Vermieter will Miete doppelt

Hi,

Vermieter wechselt sein Konto(macht er alle 2-3 Monate), Mieter verschlampt das ändern des Dauerauftrages, Vermieter fragt im ersten Monat nach wo das Geld bleibt, Mieter sagt auf altem Konto, im zweiten Monat wieder Dauerauftrag nicht geändert Geld - geht wieder auf das alte Konto. Vermieter kommt und sagt das er das Geld nochmal haben will (für den 2ten Monat) auf sein neues Konto, weil das alte Konto gepfändet ist(hat er zumindest zu verstehen gegeben) - Es wären ihm ja jetzt schon 2 Mieten entgangen. Das Konto lief auf den Namen des Vermieters und seiner Frau. Darf er das?
Kleines Problem noch, Mieter ist im Augenblick nicht so gut drauf und streitet sich nicht besonders gern, hat auch kein Geld für einen Anwalt. Wo kann man Hilfe bekommen?

Danke

Zahlen per V-Scheck?

Vermieter wechselt sein Konto(macht er alle 2-3 Monate),
Mieter verschlampt das ändern des Dauerauftrages,

Dauerauftrag alle 2 - 3 Monate ändern? Ich überweise manuell und das geht auch.

Vermieter
fragt im ersten Monat nach wo das Geld bleibt, Mieter sagt auf
altem Konto, im zweiten Monat wieder Dauerauftrag nicht
geändert Geld - geht wieder auf das alte Konto.

Für mich hört sich das nach einem Vermieter mit höchst problematischen eigenen Problemen an:

  1. Alles sauber dokumentieren
  2. Mietzahlung per V-Scheck vereinbaren oder
  3. Mietzahlung online (wg. den Kosten) auf jeweils abgefragtes aktuelles Konto vereinbaren

und das alles am Besten schriftlich.

Kleines Problem noch, Mieter ist im Augenblick nicht so gut
drauf und streitet sich nicht besonders gern, hat auch kein
Geld für einen Anwalt. Wo kann man Hilfe bekommen?

Z.B. bei einer Mieterhilfe oder einem Arbeitlosentreff, -zentrum. Hier in MA würde ich dich sofort an meinen Freund im ALO-Treff verweisen (auch wenn du evtl. nicht arbeitslos bist).

Gruß

Stefan

Danke

Hallo

Vermieter
kommt und sagt das er das Geld nochmal haben will (für den
2ten Monat) auf sein neues Konto, weil das alte Konto
gepfändet ist(hat er zumindest zu verstehen gegeben) - Es
wären ihm ja jetzt schon 2 Mieten entgangen. Das Konto lief
auf den Namen des Vermieters und seiner Frau. Darf er das?

Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Entweder steht ihm das Geld zu: Dann wird er es wohl noch bekommen können. Oder es stand ihm nicht zu (sondern seinem Gläubiger). Und das ist doch nicht Problem des Mieters.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Jan,

es ist völlig wurscht, wohin die Miete geht. Entscheidend ist, der VM hat das Geld auf sein Konto erhalten. Ob sein Konto gepfändet ist oder nicht kann dem Mieter ebenso egal sein. Im Übrigen muss der Mieter nicht ständig, weil der VM auf der Flucht vor den Gläubigenr ist, seinen Dauerauftrag ändern.

Dem VM steht das Geld nicht mehr zu. Seine Bank hat es.

In solchen Fällen rufen wir die betroffene Bank an, schildern den Vorgang und die Probleme des Mieters mit dem VM. In fast 90 % der Fälle folgt dann der Gerichtsbeschluß zur Pfändung der Miete.

Bei solchen VM zeigt sich meistens beim Wechsel zur 2. Bank, dass die Immobilie in naher Zukunft vor der Zwangsverwaltung steht.

