Vermieter will Mieter raus haben, Terror

Hallo zusammen!
Vielleicht weiss irgendwer von euch Rat :smile:

Sommer 2014, Ende Juli Anfang August Überschwemmung, Wohnung im EG stand 70 cm unter Wasser/Fäkalschlamm (Grube). Vermieter sowie Mieter keine Elementarversicherung, weil EIGENTLICH nicht nötig. 

Vermieter und Mieter einigen sich, dass Mieter die obere Wohnung (des Vermieters) nutzen kann um die EG Wohnung in Eigenregie (Vermieter/Mieter) gegen Materialstellung des Vermieters wieder herzustellen.
Küche, Kühlschrank, Couch von Vermieter stehen in der Wohnung zur Verfügung und sind dort bis jetzt verblieben weil beim Mieter alles untergegangen.

Im Zuge der Sanierung wurde noch ein Durchbruch (Küche/Wohnzimmer) gemacht und die Fliesen in Küche und Flur entfernt.
Seitens des Vermieters wurden Container  für den deswegen anfallenden Bauschutt und den allgemeinen Ripgips (separat) bestellt.
Bei den Rigipsarbeiten stellt sich heraus, dass die Wände teilweise bis zu einer Höhe von über 2 m nass (!!!) sind und die Nässe nicht nur vom Hochwasser kommt sondern vorher schon nass waren (nicht eine trockene Wand!). 
An der Beschaffenheit des Ripipses konnte Mieter erkennen, das die richtig nassen Stellen auch schon mal ausgetauscht wurden.
Aufgrund der Nässe hat Vermieter und Mieter das Haus ausgeschachtet, Dickbeschichtung erneuert, neue Drainage gelegt, Abwasserrohre neu verlegt (zum Teil), die Arbeiten sind auch hier noch nicht abgeschlossen.
Alle Arbeiten wurden vom Vermieter überwacht, Zugang zur EG-Wohnung immer gewährleistet.
Die Arbeiten des Mieters sollten mit einem Stundenlohn von 10 € vom Vermieter vergütet werden und anschliessend mit Fertigstellung und dem Wiedereinzug in die alte Wohnung  mit der Miete verrechnet werden. 
Liquidität Vermieter am Ende, Mieter wurde der EG- Wohnung verwiesen (mündl. Hausverbot), weil es „nicht weiter geht“ und seitens Vermieter sollten 2 Fremde kommen um die Wohnung fertig zu stellen (die bis dato noch nicht hier waren).

Des weiteren wurde vom Vermieter mündlich verboten (per Whatsapp), sämtliche Orte, die Mieter vorher mitgenutzt hat (Scheune, Garten, Wiese), zu betreten bzw. eine zusätzliche Mietgebühr von 35 € angesetzt. 
Der alte Parkplatz, der vom Mieter 6 Jahre direkt vor dem Haus genutzt wurde, wurde ebenfalls vom Vermieter mit kleinem Zettel an der Windschutzscheibe untersagt (wenn auf Hof geparkt wird, wird kostenpflichtig abgeschleppt). 
Des weiteren hat Vermieter nun angekündigt, seine Möbel aus der oberen Wohnung zu entfernen und Mieter soll den Durchbruch und auch die Fliesen wieder in den Ursprungszustand zurücksetzen. 

Wohnung EG definitiv Rohbau und immer noch nass

Fragen dazu:

  1. Kann Vermieter dem Mieter die obere Wohnung einfach kündigen?
            Die EG-Wohnung wurde weder vom Vermieter noch vom Mieter gekündigt (aufgrund Überschwemmung hätte Sonderkündigungsrecht beidseitig greifen können)

  2. Kann man vom Vermieter verlangen, die (nicht gekündigte) EG-Wohnung schnellstmöglich wieder herstellen zu lassen, damit diese vom Mieter wieder bezogen werden kann?

  3. Kann Vermieter verlangen, alles in der EG- Wohnung wieder in den Ursprungszustand zurückzusetzen?                            
    Dazu wird wahrscheinlich auch noch Garten und Hof kommen (Arbeiten nur halbfertig). Schriftlich liegt nichts vor, jedoch war Vermieter „Bauherr“ und hat dementsprechend die Sachen bestellt/gekauft (u.A. Container, Bagger).

  4. Kann Vermieter jetzt auf einmal seine Möbel zurückverlangen, obwohl diese genau wie die OG-Wohnung zur Verfügung gestellt wurden?
    Mieter stand vor dem Nichts, mittendrin ein kleines Kind, auf Küche, Kühlschrank, Couch angewiesen weil von angespartem Geld der Rest des Hausstandes gekauft wurde.

