hallo,
ich würde dem verlangen des vermieters auf keinen fall zustimmen. im gegenteil: das der schaden - der ja nicht vrsätzlich entstanden ist - nicht reparabel sein soll, ist natürlich unfug. aber klar hast du schäden, die du selbst an der mietsache verursacht hast, zu begleichen, absicht hin oder her.
biete ihm daher an, für die reparatur aufzukommen (evtl. sogar über deine versicherung??) und bemühe dich vielleicht sogar selbst um einen handwerker und kostenvoranschlag, damit du vorher die kontrolle darüber hast, was das kostet.
ihr könntet euch natürlich auch darauf einigen, dass du einen betrag X bezahlst, der ihn für den kleinen kratzer entschädigt und er sich überlegt, ob er ihn überhaupt beseitigen lässt.
toitoitoi - nicht einschüchtern lassen!!
mannheim13
ps: hier noch was dazu aus dem internet:
Allgemeines
Zum Gebrauch gehören unvermeidlich gewisse Gebrauchs- und Verschleißspuren an der Mietsache. Entsprechend bestimmt § 538 BGB, daß der Mieter die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache herbeigeführten Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache nicht zu vertreten hat ( = dafür nicht haftet).
Hier trifft den Vermieter die Pflicht, die durch normalen vertragsgemäßen Verbrauch entstandenen Verschlechterungen auf seine Kosten zu beseitigen. Ausnahme: Der Mieter hat sich vertraglich zur Übernahme diverser Instandhaltungsmaßnahmen oder Schönheitsreparaturen verpflichtet.
Beispiele für vertragsgemäßen Gebrauch
Was nun ein „normaler Gebrauch“ und was „Beschädigung“ ist, muss im Einzelfall geprüft werden.