Hallo,
wir wollen am 31.05. diesen Jahres aus unserer Wohnung ausziehen. Dies haben wir schriftlich unserer Noch-Vermieterin mitgeteilt. Sie ist sehr sauer über unseren Auszug, da sie die Wohnung verkauft hat und daher laut ihrer Aussage auf viel Geld verzichtet, da sie für uns einen Investor gesucht und nicht an jemanden verkauft hat, der diese Wohnung selber nutzen möchte.
Nun teilte sie uns per E-Mail mit, dass sie die gesamte Mietkaution nach dem Auszug einbehalten will und erst nach Abrechnung der Betriebskosten 2013 freigeben will. Begründet hat sie das damit, dass es ein Sparbuch ist.
Weiß jemand, ob dies rechtens ist? Sollen wir gegen diese E-Mail Widerspruch einlegen?
Vielen Dank für die Antworten.
LG