heute war Übergabetermin bei meinem Ex-Vermieter. Da ich persönlich nicht konnte hab ich nen Vertreter (meine Mutter ) geschickt.
Mein Vermieter hat 2 Haken im Wohnzimmer incl. der 2 dazugehörigen Löcher bemängelt. Seine Argumentation: die Löcher bzw die Abdrücke würde man sehen wenn Wand wieder gestrichen wird. Er hätte sich erkundigt, er könnte die Zahlung der Mietkaution um 20 % kürzen (!!). Wie bitteschön soll ich ein Bild (das sind die einzigen Löcher in der Wand) ohne Löcher in der Mietwohnung aufhängen?!
Da ich in der Wohnung gerade mal 1.5 Jahre gelebt hab und sonst keine Mängel vorhanden sind, kommt mir das ein wenig wie Abzocke vor, zumal ich bei ner ersten Durchsicht mit ihm Mitte November gesagt hatte, falls Mängel vorhanden, ich diese umgehend beseitigen würde…
Was kann ich tun um meine Kaution in voller Höhe wieder zu bekommen?
Mein Vermieter hat 2 Haken im Wohnzimmer incl. der 2
dazugehörigen Löcher bemängelt. Seine Argumentation: die
Löcher bzw die Abdrücke würde man sehen wenn Wand wieder
gestrichen wird. Er hätte sich erkundigt, er könnte die
Zahlung der Mietkaution um 20 % kürzen (!!).
Dies ist nicht zulässig. Die Haken können entfernt und die Löcher können dann zugespachtelt werden. Du hast offenbar die Wohnung bei Auszug nicht renovieren müssen, sonst wäre diese Diskussion nicht da.
Wie bitteschön
soll ich ein Bild (das sind die einzigen Löcher in der Wand)
ohne Löcher in der Mietwohnung aufhängen?!
Natürlich muss der Mieter bei Auszug die Bilderkaken entfernen und die Löcher schliessen. Dies rechtfertigt aber keinen Abzug von 20 %. An der Obergrenze würde ich hier 5 EURO Aufwand anerkennen, mehr nicht.
Da ich in der Wohnung gerade mal 1.5 Jahre gelebt hab und
sonst keine Mängel vorhanden sind, kommt mir das ein wenig wie
Abzocke vor, zumal ich bei ner ersten Durchsicht mit ihm Mitte
November gesagt hatte, falls Mängel vorhanden, ich diese
umgehend beseitigen würde…
Was kann ich tun um meine Kaution in voller Höhe wieder zu
bekommen?
Vorerst gilt einmal, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, dass der Vermieter die Kaution bis sechs Monate nach Auszug zum Teil einbehalten kann, wenn damit zu rechnen ist, dass wegen der Nebenkosten noch eine Nachzahlung erfolgt. Ist im Mietvertrag eine frühere Rückgabe nicht vereinbart, ist rechtlich vor Ablauf der sechs Monate nach Auszug nichts zu machen.
weitere Frage
Hi zusammen,
das trifft sich ja gut - ich habe bald eine Uebergabe vor mir und wollte im Vorfeld etwas verstehen…)
Meine Vermieterin redet immer von „schaffen Sie denn die Renovierung in 3 Tagen (für eine 3 Zimmer Wohnung…)“ und „Sie werden ja noch streichen“… Das irritiert mich etwas.
Ich habe 2 Jahre in der Wohnung gelebt (lt. Mietvertrag ist ein Streichen von z.B. der Küche nach 3 Jahren dran).
Ich habe vor, die Küche eh zu streichen (die einzige Stelle, die es nötig hat ist eine Wand, die ein Heizungsbauer verdreckt hat, der einst die Heizung reparierte…).
Wie ist es mit Renovierung bei so kurzen Mietzeiten?
(das mit den Bohrlöchern / Haken sehe ich übrigens genauso: Gips drauf (in der Farbe der Tapete natürlich und ordentlich glatt getrichen) - und fertig)
Danke für Aufkläung in Sachen Renovierung beim Auszug!
mfg, b.
Meine Vermieterin redet immer von „schaffen Sie denn die
Renovierung in 3 Tagen (für eine 3 Zimmer Wohnung…)“ und
„Sie werden ja noch streichen“… Das irritiert mich etwas.
Ich habe 2 Jahre in der Wohnung gelebt (lt. Mietvertrag ist
ein Streichen von z.B. der Küche nach 3 Jahren dran).
Ich habe vor, die Küche eh zu streichen (die einzige Stelle,
die es nötig hat ist eine Wand, die ein Heizungsbauer
verdreckt hat, der einst die Heizung reparierte…).
Wenn der Heizungsbauer im Rahmen einer Reparatir die Wand verdreckt, haftet der Heizungsbauer und die Renovierung dieser Wand ist nicht Sache des Mieters. Hierfür ist der Vermieter verantwortlich.
Wie ist es mit Renovierung bei so kurzen Mietzeiten?
(das mit den Bohrlöchern / Haken sehe ich übrigens genauso:
Gips drauf (in der Farbe der Tapete natürlich und ordentlich
glatt getrichen) - und fertig)
Farbige Anstriche müssen auf weiss gestrichen werden. Bohrlöcher sind zu schliessen.
Danke für Aufkläung in Sachen Renovierung beim Auszug!
Zur Renovierung: Wer hat die Wohnung bei Einzug renoviert ? Was ist für den Fall des Auszuges vereinbart ( Mietvertragstext oder handschriftlicher Text) ? Gibt es im Mietvertrag eine Quotenklausel, die Dich verpflichtet, nach z.B. einem Jahr mindestens 20 % usw. zu tragen ? Bitte beantworte diese Fragen, dann kann ich Dir Auskunft geben.