Hallo ihr lieben,
Angenommen jemand hat dieses jahr im januar eine wohnung gemietet die laut mietvertrag renoviert war. diese allerdings türrahmen besaß die in einem schlechten zustand waren d.h. sie sahen irgendwie gelblich aus und sind nicht gut gestrichen…leider wurde dies nie in einem protokoll festgehalten, da der mieter damals in zeitnot war und dringend eine wohnung brauchte und die vermieter (bzw) der sohn der vermieterin vertrauenswürdig schien…also der mieter hat jetzt gekündigt und wird am mittwoch die wohnung übergeben er hat das bad und das wohnzimmmer gestrichen und die wohnung ordentlich geschruppt außerdem ist laminat verlegt worden als er eingezogen ist was er selbst bezahlt hatte…jetzt behauptet die vermieterin ( die bei der wohnungsübergabe gar nicht dabei war, machte ihr sohn) man hätte die türrahmen so hergerichtet…d.h.gelblich gestrichen…das hat der mieter aber nicht, denn diese sahen schon so aus als dieseer eingezogen war…seine vermieterin will das aber nicht gelten lassen und sagt ihm wenn die nicht weiß lackiert werden läßt sie es machen und schickt dem mieter die rechnung und das würde teuer werden…außerdem hört sie dem mieter nicht zu und unterstellt ihm er hätte leuten den schlüssel gegeben und vielleicht hätten die seine türen so hergerichtet …jetzt pocht sie auch auf der endrenovierungsklausel die ja eigentlich unwirksam ist…also müßte der mieter die türrahemn so oder so streichen…der mieter weiß jetzt nicht was er tun soll… hat der vermieter denn das recht dem mieter sowas zu unterstellen ohne beweise und ihm dies in rechnung zu stellen… LG MIali
Hallo Miali,
wenn eine Wohnung durch den Vermieter renoviert im Januar d. J. an den Mieter übergeben wurde und das Mietverhältnis nun beeits gekündigt ist, aber der Vermieter eine Auszugsrenovierung verlangt, würde ich mich ganz ruhig zurücklehnen. Nach zehn Monaten Vertragsdauer ist keine Renovierung erforderlich, da ich die Mietache selbstverständlich „üblich“ gebraucht habe. Und der Vermieter wird mich ja nicht hinsichtlich der Neurenovierung vor Vertragsabschluss arglistig getäuscht haben? Ich würde die Forderungen begründend ablehnen, vor meinem Auszug aber sicherheitshalber mit neutrale Zeugen Fotos machen. Auch etweilige Nachforderungen diesbezüglich würde ich begründend schriftlich ablehnen. Sollte der Vermieter für meine eingebrachte Kaution Aufrechnung erklären, würde ich gegen den Vermieter ein gerichtliches Mahnverfahren über die Höhe der Kaution beantragen. Wenn es zu einem strittigen Verfahren käme und der Vermieter ggf. Wiederklage einreicht, müssten die Karten des Vermieters auf den Tisch.
Ein Glück, würde ich meinen, diesen Vermieter los zu sein.
Herzliche Grüsse
Ich schliesse mich Fatha an.
Inzwischen ist bald jede verfügbare Renovierungsklausel
für ungültig erklärt worden - zu Recht!
Wichtig:
Unbedingt nachsehen, was im Vertrag steht !
Dann auf www.mieterbund.de über „Suche“ oder „Presse“
nachschauen und am besten dem Vermieter zeigen, damit er
es auch glaubt.
Ansonsten sehe ich das auch so, dass eine Renovierung nach
10 Monaten den Mieter unangemessen benachteiligen würde.
Also, wie bereits erwähnt, entspannt zurücklehnen.
Bzgl der Türrahmen steht Aussage gegen Aussage. Da kann sich
der Vermieter aufregen oder zwingen, solange er will.
Hallo,
das ist so nicht so. Zwar hat der BGH zahlreiche KLauseln kassiert, dann allerdings durch neue Entscheidungen den VM neben einer Mieterhöhung wegen unwirksamer Vertragsklauseln auch das Recht zugestanden, eine Vertragsänderung nach heutigen Stand vorzunehmen.
In den meisten Fällen wird der Mieter kaum Chancen haben, seine unwirksamen Klauseln so anzuwenden, wie der BGH einst entschieden hat.
Gruss Günter
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