Wir wohnen in einem alten Fachwerkhaus in der unteren von zwei Etagen zur Miete.
Bei unseren Mitmietern oben war heute ein Installateur an der Wasserleitung am Werk.
Nach ein paar Stunden stellten wir fest, dass es oben aus der Decke die Wand herunter auf unseren Schrank tropfte (ein Elektrogerät wurde dabei zerstört).
Als wir die Mietmieter oben darauf aufmerksam machten und sich unser Mitmieter dem neuen Eckventil am Anschluss widmete, platze ein Hahn weg (laut Aussage vom Installateur hätte dieser bereist vor 8 Jahren erneuert werden müssen).
Der Wasserschaden oben hielt sich zum Glück in Grenzen nur bei uns lief durch den eine Fläche von ca. 6qm das Wasser wie bei einer Dusche aus dem Dachboden auf die Decke unserer Küche und auch an der dem inneren Fachwerk runter.
Sofort wurde der Haupthahn abgedreht, der Vermieter und Instalateur von uns informiert.
Nun das eigentliche Problem.
Der Vermieter möchte sich zunächst mit der Versichrung beraten, einen Sachverständigen kommen lassen etc.
Wir Mieter (beider Parteien) haben dringend dazu geraten ein Trocknungsgerät aufzustellen, damit die Decke / Wände nicht von Schimmel befallen werden.
Der Vermieter wollte dies aber nicht tun und erst einmal abwarten.
Für uns ist klar, dass wir sofort ausziehen werden, wenn wir einen Schimmelbefall in unserer Wohnung bzw. auf dem Dachboden entdecken.
Einen Umzug können und möchten wir uns aber finanziell zur Zeit nicht leisten.
In wie weit kann der Mieter mit in enstehende Kosten einbezogen werden?
handelt er nicht grob fahrlässig?
Bei der Wassermenge die auf uns runter gekommen ist, ist uns klar, dass diese Menge nicht von alleine wegtrocknet. Insbesondere nicht im kalten und porösen Fachwerk oben auf dem Dachboden…
Jetzt schon einmal Danke für nette Antworten!
Hallo
Der Vermieter möchte sich zunächst mit der Versichrung beraten, einen Sachverständigen kommen lassen etc.
Das ist doch völlig verständlich und das normale Vorgehen.
Heut nacht noch wird weder ein Trocknungsgerät zu bekommen sein noch ein Gutachter der Versicherung vorbeikommen und der Vermieter muss der Versicherung Gelegenheit geben den Schaden möglichst unverändert zu begutachten.
In wie weit kann der Mieter mit in enstehende Kosten einbezogen werden?
Das braucht Euch doch glücklicherweise nicht zu interessieren, falls eine Gebäude-Wasserversicherung seitens des Vermieters besteht (und der Schaden in den Versicherungsumfang fällt), dann wird die Versicherung eben alles Nötige einleiten und auch bezahlen - und gegebenenfalls wird die Versicherung später einen haftbaren Verursacher auch in Regeress nehmen.
Falls Sachen von Euch beschädigt wurden, meldet Ihr das am besten auch sofort Eurer Hausratversicherung (die wird ebenso verfahren). Zudem ersetzen Gebäudeversicherung/Hausratversicherungen den Neuwert - Haftpflichtansprüche erstrecken sich aber nur auf den Zeitwert. Die Versicherungen sparen also viel Geld, Zeit und Nerven … Euch und Eurem Vermieter.
Falls Eure Wohnung durch Schadensfolgen oder durch Schadensbeseitigungsmassnahmen (klingt so als ob der gesamte Deckenaufbau mindestens geöffnet werden müsste) nicht mehr bewohnbar sein sollte, dann besteht zumindest Mietminderungsanspruch/ggf. Anspruch auf Ersatzunterkunft (auch dafür wird Eure Hausratversicherung/die Gebäudeversicherung zunächst in Vorlage treten).
Das wird schon werden - aber hexen wird heut nacht niemand mehr können …
Rudi
Hallo
platze ein Hahn weg (laut Aussage vom Installateur hätte
dieser bereist vor 8 Jahren erneuert werden müssen).
Erzählen viel wenn der Tag lang ist um Geld zu machen.
Wir Mieter (beider Parteien) haben dringend dazu geraten ein
Trocknungsgerät aufzustellen, damit die Decke / Wände nicht
von Schimmel befallen werden.
sinvoll
Der Vermieter wollte dies aber nicht tun und erst einmal
abwarten.
Dumm, sollte vorerst Notmaßnahmen machen, wird auch von den versicherungen anerkannt.
Für uns ist klar, dass wir sofort ausziehen werden, wenn wir
einen Schimmelbefall in unserer Wohnung bzw. auf dem Dachboden
entdecken.
Ausziehen könnt ihr aber bitte die Miete weiter begleichen und das Kündigen mit der drei Monatsfrist nicht vergessen. Wegen des Wasserschadens ist aber ne Mietminderung drinn, diese bitte durch Fachpersonal erledigen lassen.
Einen Umzug können und möchten wir uns aber finanziell zur
Zeit nicht leisten.
Hm was wollt ihr denn nun?
In wie weit kann der Mieter mit in entstehende Kosten
einbezogen werden?
Hat er den wirklich Schuld?, dann weißt ihn diese Nach und dann müßt ihr auch die Kosten so gering wie möglich halten.
Bei der Wassermenge die auf uns runter gekommen ist, ist uns
klar, dass diese Menge nicht von alleine wegtrocknet.
