Vermieter will lange Kaution nicht freigeben

Hallo,

wir wollen am 31.05. diesen Jahres aus unserer Wohnung ausziehen. Dies haben wir schriftlich unserer Noch-Vermieterin mitgeteilt. Sie ist sehr sauer über unseren Auszug, da sie die Wohnung verkauft hat und daher laut ihrer Aussage auf viel Geld verzichtet, da sie für uns einen Investor gesucht und nicht an jemanden verkauft hat, der diese Wohnung selber nutzen möchte.
Nun teilte sie uns per E-Mail mit, dass sie die gesamte Mietkaution nach dem Auszug einbehalten will und erst nach Abrechnung der Betriebskosten 2013 freigeben will. Begründet hat sie das damit, dass es ein Sparbuch ist.
Weiß jemand, ob dies rechtens ist? Sollen wir gegen diese E-Mail Widerspruch einlegen?

Vielen Dank für die Antworten.

LG

Hallo kaykubi,

wenn Sie im Laufe des Jahres die Kaution zurückerhalten, dürfte das in Ordnung gehen.

Theoretisch dürfte das auch länger dauern.

Ich wünsche Gutes Gelingen.

Hallo,
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir vermuten jedoch, dass sie uns die Kaution erst im Jahr 2014 vornehmen wird. Da wir bis zum heutigen Tage noch nicht die Abrechnung für 2012 erhalten haben. Würde die Freigabe vielleicht erst im April oder Mai erfolgen.
Ist es rechtens, dass sie die volle Kaution einbehält oder dürfte sie nur einen Teil einbehalten? Wir vermuten nicht, dass wir 1120€ nachzahlen müssen. Unser Verbrauch 2012 lag unter dem der Vormieter (ich war bei der Ablesung anwesend und habe die Zählerstände 2011 erhalten und konnte diese mit den Zählerständen bei Einzug Gegenrechnen).

Guten morgen,

wenn nach Kalenderjahr abgerechnet wird, kann Ihre Vermutung zutreffen, tatsächlich kann eine Teilauszahlung erfolgen, die Bemessung in welcher Höhe wird nach Ihrem Auszug möglich sein.

Fragen Sie nach, ob Sie nach Rückgabe der Wohnung erfahren können, welche Resthöhe der Kaution als angemessen angesehen sein wird und wofür.

Ich wünsche Gutes Gelingen.

Hallo,

grundsätzlich gilt hier bei Auszug:

Wenn Sie Ihr Mietverhältnis kündigen, hat de Vermieter bis zu 6, unter Umständen sogar bis zu 12 Monate Zeit, diese an den Mieter wieder auszuzahlen. Meist geschieht dies unter dem Vorwand, es seien noch Nebenkostenabrechnungen offen oder man behalte sich Forderungen aus Schäden ander Mietsache vor.

Für den Mieter hat dies unter anderem eine Doppelbelastung in finanzieller Hinsicht zur Folge, da beim Umzug in die neue Wohnung auch wieder eine Mietkaution fällig wird, Sie aber die alte Mietkaution von Ihrem ehemaligen Vermieter noch nicht zurückerhalten haben.

Es gibt auch Fälle, in denen die Mietkaution deshalb von Vermietern und Verwaltern nur verzögert ausgezahlt wird, weil mit dem Geld Zinsgewinne erwirtschaftet werden sollen. Als Mieter hat man hier häufig das Nachsehen und muß eindringlich und mehrmals, unter Umständen auch auf dem Rechtswege, die Mietkaution zurückfordern.

Mit einer Mietkautionsversicherung haben Sie diese Probleme nicht, da Sie eine tägliche Kündigungsmöglichkeit haben und Ihre Mietkautionsversicherung dann tagesgenau abgerechnet wird. Alle Infos hierzu unter: http://der-immoexperte.de/2013/02/14/mietkautionsver…

Alles Gute und beste Grüße.