Vermieter will neue Haustür wegen kleines Kratzers

Hallo zusammen,

Beim Auszug aus der alten Wohnung wurde die Haustür von außen leicht beschädigt. Auf dem blauen Lack der Tür ist ein ca. 2cm langer dünner Kratzer zu sehen. Der ehemalige Vermieter meint nun, dass die Tür nicht repariert werden kann und verlangt eine neue für ca. 3150€.

Wer kann dazu Auskunft geben, ob dies rechtens ist? Die Tür ist weiterhin voll funktionstüchtig und Lackschäden am Auto lassen sich auch problemlos reparieren. Da hole ich mir doch auch nicht direkt ein neues Auto?

Hallo,
die Forderung des Vermieters ist gewiss nicht rechtens.
Einen so kleinen Kratzer ist ohne Probleme von einem Fachmann Tischler/Schreiner zu beseitigen!
Dies kostet zwar auch Geld…allerdings sind das andere Dimensionen.
Alles Gute

Danke für die Antwort!

Mit welchen Mitteln argumentiert man dann am besten dagegen? Der ehemalige Vermieter ist, um es mal nett zu sagen, ein „Schlitzohr“ und schreckt auch nicht davor zurück einen Anwalt einzuschalten.

LG Caröttschen

Hallo,
ich denke nicht, daß er ein Recht auf eine neue Tür hat. Deine Versicherung wird keine neue Tür übernehmen.
Gruß
Melodie

jeder maler kann eine solche stelle nachbessern und nachlakieren, und wenn das ein guter ist sieht man nacher noch nicht mal etwas.
das einzige was pasieren kann ist das die ganze seite gestrichen werden muss.
will er eine neue, was bei einem so kleine schaden schwierig wird, gibt es für den vermieter nur den zeitwert, und das heißt es kammt auf das alter der tür an
viele grüsse
margret

M.E. muss der Vermieter eine fachgerechte Reparatur dulden.
MfG pete88

Hallo Caröttschen,
danke für die Frage.
Ich kann sie leider nicht beantworten, weil ich kein Gutachter bin.
Es gibt einen generellen Tipp: Beweissicherung! Macht ganz viele detaillierte und gut erkennbare Fotos (nicht nur vom Kratzer) und zwar zusammen mit dem Vermieter, damit es diesem später schwerer fällt zu behaupten, die Bilder seien gefälscht.
Alles andere kann nur ein Gericht und ein vom Gericht bestellter Gutachter beurteilen.
Um euer Entgegenkommen zu beweisen könntet ihr einen Schreiner/Schlosser mit einem Angbot für die Reparatur beauftragen. Das sollte i.d.R. kostenfrei sein. Und dann heißt es entweder einigen oder vor Gericht ziehen.

Viel Erfolg und viele Grüße

Hallo,

grundsätzlich gilt, dass der Vermieter die Höhe des Schadens darlegen und beweisen muß, wenn er Ersatz dieses Schadens vom Mieter fordert.
Hierzu gehört auch, dass eine andere (günstigere) Maßnahme zur Schadensbehebung nicht möglich war.

Um gegen eine solche Forderung gewappnet zu sein wäre es hilfreich, wenn Beweise für den - wohl unstreitigen - Schaden an der Tür vorliegen würden, z.B. Fotos oder Zeugen, die den Kratzer gesehen haben.

Vorbeugend sollte eventuell auch die eigene Haftpflichtversicherung informiert werden, da diese ggf. den Schaden übernehmen könnte.

Ansonsten bleibt aber abzuwarten, ob der Vermieter tatsächlich die Tür auswechselt und den vollen Betrag als Schadensersatz verlangt.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruss
Sebastian

Hallo,
die neue Haustür muss nicht sein wegen eines Kratzers.Aber um genau zu wissen was zu tun ist würde ich umgehend beim Mieterbund nachfragen um sicher zu gehen das im nachhinein kein weiterer Ärger entsteht.Im Mieterbund sind Fachleute die wissen was zu tun ist.
LG

Hallo,
leider vermag ich den Sachverhalt rechtlich nicht zu bewerten. Sind Sie sich denn überhaupt sicher, den Schaden verursacht zu haben? Die Beweislast wird bei Ihrem Vermieter liegen. Ansonsten ein praktischer Lösungsvorschlag:
Melden Sie den Schaden Ihrer Privathaftpflicht-versicherung, die dann für Sie die rechtliche Bewertung vornimmt. Sollten Sie eine solche nicht abgeschlossen haben, sollten Sie selbst ein Angebot über eine Reparatur einholen. Auf die Reparaturkosten dürfte sich meines Erachtens der Anspruch begrenzen.

Hallo Herr Hess,

Ja, den Schaden haben wir definitiv selbst verursacht. Es waren an dem Tag auch mehrere Zeugen vor Ort, die dies bezeugen können.

Was passiert denn eigentlich, wenn die Haftpflichtversicherung den Schaden begutachtet und zu dem Urteil kommt, dass eine neue Tür (wie wir es ja alle denken) nicht rechtens ist und der Vermieter einer Ausbesserung aber nicht zustimmt?

