Vermieter will nicht, dass Nachmieter renoviert

Hallo,

ich bräuchte einen Rat zu folgendem Beispiel:

Der Mieter (M), hat seinen Mietvertrag fristgerecht zum 31.05.2009 gekündigt, und hat bereits einen neuen Mietvertrag unterschireben, der ab dem 01.05.09 gültig ist.
Mieter und Vermieter(V) haben sich darauf geeinigt, dass zum 01.05.09 ein Nachmieter gesucht werden kann.

V hat einem Bekannten die Wohnung versprochen. Dieser Bekannte (Herr X), hat sich die Wohnung bereits angeschaut und gesagt, dass M nicht renovieren soll, da Herr X. das selber machen möchte.
Auf genaue Nachfrage sagte V, dass Herr X. die Wohnung NICHT bekommen könnte und weiterhin ein Nachmieter gesucht werden müsste.
V wollte sich bei M melden, wenn ein Mieter gefunden ist, damit M nicht weiterhin einen Nachmieter suchen müsste.

Nach ca. 2 Wochen hat M bei V aus anderen Gründen angerufen. V hat M mitgeteilt, dass der Verwandte nun doch zum 01.06. einzieht.
M hat V darauf hingewiesen, dass Herr X selbst renovieren wollte, woraufhin V der Meinung ist, dass Herr X das nicht zu entscheiden habe und M selber renovieren muss.

V hat noch keinen Mietvertrag mit Herr X abgeschlossen, obwohl feststeht, dass dieser die Wohnung beziehen wird.

M weiß also, dass Herr X die Wohnung beziehen wird und auch bereit ist zu renovieren, doch es gibt keinen Mietvertrag der das beweist.

Hat M eine Chance die Situation zu klären, oder muss er nun doch renovieren?

Wäre um jeden Rat sehr dankbar
Gruß, Mina

Hallo

muss M denn wirklich renovieren, lt. seinem Mietvertrag?
Wie lange hat M denn in der Wohnung gewohnt und wie war die Wohnung bei Einzug - renoviert oder nicht?

M wohnt seit 4 jahren in der Wohnung. Theoretisch müsste er nicht renovieren, da er bei Einzug bereits renoviert hat. Allerdings hat er eine Katze, die in 2 Räumen die Tapeten zerkratzt hat. Diese beiden Räume muss M also renovieren.

Wie gut kennten sich Noch- und Nachmieter?

Vielleicht ist es ja möglich das der Nachmieter die Wohnung renoviert und der Nochmieter sie so übergibt.
Dann wäre der Vermieter zufrieden weil vor Auszug/Vertragsende renoviert wurde und Nachmieter weil alles so ist wie er es möchte.

Grüße

Noch- und Nachmieter sind Nachbarn. Der Nachmieter wohnt eine Etage höher. Das wird nun die dritte Wohnung sein, die er in diesem Haus bewohnt.
Nachmieter und Vermieter sind miteinander befreundet.

Hätte der Mieter das Recht, dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, dass er einen Vorabnahmetermin vereinbaren möchte, und dass er die Anwesenheit des Nachmieters verlangt, um schriftlich festhalten zu können ob der Nachmieter selbst renovieren möchte oder nicht?

Oder kann der Vermieter einfach sagen, dass es noch keinen nachmieter gibt, da ja noch kein Mietvertrag unterzeichnet wurde.

Hallo

was hindert den Nochmieter sich mit dem potentiellen Nachmieter zu unterhalten wie man vor gehen möchte? Wenn eine Einigung erzielt wird könnte man diese dem VM schriftlich übermitteln.

Es sei denn, VM will dem Nochmieter irgendwie ans Leder.

Nachmieter und Vermieter sind miteinander befreundet.

Könnte denn der Nachmieter das nicht direkt selbst und persönlich mit dem Vermieter klären, am Besten schriftlich?

Hätte der Mieter das Recht, dem Vermieter schriftlich
mitzuteilen, dass er einen Vorabnahmetermin vereinbaren
möchte, und dass er die Anwesenheit des Nachmieters verlangt,
um schriftlich festhalten zu können ob der Nachmieter selbst
renovieren möchte oder nicht?

