Vermieter will Mietvertrag zurückziehen!

Hallo,

also folgendes Problem:

Mieter A will vom Vermieter B eine Wohnung mieten. B sagt er müsse das erst mit seiner Ex-Frau C abklären,da ihr die Wohnung zu 50% mitgehört,er aber für die Organisation eines neuen Mieters verantwortlich ist. 2 Tage später meldet sich B und sagt A zu,dass er die Wohnung haben kann und macht einen Termin um den Mietvertrag zu unterschreiben. Der Mietvertrag kommt auch zustande,mit Unterschriften von A und B.
A hat nun mittlerweile seine Wohnung gekündigt und auch schon einen Nachmieter,ausserdem hat er einen Job in der Nähe des neuen Wohnortes gefunden und für sein Kind einen KiGa-Platz.
Plötzlich meldet B sich und meint C wäre gegen A als Mieter, da A in dem Ort aufgewachsen ist und bekannt sei,dass er beim Konkurs der Firma seines Vaters auch Schulden auf sich genommen hat.
A ist jetzt total aufgebracht und weiss nicht was er jetzt machen soll,er war sich ja sicher einen gültigen Mietvertrag zu haben und,dass alles mit C schon vor Vertragsunterzeichnung abgeklärt worden ist.Anscheinend war das eine Lüge von B.

Ist dieser Mietvertrag jetzt gültig?
Was kann man tun um doch noch ein Mietverhältnis zustande zu bekommen?
Welchen Anspruch hat A gegen B, wenn er eventuell Möbel einlagern muss und teuer ins Hotel?

lg
Conny

Hallo

Hallo,

also folgendes Problem:

Mieter A will vom Vermieter B eine Wohnung mieten. B sagt er
müsse das erst mit seiner Ex-Frau C abklären,da ihr die
Wohnung zu 50% mitgehört,er aber für die Organisation eines
neuen Mieters verantwortlich ist. 2 Tage später meldet sich B
und sagt A zu,dass er die Wohnung haben kann und macht einen
Termin um den Mietvertrag zu unterschreiben. Der Mietvertrag
kommt auch zustande,mit Unterschriften von A und B.

damit ist die Sache ereldigt

Plötzlich meldet B sich und meint C wäre gegen A als Mieter,
da A in dem Ort aufgewachsen ist und bekannt sei,dass er beim
Konkurs der Firma seines Vaters auch Schulden auf sich
genommen hat.

das ist kein Kündigungsfgrund, da gibts 100.000e solcher Fälle

A ist jetzt total aufgebracht und weiss nicht was er jetzt
machen soll,er war sich ja sicher einen gültigen Mietvertrag

hat er auch… ruhig bleiben und Tee trinken :wink: bei Kündigung widersprechen und sich gegebenenfalls auf Klage einlassen…

lg
Conny

LG
Mikesch

Hallo

Hallo,

also folgendes Problem:

Mieter A will vom Vermieter B eine Wohnung mieten. B sagt er
müsse das erst mit seiner Ex-Frau C abklären,da ihr die
Wohnung zu 50% mitgehört,er aber für die Organisation eines
neuen Mieters verantwortlich ist. 2 Tage später meldet sich B
und sagt A zu,dass er die Wohnung haben kann und macht einen
Termin um den Mietvertrag zu unterschreiben. Der Mietvertrag
kommt auch zustande,mit Unterschriften von A und B.

damit ist die Sache ereldigt

B hat aber offensichtlich im Nachhinein gelogen, B und C müssen gemeinsam entscheiden an wen vermietet wird.
A wurde in dem Punkt von B angelogen!

Plötzlich meldet B sich und meint C wäre gegen A als Mieter,
da A in dem Ort aufgewachsen ist und bekannt sei,dass er beim
Konkurs der Firma seines Vaters auch Schulden auf sich
genommen hat.

das ist kein Kündigungsfgrund, da gibts 100.000e solcher Fälle

Es hat A auch vor Mietvertragsunterzeichnung niemand nach Schulden gefragt. Kann B und C also nicht einfach A jetzt kündigen aus diesem Grund?

