Vermieter will Kaution nicht zurückzahlen

Hallo zusammen,
Angenommen ein Mieter hatte eine Einliegerwohnung angemietet. Diese
wurde zum 30.04.08 per Einschreiben mit Rückschein ordentlich und
fristgerecht gekündigt. Am 29.04.08 wurde die Wohnung mit einem
Wohnungsübergabeprotokoll übergeben. Hier wurden die Zählerstände zur
Nebenkostenabrechnung, sowie die zu übergebende Wohnungsschlüssel
notiert. Dieses Protokoll wurde von Vermieter + Mieter
unterschrieben. Es wurden lt. Protokoll keinerlei Mängel
festgestellt. Am Übergabetermin waren sowohl Mieter, Vermieter sowohl
eine neutrale Person als Zeuge des Mieters anwesend. Am 07.05.08 hat
der Vermieter schriftlich mitgeteilt das entgegen seiner großzügig
gemessenen Wohnungsübergabe ein versteckter Mangel aufgetreten sei
den er so nicht akzeptieren kann - die Kehlleisten wurden an den
Decken entfernt + gegen Styropurleisten ausgetauscht. Diese
Styropurleisten wurden an den Holzdecken befestigt + Vermieter bekäme
sie nicht ab. Nach Rücksprache mit Vermieter hat Mieter diese
Styropurleisten in allen Räumen entfernt + neue Leisten gekauft.
Diese neuen Leisten wurden vom Mieter nicht befestigt da Vermieter
sie selber anbringen wollte. Mieter hat Vermieter Anfang März 2009
angerufen und sich nach der Rückzahlung der Kaution erkundigt.
Vermieter meinte, die bekäme er nicht zurück da er jede Menge Geld
für die Renovierung der Wohnung gebraucht hätte. Nun die Fragen des
Mieters: 1. auf dem Wohnungsübergabeprotokoll wurden keine Mängel
festgehalten. Ist dieses Protokoll verbindlich? 2. Ist der versteckte
Mangel lt.Schreiben 07.05.08 behoben? 3. Muss der Vermieter eine
Nebenkostenabrechnung für die Monate Januar bis April 2008 machen?
Gibt es eine Verpflichtung hierzu? 4. Kann man auf Rückzahlung der
Kaution abzüglich evtl. Nebenkostenforderung bestehen?

Das Hintergrundwissen des Mieters ist leider sehr klein.

Der Mieter möchte dem Vermieter mit Angabe von entsprechenden §§ schreiben und wäre für evtl. Tipps sehr dankbar.

Man müßte dem Vermieter eine Frist zur Auszahlung der Kaution setzen und mit Weiterungen drohen, falls die Kaution bis zum Fristende nicht gezahlt wird. Hinsichtlich der Nebenkosten besteht ein Recht zur Abrechnung, da der Abrechnungszeitraum 2008 nunmehr beendet ist. Sicher kann ein Vermieter ohne spezifizierte Einwendungen nur unter Hinweis auf erhebliche Renovierungskosten nicht die Rückzahlung der Kaution verweigern, zumal ein Übergabeprotokoll besteht. Sollte eine Rückzahlung, ggfls. mit Verrrechnung der noch zu zahlenden Nebenkosten nicht erfolgen, bleibt letztendlich nur der Gang zum Rechtsanwalt.

Hi,

Mieters: 1. auf dem Wohnungsübergabeprotokoll wurden keine
Mängel
festgehalten. Ist dieses Protokoll verbindlich? 2. Ist der
versteckte
Mangel lt.Schreiben 07.05.08 behoben? 3. Muss der Vermieter
eine
Nebenkostenabrechnung für die Monate Januar bis April 2008
machen?
Gibt es eine Verpflichtung hierzu? 4. Kann man auf Rückzahlung
der
Kaution abzüglich evtl. Nebenkostenforderung bestehen?

Das Hintergrundwissen des Mieters ist leider sehr klein.

Der Mieter möchte dem Vermieter mit Angabe von entsprechenden
§§ schreiben und wäre für evtl. Tipps sehr dankbar.

Zu diesem Thema gibt eine FAQ1669:

http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?G…

Schaue also in den fiktiven Mietvertrag, ob diese Dinge zutreffen und formuliere das Anliegen ggf. neu.

vlg MC