Gruss Günter

Vermieter wechselt sein Konto(macht er alle 2-3 Monate),
Mieter verschlampt das ändern des Dauerauftrages, Vermieter
fragt im ersten Monat nach wo das Geld bleibt, Mieter sagt auf
altem Konto, im zweiten Monat wieder Dauerauftrag nicht
geändert Geld - geht wieder auf das alte Konto. Vermieter
kommt und sagt das er das Geld nochmal haben will (für den
2ten Monat) auf sein neues Konto, weil das alte Konto
gepfändet ist(hat er zumindest zu verstehen gegeben) - Es
wären ihm ja jetzt schon 2 Mieten entgangen. Das Konto lief
auf den Namen des Vermieters und seiner Frau. Darf er das?
Kleines Problem noch, Mieter ist im Augenblick nicht so gut
drauf und streitet sich nicht besonders gern, hat auch kein
Geld für einen Anwalt. Wo kann man Hilfe bekommen?

Danke

Hallo Jan,

der Mieter hat doch bestimmt noch den Überweisungsbeleg (manuell oder digital) und kann nachweisen, dass er die Miete überwiesen hat.

Dass der Vermieter nun nicht an sein Geld kommt kann dem Mieter egal sein. Das ist ganz alleine das Problem des Vermieters.

Gruß

Samira

Mal ne andere Sichtweise!
Hallo auch!

Wenn der VM seine Kontoänderung rechtzeitig dem M mitteilt, und dieser (wie hier dargestellt) es „verschlampt“ die Miete auf das neue Konto zu überweisen, können sehr wohl Forderungen seitens des VM berechtigt sein. Ob nähmlich der M einen Dauerauftrag hat, oder manuell überweist, kann der VM nicht wissen. Allerdings: Sollte das „alte“ Konto noch in Besitz des VM sein, gilt die Miete wahrscheinlich als bezahlt.

LG Andreas

Hallo

der Mieter hat doch bestimmt noch den Überweisungsbeleg
(manuell oder digital) und kann nachweisen, dass er die Miete
überwiesen hat.

Ein (auch ansonsten geschwärzter) Kontoauszug reicht eigentlich.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

wenn der V hier ganz offensichtlich versucht, seine Gläubiger zu besch… indem er ständig neue zusätzliche Konten anlegt, die dann noch nicht gepfändet sind, dann sollte der M ihm mal erzählen, dass er keine Lust hat, sich ggf. wg. Schuldnerbegünstigung oder Beihilfe zur Vollstreckungsvereitelung, … dadurch strafbar zu machen, dass er hierbei wissentlich mitspielt. Das der V selbst sich hier strafbar wg. Vollstreckungsvereitelung machen dürfte, kann man ihm nebenbei ja auch mal stecken.

BTW: Wenn man den Gläubiger kennt, kann man dem ja auch den Tipp geben, die Mietforderung direkt zu pfänden. Dann ist man den Ärger mit dem V ganz los und zahlt in Zukunft direkt an den Gläubiger und muss auch keine Angst mehr davor haben, Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen. OK, der V sollte dies nicht unbedingt mitbekommen :wink:

Gruß vom Wiz

BTW: Wenn man den Gläubiger kennt, kann man dem ja auch den
Tipp geben, die Mietforderung direkt zu pfänden. Dann ist man
den Ärger mit dem V ganz los und zahlt in Zukunft direkt an
den Gläubiger und muss auch keine Angst mehr davor haben,
Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen. OK, der V sollte dies
nicht unbedingt mitbekommen :wink:

Aber dafür gibt es einen Mietvertrag der besagt die Miete ist bis zum xx. des Monats an den Vermieter zu zahlen.
Direkt an den Gläubiger zahlen ohne das der V was davon weiss, finde ich eine nicht sehr kluge Entscheidung. Soetwas muss von anderer seite entschieden werden.
Aber ich in ja kein Anwalt, ich denke halt nur mal so mehr oder weniger logisch …
Da sollte sich der Mieter evtl. ganz raushalten und seine Miete wie geregelt an den Vermieter zahlen - bis es neue schriftliche Regelungen gibt.

Oder liege ich da so falsch?