Hallo,
dann wird der Vermieter, mit dem für ihn dann bestehenden Kostenrisiko, wohl klagen müssen.
Ich jedenfalls würde den Schaden sofort der Haftpflicht melden, den Vermieter hierüber informieren und die Ent-
wicklung dann ganz gelassen abwarten.
Mit freundlichen Grüßen

Soo, ich habe mich nun auch noch mal schlau gemacht und hier mal die Zusammenfassung:

Es handelt sich um einen ganz normalen Haftpflichtschaden. Eine Versicherung handelt nach dem geltenden Gesetz. Der Vermieter kann nach Einreichung des Schadens nur noch mit der Versicherung selbst verhandeln, wenn ihm die Schadensregulierung nicht passt. An mich kann er also nicht mehr heran treten und irgendwelche Regressansprüche stellen. Zudem wird der Schaden auf den Zeitwert der Tür berechnet und eine neue Tür wird er definitiv nicht erhalten.

Vielen Dank für all eure Antworten! Jetzt geht´s mir weitaus besser :smile:

Moin selbsverständlich kann die Tür wenn es möglich ist repariert werden. Der Vermieter ist zur Schadensminderung verpflichtet. Suche Lackierer biete es Schriftlich an - weise auf die Schadensminderung hin. Alles immer schriftlich.
Gruß connection

Hallo, guten Tag
Das brauchen Sie sich nicht gefallen zu lassen.Natürlich ist diese Tür zu reparieren.Keine Angst, bleiben Sie hart.
mit freundlichen Gruß a.g.

oh je - erkundigen sie sich was die Rep. durch Fachfirma kostet. Ist dies günstiger dem Vermieter diesen Vorschlag machen.

hallo,

ich würde dem verlangen des vermieters auf keinen fall zustimmen. im gegenteil: das der schaden - der ja nicht vrsätzlich entstanden ist - nicht reparabel sein soll, ist natürlich unfug. aber klar hast du schäden, die du selbst an der mietsache verursacht hast, zu begleichen, absicht hin oder her.

biete ihm daher an, für die reparatur aufzukommen (evtl. sogar über deine versicherung??) und bemühe dich vielleicht sogar selbst um einen handwerker und kostenvoranschlag, damit du vorher die kontrolle darüber hast, was das kostet.

ihr könntet euch natürlich auch darauf einigen, dass du einen betrag X bezahlst, der ihn für den kleinen kratzer entschädigt und er sich überlegt, ob er ihn überhaupt beseitigen lässt.

toitoitoi - nicht einschüchtern lassen!!
mannheim13

ps: hier noch was dazu aus dem internet:

Allgemeines

Zum Gebrauch gehören unvermeidlich gewisse Gebrauchs- und Verschleißspuren an der Mietsache. Entsprechend bestimmt § 538 BGB, daß der Mieter die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache herbeigeführten Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache nicht zu vertreten hat ( = dafür nicht haftet).

Hier trifft den Vermieter die Pflicht, die durch normalen vertragsgemäßen Verbrauch entstandenen Verschlechterungen auf seine Kosten zu beseitigen. Ausnahme: Der Mieter hat sich vertraglich zur Übernahme diverser Instandhaltungsmaßnahmen oder Schönheitsreparaturen verpflichtet.
Beispiele für vertragsgemäßen Gebrauch

Was nun ein „normaler Gebrauch“ und was „Beschädigung“ ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

PS: Auch für dich interessant:

Umzugsschäden

Durch den Umzug tatsächlich entstandene Schäden im Treppenhaus ( zum Beispiel Kratzer im Putz, verbogenes Geländer, beschädigte Lampe) sind vom Mieter zu ersetzen.

Der Mieter schuldet allerdings nicht die Renovierung des gesamten Treppenhauses, sonder nur eine einfache Ausbesserung der Schäden insoweit, als dass die Schadensstelle nach der Reparatur in der Gesamtansicht und unter Berücksichtigung des übrigen Zustandes des Treppenhauses nicht auffällig ist. Je besser der Zustand des Treppenhauses ist, desdo höhere Anforderungen sind auch an die Ausführung der Reparatur zu stellen.

Hallo Caröttschen,

Wenn ich Dich recht verstehe, zweifelst Du nicht den Schaden, sondern lediglich die Schadenshöhe an. Falls Du Dich nicht im Gespräch einigen können solltest, kann ich Dir im ersten Ansatz nur raten, einen Fachmann für einen Kostenvoranschlag heranzuziehen, ggf. auch einen Gutachter hinzuziehen.
Falls die Tür tatsächlich ersetzt worden ist, gelten wahrscheinlich irgendwelche Zeitwertregeln, so daß Du nicht den gesamten Kaufpreis ersetzen mußt. Bitte laß Dich da von einem Fachmann / Mieterverein beraten.

MfG

hallo,
den Schaden und die Nachricht würde ich Ihrer Versicherung melden und die kommen ja eigentlich ab einem bestimmten Wert sowieso raus und schauen sich das an. Dann sind Sie aus der Nummer raus
lg
MT