Hallo,
BTW: Wenn man den Gläubiger kennt, kann man dem ja auch den
Tipp geben, die Mietforderung direkt zu pfänden. Dann ist man
den Ärger mit dem V ganz los und zahlt in Zukunft direkt an
den Gläubiger und muss auch keine Angst mehr davor haben,
Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen. OK, der V sollte dies
nicht unbedingt mitbekommen 
Aber dafür gibt es einen Mietvertrag der besagt die Miete ist
bis zum xx. des Monats an den Vermieter zu zahlen.
Direkt an den Gläubiger zahlen ohne das der V was davon weiss,
finde ich eine nicht sehr kluge Entscheidung. Soetwas muss von
anderer seite entschieden werden.
Sorry, aber bitte genau lesen! Der Gläubiger kann die Forderung des V gegen den M direkt pfänden (muss hierzu beim zuständigen Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen) und hat somit dann einen direkten Anspruch gegen den M auf Zahlung der Miete direkt an ihn. V kann dann gar nichts mehr machen außer laut Sch… schreien und der Zirkus mit den ständig neuen Konten und ggf. Strafbarkeit des M ist damit aus der Welt.
Aber ich in ja kein Anwalt, ich denke halt nur mal so mehr
oder weniger logisch …
Ich bin Anwalt und denke trotzdem logisch
PfÜBs sind ein ganz gängiges Mittel in der Vollstreckung und werden täglich sicherlich tausendfach in diesem Land beantragt. Und wenn ich Gläubiger des V wäre, der die übrigens ebenfalls per PfÜB laufende Pfändung des Kontos mit den Mieteinnahmen regelmäßig dadurch zu unterlaufen versucht, dass er von seinen Mietern verlangt die Miete auf neue, dem G noch unbekannte Konten zu überweisen, dann würde ich mir den Stress, alle paar Monate einen neuen PfÜB gegenüber einer neuen Bank erwirken zu müssen jedenfalls nicht antun, sondern gleich die Forderung des V aus dem Mietvertrag mit M auf Zahlung der monatlichen Miete pfänden. Das ganze Spiel funktioniert z.B. auch im Rahmen von Lohn- und Gehaltspfändungen bei denen dann der AG nur noch den pfändungsfreien Betrag an sen AN zahlen darf, und den Rest gleich direkt an G überweisen muss.
Im Rahmen eines solchen PfÜB ist es dann zudem so, dass der M gar nicht mehr an den V zahlen dürfte, bzw. dies dann nicht mehr dazu führen würde, dass die Mietforderung hiermit erfüllt wäre. Vielmehr hätte dann der G die Möglichkeit die Miete ein zweites Mal zu fordern, und M könnte dann schauen, ob er die erste Mietzahlung vom V jemals wieder bekommt.
Da sollte sich der Mieter evtl. ganz raushalten und seine
Miete wie geregelt an den Vermieter zahlen - bis es neue
schriftliche Regelungen gibt.
Wie gesagt, dass geht nicht so, dass der M einfach an den G zahlt, sondern er müsste den G darauf ansprechen, ob der nicht lieber die Mietforderung direkt pfänden will. Erst aufgrund des entsprechenden PfÜB würde dann die Mietzahlung direkt an den G gehen (müssen)
Oder liege ich da so falsch?
Ja!
Gruß vom Wiz