A ist jetzt total aufgebracht und weiss nicht was er jetzt
machen soll,er war sich ja sicher einen gültigen Mietvertrag

hat er auch… ruhig bleiben und Tee trinken :wink: bei Kündigung
widersprechen und sich gegebenenfalls auf Klage einlassen…

Der Mietvertrag ist gültig,wenn sich B fälschlicherweise als alleiniger Vermieter ausgibt obwohl C auch zu 50% die Wohnung gehört?

lg
Conny

LG
Mikesch

Danke für die Beantwortung!

Hallo,

Ist dieser Mietvertrag jetzt gültig?

Jawoll! Und zwar mit allen Rechten und Pflichten auch seitens des VM!

Was kann man tun um doch noch ein Mietverhältnis zustande zu
bekommen?

Man kann rein theor. zum vereinbartem Zeitpunkt einziehen! In diesem Fall würde ich der Kündigung mit Hinweis auf die Gültigkeit des Vertrages widersprechen und den VM darauf hinweisen das bei Nichteinhaltung des Vertrages Schadenersatzforderungen gestellt werden.

Welchen Anspruch hat A gegen B, wenn er eventuell Möbel
einlagern muss und teuer ins Hotel?

Eigentlich sämtliche Kosten, die entstehen wenn der VM die Wohnung nicht hergibt bis zu dem Zeitpunkt, ab dem man eine andere Wohnung beziehen kann. Außerdem gilt in jedem Fall natürlich BGB 573 (http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html)!

Andreas

Hallo

Hallo,

also folgendes Problem:

Mieter A will vom Vermieter B eine Wohnung mieten. B sagt er
müsse das erst mit seiner Ex-Frau C abklären,da ihr die
Wohnung zu 50% mitgehört,er aber für die Organisation eines
neuen Mieters verantwortlich ist. 2 Tage später meldet sich B
und sagt A zu,dass er die Wohnung haben kann und macht einen
Termin um den Mietvertrag zu unterschreiben. Der Mietvertrag
kommt auch zustande,mit Unterschriften von A und B.

damit ist die Sache ereldigt

B hat aber offensichtlich im Nachhinein gelogen, B und C
müssen gemeinsam entscheiden an wen vermietet wird.
A wurde in dem Punkt von B angelogen!

Das ist aber nicht das Problem von A, wenn sich B+C hinterher in der Wolle haben

A hat einen gültigen MV und aus die Maus…

Der Mikesch

Hallo,

Ist dieser Mietvertrag jetzt gültig?

Jawoll! Und zwar mit allen Rechten und Pflichten auch seitens
des VM!

D.h. der Vermieter hat gar keine andere Wahl als A einziehen zu lassen?

Was kann man tun um doch noch ein Mietverhältnis zustande zu
bekommen?

Man kann rein theor. zum vereinbartem Zeitpunkt einziehen! In
diesem Fall würde ich der Kündigung mit Hinweis auf die
Gültigkeit des Vertrages widersprechen und den VM darauf
hinweisen das bei Nichteinhaltung des Vertrages
Schadenersatzforderungen gestellt werden.

Und wenn B nichtmal den Schlüssel rausgibt? Eigentlich wäre am Montag Schlüsselübergabe zwischen B und A.

Welchen Anspruch hat A gegen B, wenn er eventuell Möbel
einlagern muss und teuer ins Hotel?

Eigentlich sämtliche Kosten, die entstehen wenn der VM die
Wohnung nicht hergibt bis zu dem Zeitpunkt, ab dem man eine
andere Wohnung beziehen kann. Außerdem gilt in jedem Fall
natürlich BGB 573 (http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html)!

