Liebe Conny,
warum fragst du immer und immer wieder das gleiche, obwohl es dir schon x-mal geschrieben wurde?
Noch einmal:
Der Vertrag *ist* rechtsgültig! Wenn B sich als Verwalter ausgibt und angeblich die Einverständnis von C hat, kann sich A in Treu und Glauben auf die Richtigkeit dieser Aussage verlassen.
A kann einziehen, bei Bedarf auf Schlüsselübergabe klagen und solange wohnen bleiben, wie er will bzw. er eine rechtsgültige Kündigung (inkl. Kündigungsfristen) erhält.
B ist u.U. C gegenüber schadenersatzpflichtig, aber das kümmert A nicht.
Der Vertrag zwischen A und B ist rechtsgültig und wird jeder Klage wiederstehen.
So, und nun glaub es uns doch bitte!
Gruß
Christian
Hallo,
warum fragst du immer und immer wieder das gleiche, obwohl es
dir schon x-mal geschrieben wurde?
so wollt ich es nicht sagen, stimme Dir aber vollkommen zu!!
Ich denke der Fragesteller ist sich einfach unsicher.
grüße
Jasmin
also auf gut deutsch: A kann einziehen und dort auch
beispielsweise 5 jahre wohnen bleiben (also wenn miete
regelmäßig gezahlt wird,kein eigenbedarf ansteht beim
vermieter etc.) ???
Hallo,
Ja, wenn „etc“ (Eigenbedarf, Mietrückstände, sonst. Kündigungsgründe und Hochwasser) nicht passiert.
Gruß
Andreas
es ist ja so das ein Mietvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist und dieser ebenfalls nur fristlos durch eine der beiden Parteien gekündigt werden kann, wenn ein berechtigter Grund (z. B. Mietschuld) vorliegt. Da aber diese Unklarheit bei den Vermieter selbst kein zur fristlosen Kündigung berechtigter Grund ist, muss er entweder ordentlich kündigen (i.d.R. 3 Monate) oder er vereinbart mit dir ein Aufhebungsvertrag. In diesen Fall hast du ein Recht auf Vertragserfüllung und so leicht wie dein Vermieter es sich vorstellt ist es natürlich nicht. mfg