Vermieter will Kaution nicht bezahlen!

Habe einen Mietvertrag bis 01.03.2014 gehabt, dann mündlich verlängert. Allerdings nicht direkt mit der Vermieterin sondern mit dem „Freund der Tochter“ (der managed das irgendwie). Einen neuen Mietvertrag gibt es NICHT!

Habe extra gesagt nichtmehr lange, höchstens August noch. Nun bin ich ende Juli (31.07.) ausgezogen. Im vornherein habe ich oben genanntem gesagt ich werde ende Juli ausziehen. Nun hat er es ihr erst 3 Tage vor Ende August gesagt weshalb Sie einen Mietausfall für August hatte. Nun will sie mir keine Kaution Zahlen.

FRAGE 1: darf dafür überhaupt Kaution in ANspruch genommen werden? Ich dachte bloß auf nicht zahlende Mieter sowie Schäden in der Wohnung…?

Weitere: Wenn ich oben genanntem endgültig gekündigt habe als die Kündigungsfrist (glaube 3 Monate?) schon vorbei war, zählt das überhaupt wenn es nicht mit der Vermieterin ist? Da kein Mietvertrag vorhanden ist, muss ich dann überhaupt 3 Monate vorher Kündigen? Zählt das vaage " ich Ziehe dann um August aus"?

Verzweifelt! Brauche das Geld! Bitte Hilfe!

Erstens mal wird der Artikel ohnehin gelöscht wegen FAQ1129, zweitens besteht ein Mietvertrag sehr wohl, für den ist keine Schriftform erforderlich, drittens muß die Kündigung eines Mietverhältnisses dagegen schriftlich erfolgen. Es besteht also offenbar nach wie vor ein gültiges Mieverhätnis, das nach aktuellem Stand frühestens zu Ende Januar kündbar ist (dritter Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats)

FRAGE 1: darf dafür überhaupt Kaution in ANspruch genommen
werden? Ich dachte bloß auf nicht zahlende Mieter sowie Schäden in der Wohnung…?

Da denkst du falsch: Mietsicherheitsleistung dürfen für alle Forderungen aus Mietverhältnis in Anspruch genommen werden.

Habe einen Mietvertrag bis 01.03.2014 gehabt, dann mündlich
verlängert. Allerdings nicht direkt mit der Vermieterin
sondern mit dem „Freund der Tochter“ (der managed das
irgendwie). Einen neuen Mietvertrag gibt es NICHT!

Auch falsch. Vielmehr gilt: „Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt.“ § 545 BGB.

Weitere: Wenn ich oben genanntem endgültig gekündigt habe als
die Kündigungsfrist (glaube 3 Monate?) schon vorbei war, zählt
das überhaupt wenn es nicht mit der Vermieterin ist?

Mündliche Kündigungen sind unwirksam, § 568 BGB. Ebenso solche, die nicht dem Vertrgspartner Vermieter, sondern Dritten gegenüber ausgesprochen wurden. „Irgendwie managen“ besagt nichts, wenn keine Vertretungsvollmacht der Vermieterin dem „Freundes der Tocheter“ im Original ausgestellt wurde und vorläge oder im Mietvertrag entsprechendes vereinbart wäre :frowning:

Demnach ist das Vertragsverhältnis gem § 573c Abs. 1 BGB ordentlich mit Dreimonstatsfrist schriftlich zu kündigen und bis dahin besteht solange Mietzahlungsanspruch, wie der Mietvertrag nicht durh Aufhebung oder Nachvermietung beendet wäre. Auf Räumung, Auszug oder Nicht(mehr)nutzung kommt es hingegen nicht an. :open_mouth:

Da kein
Mietvertrag vorhanden ist, muss ich dann überhaupt 3 Monate
vorher Kündigen?

Auch müdlich oder konkludent abgeschlossene Mietverhältnisse sind wirksam und nicht diponiblem Mietrecht unterworfen :open_mouth:

Zählt das vaage " ich Ziehe dann um August" aus?

Nein. Das hier gegebene unbefristete Mietverhältnis ist nur oderdentlich, form- und fristgerecht kündbar oder duch übereinstimmenden Aufhebungsvetrg zu beenden.

Verzweifelt! Brauche das Geld! Bitte Hilfe!

Welches Geld? Die Kaution dürfte jedenfalls längst in Anspruch genommen sein.

G imager