Naja aber es liegt ja keiner der genannten Gründe für eine Kündigung vor. A hat einen rechtskräftigen (?) Mietvertrag und sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Andreas

lg conny

Hallo

Hallo,

also folgendes Problem:

Mieter A will vom Vermieter B eine Wohnung mieten. B sagt er
müsse das erst mit seiner Ex-Frau C abklären,da ihr die
Wohnung zu 50% mitgehört,er aber für die Organisation eines
neuen Mieters verantwortlich ist. 2 Tage später meldet sich B
und sagt A zu,dass er die Wohnung haben kann und macht einen
Termin um den Mietvertrag zu unterschreiben. Der Mietvertrag
kommt auch zustande,mit Unterschriften von A und B.

damit ist die Sache ereldigt

B hat aber offensichtlich im Nachhinein gelogen, B und C
müssen gemeinsam entscheiden an wen vermietet wird.
A wurde in dem Punkt von B angelogen!

Das ist aber nicht das Problem von A, wenn sich B+C hinterher
in der Wolle haben

A hat einen gültigen MV und aus die Maus…

Es ist ja nicht so dass C vorher gewusst hat an wen B vermietet hat,sondern das erst im Nachhinein erfahren hat. B hat sozusagen C übergangen. und C hat aber 50% Mitspracherecht bei der Vermietung.
Aber theoretisch müssen das dann B+C miteinander klären? Welche Auswirkungen kann das auf A haben??

Der Mikesch

B hat aber offensichtlich im Nachhinein gelogen, B und C
müssen gemeinsam entscheiden an wen vermietet wird.
A wurde in dem Punkt von B angelogen!

Das kann A egal sein, er hat einen gültigen Mietvertrag in den Händen.

Es hat A auch vor Mietvertragsunterzeichnung niemand nach
Schulden gefragt. Kann B und C also nicht einfach A jetzt
kündigen aus diesem Grund?

B kann machen was er will aber er wird vor Gericht kein Recht bekommen. A kann sich zurück lehnen und ruhig bleiben , der Vertrag ist rechtsgültig. Da kommt der Vermieter jetzt nicht mehr raus. Zu spät für ihn. A kann einziehen und sich verklagen lassen wenn B darauf besteht, aber B wird den kürzeren ziehen (außer A zahlt seine Mieten nicht pünktlich).

Der Mietvertrag ist gültig,wenn sich B fälschlicherweise als
alleiniger Vermieter ausgibt obwohl C auch zu 50% die Wohnung
gehört?

Das müssen B und C unter sich ausmachen. Das kann A schnurz piep sein. A hat einen rechtskräftigen Mietvertrag darauf kann er sich berufen. Was die Mutter, Tocher, Tante oder Exfrau von B meint, kann A am Popöchen vorbei gehen.

Grüße

Aber theoretisch müssen das dann B+C miteinander klären?

richtig!!

Welche Auswirkungen kann das auf A haben??

keine. A darf sich auf den Vertrag mit B berufen.

D.h. der Vermieter hat gar keine andere Wahl als A einziehen
zu lassen?

richtig

Und wenn B nichtmal den Schlüssel rausgibt? Eigentlich wäre am
Montag Schlüsselübergabe zwischen B und A.

Auf Schlüsselrausgabe sowie Erstattung sämtlicher anfallender Kosten (Hotel?) verklagen. Ausserdem darf B dann noch die Anwälte von A bezahlen sowie Gerichtskosten zahlen, da er auf jeden Fall verlieren wird. Das kann B sich selbst ausrechnen. Ist sein Pech. A darf sich zurück lehnen, im schlimmsten Fall einen Anwalt suchen, die Kosten werden später vom Vermieter bezahlt werden müssen.

A hat einen rechtskräftigen (?) Mietvertrag

Wenn er den hat, dann hat er den auch.

Grüße

Und wenn B nichtmal den Schlüssel rausgibt? Eigentlich wäre am
Montag Schlüsselübergabe zwischen B und A.

