Hallo zusammen!
Vielleicht weiss irgendwer von euch Rat 
Sommer 2014, Ende Juli Anfang August Überschwemmung, Wohnung im EG stand 70 cm unter Wasser/Fäkalschlamm (Grube). Vermieter sowie Mieter keine Elementarversicherung, weil EIGENTLICH nicht nötig.
Vermieter und Mieter einigen sich, dass Mieter die obere Wohnung (des Vermieters) nutzen kann um die EG Wohnung in Eigenregie (Vermieter/Mieter) gegen Materialstellung des Vermieters wieder herzustellen.
Küche, Kühlschrank, Couch von Vermieter stehen in der Wohnung zur Verfügung und sind dort bis jetzt verblieben weil beim Mieter alles untergegangen.
Im Zuge der Sanierung wurde noch ein Durchbruch (Küche/Wohnzimmer) gemacht und die Fliesen in Küche und Flur entfernt.
Seitens des Vermieters wurden Container für den deswegen anfallenden Bauschutt und den allgemeinen Ripgips (separat) bestellt.
Bei den Rigipsarbeiten stellt sich heraus, dass die Wände teilweise bis zu einer Höhe von über 2 m nass (!!!) sind und die Nässe nicht nur vom Hochwasser kommt sondern vorher schon nass waren (nicht eine trockene Wand!).
An der Beschaffenheit des Ripipses konnte Mieter erkennen, das die richtig nassen Stellen auch schon mal ausgetauscht wurden.
Aufgrund der Nässe hat Vermieter und Mieter das Haus ausgeschachtet, Dickbeschichtung erneuert, neue Drainage gelegt, Abwasserrohre neu verlegt (zum Teil), die Arbeiten sind auch hier noch nicht abgeschlossen.
Alle Arbeiten wurden vom Vermieter überwacht, Zugang zur EG-Wohnung immer gewährleistet.
Die Arbeiten des Mieters sollten mit einem Stundenlohn von 10 € vom Vermieter vergütet werden und anschliessend mit Fertigstellung und dem Wiedereinzug in die alte Wohnung mit der Miete verrechnet werden.
Liquidität Vermieter am Ende, Mieter wurde der EG- Wohnung verwiesen (mündl. Hausverbot), weil es „nicht weiter geht“ und seitens Vermieter sollten 2 Fremde kommen um die Wohnung fertig zu stellen (die bis dato noch nicht hier waren).
Des weiteren wurde vom Vermieter mündlich verboten (per Whatsapp), sämtliche Orte, die Mieter vorher mitgenutzt hat (Scheune, Garten, Wiese), zu betreten bzw. eine zusätzliche Mietgebühr von 35 € angesetzt.
Der alte Parkplatz, der vom Mieter 6 Jahre direkt vor dem Haus genutzt wurde, wurde ebenfalls vom Vermieter mit kleinem Zettel an der Windschutzscheibe untersagt (wenn auf Hof geparkt wird, wird kostenpflichtig abgeschleppt).
Des weiteren hat Vermieter nun angekündigt, seine Möbel aus der oberen Wohnung zu entfernen und Mieter soll den Durchbruch und auch die Fliesen wieder in den Ursprungszustand zurücksetzen.
Wohnung EG definitiv Rohbau und immer noch nass
Fragen dazu:
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Kann Vermieter dem Mieter die obere Wohnung einfach kündigen?
Die EG-Wohnung wurde weder vom Vermieter noch vom Mieter gekündigt (aufgrund Überschwemmung hätte Sonderkündigungsrecht beidseitig greifen können) -
Kann man vom Vermieter verlangen, die (nicht gekündigte) EG-Wohnung schnellstmöglich wieder herstellen zu lassen, damit diese vom Mieter wieder bezogen werden kann?
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Kann Vermieter verlangen, alles in der EG- Wohnung wieder in den Ursprungszustand zurückzusetzen?
Dazu wird wahrscheinlich auch noch Garten und Hof kommen (Arbeiten nur halbfertig). Schriftlich liegt nichts vor, jedoch war Vermieter „Bauherr“ und hat dementsprechend die Sachen bestellt/gekauft (u.A. Container, Bagger). -
Kann Vermieter jetzt auf einmal seine Möbel zurückverlangen, obwohl diese genau wie die OG-Wohnung zur Verfügung gestellt wurden?
Mieter stand vor dem Nichts, mittendrin ein kleines Kind, auf Küche, Kühlschrank, Couch angewiesen weil von angespartem Geld der Rest des Hausstandes gekauft wurde.
Vielen Dank allein schon für´s durchlesen 