Insbesondere nicht im kalten und porösen Fachwerk oben auf dem
Dachboden…
gerade auf den Dachboden sollte es schnell drocken, denn wenn es da Kalt und porös ist, dann wird da es auch eine gute Luftzirkulation geben.
Hallo Wasserolm,
Nun das eigentliche Problem.
Der Vermieter möchte sich zunächst mit der Versichrung
beraten, einen Sachverständigen kommen lassen etc.
Der Vermieter wollte dies aber nicht tun und erst einmal
abwarten.
Wir Mieter (beider Parteien) haben dringend dazu geraten ein
Trocknungsgerät aufzustellen, damit die Decke / Wände nicht
von Schimmel befallen werden.
In Kenntnis der Angelegenheit hat der Vermieter die vertragliche Nebenpflicht, Störungen des Mieters und Beschädigungen an dessen eingebrachten Sachen zu unterbinden und zu unterlassen, sog. „Fürsorgepflicht“
Verstößt er nachweislich durch nichthandlung oder nichtabwehr von Folgeschäden und steht fest, dass Folgeschäden aus der Obhuts und Gefahrenbereich des Vermietes des Vermieters kommt, scheidet die Verantwortlichkeit eines Dritten aus.
Die möglichen Folgeschäden müsste der Vermieter jetzt bereits bekämpfen, ansonnsten sind für die Folgen (mögliche Schimmelbildung) er in der Verpflichtung nicht nur sich hisichtlich des Verschuldens sodern auf hisichtlich seiner objektiven Pflichtwidrigkeit zu entlasten.
Was er nicht kann wenn er auf den Sankt Nimmerleinstag wartet und es zu Schimmelbildung oder weiteren Schäden kommen würde! Hieraus ensteht eine Schadenersatzpflicht nach § 280 BGB u. § 280 BGB Abs. 1
Hier ein Paar Informationsbeschaffungsmöglickeiten:
http://www.juralink.de/2REGELTRAINER/3SchuldR-BT/25-…
BGH, 22.10.2008 - XII ZR 148/06
http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-pr…
Gruß
BHShuber
Wir wohnen in einem alten Fachwerkhaus in der unteren von
zwei Etagen zur Miete.
Bei unseren Mitmietern oben war heute ein Installateur an der
Wasserleitung am Werk.
Soll dies nun bedeuten, dass nach der Reparatur des Installateurs
nachfolgender Schaden entstanden ist ?
Nach ein paar Stunden stellten wir fest, dass es oben aus der
Decke die Wand herunter auf unseren Schrank tropfte (ein
Elektrogerät wurde dabei zerstört).
Dann stellt sich die Frage, wer diesen Schaden zu vertreten hat.
Evt. sogar der Wasser-Installateur.
Als wir die Mietmieter oben darauf aufmerksam machten und sich
unser Mitmieter dem neuen Eckventil am Anschluss widmete,
platze ein Hahn weg (laut Aussage vom Installateur hätte
dieser bereist vor 8 Jahren erneuert werden müssen).
Soll dies nun bedeuten, dass der Mieter in der oberen Etage dieses Eckventil beschädigt hat und dadurch der weitere Schaden entstanden ist ?
Der Wasserschaden oben hielt sich zum Glück in Grenzen nur bei
uns lief durch den eine Fläche von ca. 6qm das Wasser wie bei
einer Dusche aus dem Dachboden auf die Decke unserer Küche und
auch an der dem inneren Fachwerk runter.
Sofort wurde der Haupthahn abgedreht, der Vermieter und
Instalateur von uns informiert.
Nun das eigentliche Problem.
Der Vermieter möchte sich zunächst mit der Versichrung
beraten, einen Sachverständigen kommen lassen etc.
So würde ich als Hausbesitzer auch vorgehene, denn bei deiner Schilderung kann man noch nicht erkennen, wer für den Schaden verantwortlich ist.
Außerdem müssen die Versicherer die Möglichkeit haben, die Schaden zu prüfen.
Hier können mehrere Personen verantwortlich sein, bzw. mehrere Versicherungen leisten.
- der Wasser-Installateur bzw. seine Betriebshaftpflichtversicherung,
- der Mieter der oberen Etage bzw. seine Privathaftpflichtversicherung,
- die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers,
- deine Hausratversicherung,
Wir Mieter (beider Parteien) haben dringend dazu geraten ein
Trocknungsgerät aufzustellen, damit die Decke / Wände nicht
von Schimmel befallen werden.
Von heute auf morgen befallen Decken und Wände nicht durch Schimmel.
Die Beseitigung des Wassers und Trocknung muss durch eine Fachfirma erledigt werden.
Für uns ist klar, dass wir sofort ausziehen werden, wenn wir
einen Schimmelbefall in unserer Wohnung bzw. auf dem Dachboden
entdecken.
Was hat der Dachboden mit eurer Wohnung zu tun ?
Aber jeder Mieter kann seine Wohnung wann immer es ihm in den Sinn kommt, kündigen.
Einen Umzug können und möchten wir uns aber finanziell zur
Zeit nicht leisten.
Die Entscheidung für eine Kündigung müsst ihr selbst treffen, die kann euch hier im Forum niemand abnehmen.
In wie weit kann der Mieter mit in enstehende Kosten
einbezogen werden?
Wenn er den Schaden verursacht hat, was für den Mieter der oberen Wohnung nach deiner Schilderung zutreffen könnte. Ich hoffe zumindest für ihn, dass er eine Privathaftpflichtversicherung hat.
handelt er nicht grob fahrlässig?
Wer - der Mieter der oberen Wohnung ?
Gruß Merger