Dann muss man wohl oder übel seine Sachen irgendwo einlagern, ins Hotel ziehen und den VM verklagen! Ich weiss allerdings nicht, ob es so etwas wie eine einstweilige Verfügung vom Amtsgericht dafür gibt. Aber in dieser Situation halte ich den Gang zum Anwalt für unumgänglich!

Naja aber es liegt ja keiner der genannten Gründe für eine
Kündigung vor. A hat einen rechtskräftigen (?) Mietvertrag und
sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Und deshalb ist m.E. nach der M vollkommen im Recht!
Und wie der Mikesch schon schrieb: Es kann dem M völlig egal sein, wenn die VM intern sich nicht einig sind!
Andreas

Moin,

man fragt sich doch warum alle die Sache so klar sehen! Ein Vertrag kommt zu Stande wenn ALLE Beteiligten diesen unterschreiben haben. Ob dies der Fall ist ist noch gar nicht bekannt!!

Stehen B + C als Vermieter im Vertrag so fehlt die Unterschrift von C und da A vorher bekannt war, das die Wohnung ja beiden gehört wage ich anzuzweifeln das die Lage klar ist!

Unabhängig davon ist A anzuraten schelunigst eine andere Bleibe zu suchen, denn erstens ist es eh nicht ratsam unter solchen Bedingungen irgendwo einzuziehen und zweitens - was sollte es nützen wenn man Recht hat und nachher aus dem Hotel fleigt weil man kein Geld mehr hat!! Hotel + Anwalt + usw… wird sicherlich nicht gerade billig!

Gruß

Bernd

Hat denn der Mieter den Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages über seine finanziell möglicherweise missliche Situation getäuscht? Der Anfrage entnehme ich, dass der Mieter möglicherweise überschuldet ist. Das gibt dem Vermieter evtl. ein Anfechtungsrecht vor Beginn des Mietverhältnisses.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

man fragt sich doch warum alle die Sache so klar sehen! Ein
Vertrag kommt zu Stande wenn ALLE Beteiligten diesen
unterschreiben haben. Ob dies der Fall ist ist noch gar nicht
bekannt!!

Weil A wusste, dass die Wohnung B und C gehören und A den Vertrag unterschrieben hat, nachdem B mit C Rücksprache gehalten hat.

siehe :

B sagt er
müsse das erst mit seiner Ex-Frau C abklären,da ihr die
Wohnung zu 50% mitgehört,er aber für die Organisation eines
neuen Mieters verantwortlich ist. 2 Tage später meldet sich B
und sagt A zu … Der Mietvertrag
kommt auch zustande, mit Unterschriften von A und B.

Erst Tage später hat C es sich wieder anders überlegt - oder wie auch immer. Also wäre dieser Fall zwischen B und C zu klären.
und kann A egal sein.

Grüße

Hat denn der Mieter den Vermieter bei Abschluss des
Mietvertrages über seine finanziell möglicherweise missliche
Situation getäuscht? Der Anfrage entnehme ich, dass der Mieter
möglicherweise überschuldet ist. Das gibt dem Vermieter evtl.
ein Anfechtungsrecht vor Beginn des Mietverhältnisses.

es wurde nicht nach der finanziellen lage gefragt! A hat wahrheitsgemäß erklärt wo und was er arbeitet. mehr wurde nicht gefragt. überschuldet ist der mieter nicht,die schulden werden regelmäßig per raten abbezahlt.
es wurde weder eine schufa auskunft oder sonstiges angefragt. ausserdem ist dem vermieter bekannt,dass die freundin von A miteinzieht und einen festen vollzeitjob hat.