Vielen Dank allein schon für´s durchlesen :smile:

Hallo,

die Frage, die sich bei diesem Text stellt, ist:

Wurde IRGENDETWAS schriftlich festgehalten?

Wenn ja: Was?

Hier wurde offenbar viel „unter der Hand geregelt“.

Hallo,

zu 1.) Die „obere“ Wohnung wurde ja nicht vermietet sondern dem Mieter für den Zeitraum der Renovierung der unteren Wohnung vorübergehend zur Verfügung gestellt; dies kann sicherlich rückgängig gemacht werden.

zu 2.) Natürlich ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung unverzüglich in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen, wobei hier der Mieter Mietminderung durchführen kann.

zu 3.) Wenn der Vermieter Baucontainer etc. bereit gestellt hat, um vom Mieter vorgenommene baulichen Änderungen in der Wohnung durchführen, heißt dies aber nicht, dass der Vermieter damit einverstanden war, dass nach Mietende die Wohnung in dem „neuen“ Zustand verbleiben kann; wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass bauliche Umbauten wieder zurück gebaut werden müssen, ist der Mieter in der Beweislast.

zu 4.) Der Vermieter kann natürlich sein Eigentum jederzeit zurück verlangen.

Es ist aber nicht eindeutig geklärt, warum die „Baumaßnahmen“ und die vertraglichen Vereinbarungen plötzlich beendet sind; welcher Grund liegt hier vor?

Durch was wurde die angemietete Wohnung überschwemmt? Verstopfung der Abwasserleitungen? Dies wäre Angelegenheit des Vermieters.
Überschwemmung „des Hauses“ durch Unwetter und Überflutung der unteren Wohnung durch Hochwasser? Auch dies wäre Angelegenheit des Vermieters.
Wenn der Vermieter über keine entsprechenden Haftpflichtversicherungen verfügt, ist dies sein Risiko.

Wenn Scheune / Garten / Wiese nicht mietvertraglich mit vermietet oder die Nutzung im Mietvertrag vereinbart wurden, kann der Vermieter jederzeit darauf bestehen, dass sein Eigentum nicht mehr betreten werden darf.
Ein Gewohnheitsrecht, weil man dies viele Jahre betreten durfte, gibt es hier nicht.

Parkplatz auf dem Grundstück des VM; mietvertraglich vereinbart, dass man ihn nutzen kann? Falls nein, kann der VM die Nutzung untersagen.

Anzumerken wäre noch:
Einschaltung eines RA zwingend empfohlen, um Schadensersatzansprüche etc. geltend zu machen,…
Bezahlung von Bauleistungen im Auftrag des VM kann den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllen, auch wenn der vereinbarte Stundenlohn auf die Mieten verrechnet werden sollen.

lG

Huhu

im EG stand 70 cm unter Wasser/Fäkalschlamm (Grube). Vermieter
sowie Mieter keine Elementarversicherung, weil EIGENTLICH

Sind ja auch keine Elemente sondern Exkremente

Vermieter und Mieter einigen sich, dass Mieter die obere
Wohnung (des Vermieters) nutzen kann um die EG Wohnung in
Eigenregie (Vermieter/Mieter) gegen Materialstellung des
Vermieters wieder herzustellen.

Ist aber nett vom Mieter, dass er sich daran beteiligt

Im Zuge der Sanierung wurde noch ein Durchbruch
(Küche/Wohnzimmer) gemacht und die Fliesen in Küche und Flur
entfernt.

Die Bauliche Änderung wurde hoffentlich besprochen?

Bei den Rigipsarbeiten stellt sich heraus, dass die Wände
teilweise bis zu einer Höhe von über 2 m nass (!!!) sind und
die Nässe nicht nur vom Hochwasser kommt sondern vorher schon
nass waren (nicht eine trockene Wand!). 

Sagt wer - Ein Gutachter?

Die Arbeiten des Mieters sollten mit einem Stundenlohn von 10
€ vom Vermieter vergütet werden und anschliessend mit
Fertigstellung und dem Wiedereinzug in die alte Wohnung  mit
der Miete verrechnet werden. 

Aha Also doch ein Bauauftrag gegen Entgelt und keine Freiwillige Leistung?

Liquidität Vermieter am Ende, Mieter wurde der EG- Wohnung
verwiesen (mündl. Hausverbot),

Aus der wohl mündliche gemieteten Ersatzwohnung mit hausverbot verweisen zu werden ist nett, es bedarf da wohl er eine Kündigung.