Schreiben kann der Mieter schon und einen Termin vorschlagen, der VM muss ihn aber nicht wahrnehmen. Der Mieter kann auch um die Anwesenheit des Nachmieters BITTEN, diese aber nicht verlangen.
Vielleicht ließe sich der Vermieter mit einer schriftlichen „Renovierungsabsichtserklärung“ des Nachmieters überzeugen.

Der Vermieter kann grundsätzlich auf Einhaltung des Mietvertrages bestehen. Es kommt also darauf an was im Vertrag steht.
Wenn der Vermieter nicht will muss er auch nicht.

Grüße

Im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Renovierung nicht ausführen muss, wenn sich der Nachmieter dazu bereit erklärt.

Eigentlich eindeutig. Aber aus irgendeinem nicht bekannten Grund, möchte der Vermieter dem Mieter so viel anlasten wie nur möglich. Und da die beiden wie gesagt gute Freunde sind, wird sich der Nachmieter auf die Seite des Vermieters stellen.

Ich denke M wird wohl damit leben müssen, die Wohnung selbst zu renovieren, auch wenn das nicht gerade fair ist, da der Nachmieter später auch wieder neu renoviert. Aber ohne schriftliche Beweise kann der Mieter da wohl nichts ausrichten.

Er sollte sich vielleicht nochmal mit dem Nachmieter auseinander setzten und an das Gute im menschen appellieren.

Wie verhält es sich denn, wenn der Vermieter der Bitte um eine Vorabnahme nicht nachkommt?
Kann er dann nach der Wohnungsübergabe trotzdem noch Ansprüche stellen? Denn der Mieter hat ja schließlich versucht, alles zur Zufriedenheit des Vermieters zu erledigen.

Meine Meinung:

Wie verhält es sich denn, wenn der Vermieter der Bitte um eine
Vorabnahme nicht nachkommt?
Kann er dann nach der Wohnungsübergabe trotzdem noch Ansprüche
stellen?

Die Wohnungsübergabe ist für beide Seiten dazu da festzustellen ob sich die Wohnung in einwandfreiem Zustand befindet und alle zur Wohnung gehörenden Sachen (z.B. Schlüssel) vollständig sind.

Man fertig dabei möglichst ein schriftliches Protokoll in dem auch der bei der Übergabe anwesende neutrale Zeuge (der Mieter wird wohl jemanden finden der ihn begleitet) namentlich erwähnt wird. Vielleicht gab es ja bei Einzug schon ein Übergabeprotokoll, das könnte man als Muster und Leitfaden verwenden.

In diesem Protokol wird alles festgehalten was noch nicht in Ordnung ist, wer diese „Mängel“ zu beseitigen hat und in welchem Zeitraum.

Ein Beispiel: Der VM reklamiert dass der Klodeckel einen Sprung hat (bei Einzug ohne) - der Nochmieter muss diesen dann entweder ersetzten oder bezahlen, je nach dem worauf man sich einigen kann.

Denn der Mieter hat ja schließlich versucht, alles
zur Zufriedenheit des Vermieters zu erledigen.

Wichtig ist immer was im Mietvertrag steht. Wenn die Wände weiß sein sollen und der Vermieter aber grün haben möchte kann das schief gehen dem VM diesen Wunsch zu erfüllen solange man nichts schriftliches dazu hat.

Dies Nachschlagewerk finde ich sehr empfehlenswert:
http://www.mieterbund.de/mieterlexikon.html
Noch besser finde ich den Besitz desselben UND eine Mitgliedschaft im ortsansässigen Mieterverein der dem DMB angehören sollte.

Grüße

Der Mieter hat sich nun mit dem Nachmieter in Verbindung gesetzt.
Nach Aussage des Nachmieters, hat V ihm einige unwahre Dinge erzählt, die M angeblich über den Nachmieter geäußert hätte.
Aufgrund dessen, hat sich der Nachmieter entschlossen, sich aus allem rauszuhalten und den Vermieter darüber entscheiden zu lassen, wer die renovierung zu übernehmen hat.

Tja, damit muss M dann jetzt wohl leben. Dabei wäre eine Renovierung für den Nachmieter kostenlos, da sich ein Bekannter von, der einen Malerbetrieb führt, bereits dazu bereit erklärt hat, die Arbeiten kostenlos zu übernehmen.

Nicht gerade fair, aber was solls?!?

danke für all eure Antworten.

Gruß, Mina