Moin,

man fragt sich doch warum alle die Sache so klar sehen! Ein
Vertrag kommt zu Stande wenn ALLE Beteiligten diesen
unterschreiben haben. Ob dies der Fall ist ist noch gar nicht
bekannt!!

mieter A und vermieter B haben unterschrieben

Stehen B + C als Vermieter im Vertrag so fehlt die
Unterschrift von C und da A vorher bekannt war, das die
Wohnung ja beiden gehört wage ich anzuzweifeln das die Lage
klar ist!

im vertrag steht nur vermieter B drin. B sagte zu A dass er von C beauftragt ist einen neuen mieter zu suchen und er bevor A eine zusage bekommt es mit C abspricht. was er ja jetzt anscheinend nicht gemacht hat.sonst würde C sich ja jetzt nach mietvertragsunterzeichnung sich quer stellen. für all diese vorgänge gibt es zeugen.

Unabhängig davon ist A anzuraten schelunigst eine andere
Bleibe zu suchen, denn erstens ist es eh nicht ratsam unter
solchen Bedingungen irgendwo einzuziehen und zweitens - was
sollte es nützen wenn man Recht hat und nachher aus dem Hotel
fleigt weil man kein Geld mehr hat!! Hotel + Anwalt + usw…
wird sicherlich nicht gerade billig!

muss hotel,anwalt etc. nicht B dann bezahlen?? vorrausgesetzt A ist im recht

Gruß

Bernd

Moin,

Auch so!
Zitat:
Mieter A will vom Vermieter B eine Wohnung mieten. B sagt er müsse das erst mit seiner Ex-Frau C abklären,da ihr die Wohnung zu 50% mitgehört,er aber für die Organisation eines neuen Mieters verantwortlich ist. 2 Tage später meldet sich B und sagt A zu,dass er die Wohnung haben kann und macht einen Termin um den Mietvertrag zu unterschreiben. Der Mietvertrag kommt auch zustande,mit Unterschriften von A und B.
Zitat ende!
Wenn B sich als Verwalter ausgibt, muss der M das nicht erst überprüfen! Vielmehr kann er bei einer solchen Aussage einer VM-Partei davon ausgehen, das die VM sich geeinigt haben. Somit ist m.E nach der MV sehrwohl gültig. Alles andere müssen eben die beiden VM untereiander klären! Selbst wenn der Vertrag nicht gültig wäre, würde der M immer noch Ansprüche gegen VM B stellen, der diese Sache (meiner Meinung nach) verbock hat, und der den Vertrag unterschrieben hat.
Gruß Andreas

Moin,

man fragt sich doch warum alle die Sache so klar sehen! Ein
Vertrag kommt zu Stande wenn ALLE Beteiligten diesen
unterschreiben haben. Ob dies der Fall ist ist noch gar nicht
bekannt!!

Weil A wusste, dass die Wohnung B und C gehören und A den
Vertrag unterschrieben hat, nachdem B mit C Rücksprache
gehalten hat.

genau! es wurde ausdrücklich von B gesagt er melde sich wenn er mit C rücksprache gehalten hat!

siehe :

B sagt er
müsse das erst mit seiner Ex-Frau C abklären,da ihr die
Wohnung zu 50% mitgehört,er aber für die Organisation eines
neuen Mieters verantwortlich ist. 2 Tage später meldet sich B
und sagt A zu … Der Mietvertrag
kommt auch zustande, mit Unterschriften von A und B.

Erst Tage später hat C es sich wieder anders überlegt - oder
wie auch immer. Also wäre dieser Fall zwischen B und C zu
klären.
und kann A egal sein.

kann es A wirklich egal sein? wenn C recht bekommt dass B den vertrag nicht alleine hätte zustande bringen dürfen ist dieser doch nicht rechtsgültig??

Grüße

also auf gut deutsch: A kann einziehen und dort auch beispielsweise 5 jahre wohnen bleiben (also wenn miete regelmäßig gezahlt wird,kein eigenbedarf ansteht beim vermieter etc.) ???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

auch wenn er per gericht als nicht rechtskräftig abgeurteilt wird? schließlich sind B und C beide vermieter und nicht nur B

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]