Hallo,

BTW: Wenn man den Gläubiger kennt, kann man dem ja auch den
Tipp geben, die Mietforderung direkt zu pfänden. Dann ist man
den Ärger mit dem V ganz los und zahlt in Zukunft direkt an
den Gläubiger und muss auch keine Angst mehr davor haben,
Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen. OK, der V sollte dies
nicht unbedingt mitbekommen :wink:

Aber dafür gibt es einen Mietvertrag der besagt die Miete ist
bis zum xx. des Monats an den Vermieter zu zahlen.
Direkt an den Gläubiger zahlen ohne das der V was davon weiss,
finde ich eine nicht sehr kluge Entscheidung. Soetwas muss von
anderer seite entschieden werden.

Sorry, aber bitte genau lesen! Der Gläubiger kann die Forderung des V gegen den M direkt pfänden (muss hierzu beim zuständigen Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen) und hat somit dann einen direkten Anspruch gegen den M auf Zahlung der Miete direkt an ihn. V kann dann gar nichts mehr machen außer laut Sch… schreien und der Zirkus mit den ständig neuen Konten und ggf. Strafbarkeit des M ist damit aus der Welt.

Aber ich in ja kein Anwalt, ich denke halt nur mal so mehr
oder weniger logisch …

Ich bin Anwalt und denke trotzdem logisch :wink: PfÜBs sind ein ganz gängiges Mittel in der Vollstreckung und werden täglich sicherlich tausendfach in diesem Land beantragt. Und wenn ich Gläubiger des V wäre, der die übrigens ebenfalls per PfÜB laufende Pfändung des Kontos mit den Mieteinnahmen regelmäßig dadurch zu unterlaufen versucht, dass er von seinen Mietern verlangt die Miete auf neue, dem G noch unbekannte Konten zu überweisen, dann würde ich mir den Stress, alle paar Monate einen neuen PfÜB gegenüber einer neuen Bank erwirken zu müssen jedenfalls nicht antun, sondern gleich die Forderung des V aus dem Mietvertrag mit M auf Zahlung der monatlichen Miete pfänden. Das ganze Spiel funktioniert z.B. auch im Rahmen von Lohn- und Gehaltspfändungen bei denen dann der AG nur noch den pfändungsfreien Betrag an sen AN zahlen darf, und den Rest gleich direkt an G überweisen muss.

Im Rahmen eines solchen PfÜB ist es dann zudem so, dass der M gar nicht mehr an den V zahlen dürfte, bzw. dies dann nicht mehr dazu führen würde, dass die Mietforderung hiermit erfüllt wäre. Vielmehr hätte dann der G die Möglichkeit die Miete ein zweites Mal zu fordern, und M könnte dann schauen, ob er die erste Mietzahlung vom V jemals wieder bekommt.

Da sollte sich der Mieter evtl. ganz raushalten und seine
Miete wie geregelt an den Vermieter zahlen - bis es neue
schriftliche Regelungen gibt.

Wie gesagt, dass geht nicht so, dass der M einfach an den G zahlt, sondern er müsste den G darauf ansprechen, ob der nicht lieber die Mietforderung direkt pfänden will. Erst aufgrund des entsprechenden PfÜB würde dann die Mietzahlung direkt an den G gehen (müssen)

Oder liege ich da so falsch?

Ja!

Gruß vom Wiz

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okay, sorry
aber ich habe den Satz :

BTW: Wenn man den Gläubiger kennt, kann man dem ja auch den
Tipp geben, die Mietforderung direkt zu pfänden. Dann ist man
den Ärger mit dem V ganz los und zahlt in Zukunft direkt an
den Gläubiger und muss auch keine Angst mehr davor haben,
Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen. OK, der V sollte dies
nicht unbedingt mitbekommen :wink:

falsch verstanden.

„der V sollte dies nicht unbedingt mitbekommen :wink:
habe ich so verstanden, dass der V muss es nicht mitbekommen wenn man direkt an den Gläubiger zahlt. Insofern hatte ich natürlich gedacht, soetwas muss erst einmal entschieden werden bevor man es an Gläubiger überweisst.