Des weiteren wurde vom Vermieter mündlich verboten (per
Whatsapp), sämtliche Orte, die Mieter vorher mitgenutzt hat
(Scheune, Garten, Wiese), zu betreten bzw. eine zusätzliche
Mietgebühr von 35 € angesetzt. 

Ne einseitige Änderung des Mietvertrags muss nicht akzeptiert werden, oder wurden die Ohne Absprache vorher in Eigenmacht genutzt genutzt?

Vielen Dank allein schon für´s durchlesen :smile:

Bitte als Antwort kann man da nur einen Gang zum Mietverein / Anwalt in Sachen Mietrecht empfeheln.

Schönes Wochenende

Sorry, grad erst gesehen, das geantwortet wurde. Fangen wir an:
NEIN, jedoch war VM immer anwesend

Hallo und vielen Dank für die Antworten!

Zu 1) Rückgängig gemacht werden, wie? Die untere Wohnung ist Rohbau und nicht gekündigt.

zu 2) Für die untere Wohnung wird keine Miete gezahlt bzw. wird die obere Wohnung zum gleichen Preis der unteren Wohnung genutzt und somit wird also jeden Monat weiter Miete bezahlt.

zu 3) Muss man nachschauen, was im Mietvertrag steht. Bis jetzt ist ein Miet-Ende nicht in Sicht, normalerweise ist der Wiedereinzug ins EG geplant.

Sämtliche Personen, die bei den Umbaumaßnahmen geholfen haben, können Einverständnis seitens VM bezeugen, des weiteren war er quasi Bauleiter

zu 4) Das ist eigentlich klar, aber für diese Gegebenheit wäre eine lange Geschichte von nöten.

Die Baumaßnahmen wurde beendet weil Liquidität zur Renovierung seitens VM nicht mehr gegeben war/ist.
Dies ist auch der Grund, warum bis heute keine Bautrockner in der Wohnung waren.

Die Wohnung wurde durch den heftigen Regen überschwemmt, Grube ist durch Hochwasser zurückgeflossen, anzumerken wäre, das die Wohnung zum Garten hin ca 60 cm unter Niveau liegt (Mindestens das halbe Dorf stand unter Wasser).

Eine Haftpflichtversicherung haftet bei solchen Schäden nicht, es muss definitiv eine Elementarversicherung sein.

Garten ist mit im Vertrag (soll auch seitens des M gepflegt werden)

Zur Anmerkung:
Ist in Arbeit, und wir waren nicht die einzigen- nur haben die anderen ihr Geld sofort bekommen…

VG

Hallo!
Wasser von draussen PLUS Exkremente aufgrund des Wasserpegels aussen (Wohnung liegt ca 60 cm unter Erdniveau)

Wenn man bis dato dort gern gewohnt hat und in die Wohnung wieder einziehen möchte und man es handwerklich kann, warum auch nicht. Aber hat sich ja eh erstmal erledigt.

Die bauliche Veränderung und auch das Fliesen entfernen war unter Aufsicht bzw. sogar unter kurzzeitiger Mithilfe des VM, natürlich wurde diese vorher besprochen.

Wir haben eine Firma bestellt, die die Wände gemessen hat (Dokumentation u.a. per Fotoapparat), an der schlimmsten Seite ist draussen an der Fassade ein großer, nicht abgedichteter Vorsprung. Des weiteren lösen sich die "alten, ursprünglichen roten Backsteine durch die Feuchtigkeit auf, Bausubstanz ganz im Argen. Unter der Wohnung ist ein alter, stillgelegter Bachlauf in den aber das Abwasser von Strasse und Dach fliesst). Feuchtigkeit wäre nett, aber es ist „nass“ (sicht- und fühlbar).

Bauauftrag nicht direkt, andere (z.B. Elektriker a.D.) haben von der Baustelle profitiert und dieses wurde uns auch angeboten. Das es trotz „Verrechnung“ mit der zukünftigen Miete mit Schwarzarbeit gleichzusetzen sein könnte, haben wir nicht bedacht. Anders herum- wenn es einem Bauauftrag gleichkommen würde, kann VM dann Instandsetzung verlangen?

Das mündliche Hausverbot bezog sich auf die EG-Wohnung, die nicht gekündigt ist.

Garten ist Teil des MV, Wiese und Scheune nach vorheriger Absprache kurz nach Einzug vor 6 1/2 Jahren, genau wie der Parkplatz.

Alles wird gut, irgendwie/irgendwann…