Vermieter will Kündigung nicht bestätigen

Student S hat bei Vermieter V ein WG-Zimmer gemietet, aus dem er nun ausziehen will. Im Mietvertrag verzichten beide Parteien auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung innerhalb von 3 Jahren. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch bei einem berechtigten Grund (der hier vorliegt, da S ein Auslandspraktikum antritt), den Mieter gegen Stelung eines akzeptablen Nachmieters aus dem Mietverhältnis zu entlassen.

S hat auch einen Nachmieter N gefunden, der auch schon den Mietvertrag bei V unterschrieben hat. Trotzdem will V dem S die Kündigung nicht schriftlich bestätigen, mit der Begründung, dass ja noch nicht sicher ist, dass N überhaupt einzieht. Erst wenn N Miete und Kaution gezahlt hat, will V den Vertrag des S kündigen.
S ist jedoch der Meinung, dass, dadurch dass N den Mietvertrag unterschrieben hat, automatisch zur Zahlung der Miete und Kaution verpflichtet ist, und es sich nicht einfach nochmal anders überlegen kann.
Wer von den beiden hat Recht?

Wenn N nicht einziehen sollte, und V deshalb von S die Miete fordert, ist das rechtens?

S hat auch einen Nachmieter N gefunden, der auch schon den
Mietvertrag bei V unterschrieben hat. Trotzdem will V dem S
die Kündigung nicht schriftlich bestätigen, mit der
Begründung, dass ja noch nicht sicher ist, dass N überhaupt
einzieht.

Wenn N den Mietvertrag unterschrieben hat, kann es V egal sein, ob er einzieht oder nicht. Er ist in jedem Fall zur Zahlung der Miete, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergibt, verpflichtet.

Erst wenn N Miete und Kaution gezahlt hat, will V
den Vertrag des S kündigen.

Ist das überhaupt möglich, dass V zwei Mietverträge auf die selbe Mietsache laufen hat? Gibts da evtl. etwas, dass S automatisch aus dem Mietverhältnis entlassen ist?

S ist jedoch der Meinung, dass, dadurch dass N den Mietvertrag
unterschrieben hat, automatisch zur Zahlung der Miete und
Kaution verpflichtet ist, und es sich nicht einfach nochmal
anders überlegen kann.

Je nach Mietvertrag kann er sofort wieder kündigen. Aber das kann nicht das Problem von S sein, wenn V den Mietvertrag mit N anders gemacht hat, als mit S.

Wer von den beiden hat Recht?

IMHO (ianal) S.

Wenn N nicht einziehen sollte, und V deshalb von S die Miete
fordert, ist das rechtens?

Kann ich mir nicht vorstellen, immerhin hat N einen gültigen Vertrag abgeschlossen.

Gruß,
-Efchen