Missverständnis, sorry :frowning:

Hallo,

OK, der V sollte dies nicht unbedingt mitbekommen :wink:

War so gemeint, dass V nicht unbedingt mitbekommen sollte, dass ausgerechnet M den G auf die Idee mit der Pfändung der Miete direkt beim Mieter gebracht hat. Denn V könnte dann natürlich ganz schön sauer auf M sein, und ggf. zu unüberlegten Handlungen fähig sein.

M kann aber natürlich gar nichts dafür, wenn G selbst dieser Geistesblitz eines Tages kommen sollte :wink: Auf dem PfÜB steht ja nicht drauf, von wem die Idee stammte, da steht als Antragsteller einfach nur der G drin. Und wenn der M dem V nicht gerade selbst erzählt, dass er den G auf den richtigen Weg gebracht hat, wird V es vermutlich nie erfahren.

Gruß vom Wiz

Hallo ,

es gilt sicherlich auch ,dass wenn ein VM alle paar Monate wünscht das die Miete
auf Konto XXY angewiesen werden soll etwas nicht stimmen kann.
Somit unterläuft er doch auch schon die Einrichtung einer Dauerüberweisung-
Was doch eigentlich von VM in der Regel fast schon Pflicht.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Wenn der VM seine Kontoänderung rechtzeitig dem M mitteilt,
und dieser (wie hier dargestellt) es „verschlampt“ die Miete
auf das neue Konto zu überweisen, können sehr wohl Forderungen
seitens des VM berechtigt sein. Ob nähmlich der M einen
Dauerauftrag hat, oder manuell überweist, kann der VM nicht
wissen. Allerdings: Sollte das „alte“ Konto noch in Besitz des
VM sein, gilt die Miete wahrscheinlich als bezahlt.

Hallo,

diese Auffassung ist juristisch nicht haltbar. Es kommt nicht darauf an, auf welches Konto des Vermieters der Mieter die Miete überweist, sondern nur darauf, dass die Miete spätestens am 3. Werktag des Monats ( oder an dem Termin, der vereinbart ist ) beim Vermieter eingeht.

Dieses Thema hat nichts mit Dauerauftrag oder Barüberweisung zu tun.
Es geht hier einzig und allein um den Geldeingang beim VM. Ob dieser bei seiner Bank Probleme hat, geht den Mieter nichts an.

Wir gehen sogar soweit, dass wir Mietern, denen der VM die Bekanntgabe des Kontos verweigert anraten und dies auch durchziehen, dass die Miete bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes ohne Auszahlungsvorbehalt hinterlegt wird, wenn er gleichzeitig auch keine Quittung ausstellen will. In Kopie wird das Finanzamt und das zuständige Kreissozialamt in Kenntnis gesetzt. Wir helfen niemand bei Sozialhilfebetrug und auch niemand bei Steuerhinterziehung.

Im Übrigen. Hat der VM einen größeren Kredit erhalten und unter anderem die Rückzahlung mit Mieteingängen begründet - was zu oft der Fall ist - kann auch die Bank verlangen, dass die Mieteinnahmen als Teilsicherung an sie gehen.

Gruss Günter

Danke
Danke an alle, hab mir einen Termin beim örtlichen Mieterverein geholt um die Sache zu klären.

Jan

Hi

Ich hab gerade sooo lachen müssen, als ich deinen Beitrag las - nicht wegen des Inhaltes sondern, wegen der Abkürzungen … es las sich für mich schon fast so :

War so gemeint, dass V nicht unbedingt mitbekommen sollte,
dass ausgerechnet M den G auf die I mit der P der
M direkt beim M gebracht hat. Denn V könnte dann
natürlich ganz schön sauer auf M sein, und ggf. zu
uH fähig sein.

M kann aber natürlich gar nichts dafür, wenn G selbst dieser
G eines T kommen sollte :wink: Auf dem PfÜB steht
ja nicht drauf, von wem die I stammte, da steht als
A einfach nur der G drin. Und wenn der M dem V
nicht gerade selbst erzählt, dass er den G auf den richtigen
W gebracht hat, wird V es vermutlich nie erfahren.

G v W

G v H. :o)