
Plan unterschreiben lassen.
Zu uns hat er noch gesagt:
„Ich hätte Ihnen auch nicht Bescheid sagen
müssen, und einfach anfangen können.“

Wie ist es jetzt, muss er uns Bescheid sagen,
oder sogar uns fragen, welche Möglichkeiten
haben wir ?

vielen Dank, Walter

Hallo Walter,

wenn der Garten zum vermieteten Objekt gehört und es auch vertraglich festgehalten ist, dann darf der Vermieter in Deinem Garten nicht bauen.
Das wäre so, als wenn er in Deinem Wohnzimmer eine Mauer ziehen wollte, um sich dahinter ein Büro einzurichten.
Ich denke, Du kommst nicht dran vorbei, einen Anwalt zu beauftragen, wenn der Vermieter sein Vorhaben wirklich wahrmachen will.

Gruß
roland

Hi Walter,
du müßtest zunächst einmal den Mietvertrag durchlesen und klären, was dort bezüglich der Beschreibung der gemieteten Sache steht. Ist der Garten eindeutig als Bestandteil erwähnt?
Dann wäre es einfach. Dein Vermieter dürfte erst bauen, wenn der Mietvertrag beendet ist.
Wenn der Mietvertrag sich nur auf das Haus bezieht und der Garten nicht erwähnt wird, sondern der Vermieter euch nur zugelassen hat, den Garten mitzubenutzen, wird die Sache schwierig.
Teile uns doch mit, wie der Mietvertrag formuliert ist, dann wollen wir mal sehen.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,
vielen Dank für deine Antwort.
Zu meinem Mietvertrag, ein Teil deiner Frage wird
evtl. durch untenstehenden Thread meinerseits beantwortet.
Im Mietvertrag heißt es:
Vermietet wird 1 Einfamilienhaus…, …,und dem zu-
gehörigem Grundstück.
sonst steht noch bei:
kurze Beschreibung der Gartenanlage… :
Vom Vermieter gepflanzte Hecken und Sträucher müssen
gepflegt werden.
Eine Größenangabe zur größe des Gartens steht leider nirgends.

vielen Dank Walter