Guten Tag,
Die Wand in einem Zimmer der schon lange bewohnten Wohnung war feucht. Der Vermieter hat einen Maurer zur Behebung des Schadens bestellt. Nun muß die Tapete an dieser Wand neu angebracht werden. Ist das Aufgabe des Vermieters? Der Vermieter weigert sich schon seit 3 Wochen.
Ingeborg
hallo ingeborg,
entscheidend wäre, wie der zustand der wand VOR der sanierung bzw. bei einzug war.
war bereits tapeziert (wurde die wohnung also tapeziert übernommen), müßte der vermieter neu tapezieren lassen (in ursprünglichen zustand versetzen), es sei denn, der mieter verzichte ausdrücklich darauf (dann allerdings hätte der mieter bei beendigung des mietverhältnisses eben diesen zustand wiederherzustellen).
wollte der vermieter nunmehr nicht mehr tapezieren, dann könnte dem mieter anempfohlen sein, einen nachtrag (anhnag) zum mietvertrag zu fordern, in welchem genau diese änderung der mietsache vermerkt ist. ansonsten könnte der mieter nämlich bei beendigung des mietverhältnisses in pflicht genommen werden.
müßte der vermieter tapezieren, tut es aber nicht, blieben sicherlich rechtliche möglichkeiten wie (rechnerische) mietminderung etc. physisch zwingen könnte man den vermieter aber nicht. selbst einen handwerker zu beauftragen, könnte kritisch sein. da schiene die variante mit dem anhang zum mietvertrag/übergabeprotokoll die sinnvollste und zielführendste.
saludos, borito
Der Vieter bewohnt die Wohnung schon seit einigen Jahren und möchte auch nicht ausziehen. Der Mieter wollte die Wohnung renovieren und hat dabei die feuchte Wand in einem Zimmer bemerkt. Das Zimmer war tapeziert und der Maurer und der Mieter haben einen Teil der Tapete entfernt. Nun will der Vermieter diese Wand nicht tapezieren. Es war vor dem Schaden, während des Schadens eine Tapete vorhanden. Muß der Vermieter nun eine Tapete anbringen, natürlich nur an der einen Wand. Das übrige Zimmer ist ja tapeziert.
Gruß Ingeborg
Hallo,
wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen. Fragt sich aber erstmal, wer der Schadensverursacher ist. Lies mal:
http://www.juraforum.de/forum/t203145/s.html
Und natürlich sollte man sich überlegen, ob man wegen einer ohnehin irgendwann zu ersetzenden Tapete einen Streit anfangen möchte, wenn man wirklich vorhat, noch einige Jahre wohnen zu bleiben.
Gruß
loderunner (ianal)
Der Vermieter hat den Schaden an der Wand zu vertreten. Daher sollte er sie auch vollständig instandsetzten. Maurer wurde auch vom VM bezahlt.
Der Maler des Mieters ist nun abgereist und der Mieter kann nicht allein tapezieren, da 100 % Schwerbeschädigt und der VM weigert sich zu tapezieren. Nun hat der Mieter im Schlafzimmer, immer gelüftet da Balkonseite, eine verputzte Wand ohne Tapete. VM ist die örtliche Zeitung. Geld also vorhanden, absetzbar und Versicherungsschaden. Nur der zuständige Hausverwalter weigert sich und beschimpft den Mieter. Daher verlangt der Mieter das Anbringen der Tapete, Tapete wird vom Mieter gestellt und soll nur an der beschädigten Wand angebracht werden.
Ingeborg
Hi,
Der Vermieter hat den Schaden an der Wand zu vertreten.
Genau dies könnte sich noch als strittig erweisen.
Daher
sollte er sie auch vollständig instandsetzten.
Das wurde auch getan. Die Tapete war abgängig, also wäre es Unsinn eine abgängige Tapete, einen anderen Anpruch wäre als Schadensersatz nicht vorhanden, neu zu verkleben. Der M würde damit schlechter gestellt als mit der glatten Wand für die neue Tapete.
Maurer wurde
auch vom VM bezahlt.
Das ist doch nett, aber zunächst auch völlig normal.
Die Rechnung für die Leistung könnte noch innerhalb der nächsten 3 Jahre an den M gestellt werden.
Der Maler des Mieters ist nun abgereist und der Mieter kann
nicht allein tapezieren, da 100 % Schwerbeschädigt und der VM
weigert sich zu tapezieren.
Die Verzögerung durch die Wiederherstellung wäre höhere Gewalt.
Der M hätte die Arbeiten etc. bis auf die Wiederherstellung warten können. Der VM hatte auf den Verlauf keinen Einfluß und hat deshalb dies auch nicht zu vertreten.
Nun hat der Mieter im
Schlafzimmer, immer gelüftet da Balkonseite, eine verputzte
Wand ohne Tapete.
„immer“ Lüften ist auf sicher ein falsches Lüften und damit rückt die Schuldfrage in Richtung M.
VM ist die örtliche Zeitung. Geld also
vorhanden, absetzbar und Versicherungsschaden.
Darum geht es nicht. Es geht vielmehr darum dem M seine Rechte und Pflichten aus dem MV zuzugestehen.
Nur der
zuständige Hausverwalter weigert sich und beschimpft den
Mieter.
Ist das beschimpfen eine Beleidigung? Wenn dies nicht der Fall wäre, wäre dies unrelevant. Ebenso wenn keine Beweise dafür vorlägen.
Daher verlangt der Mieter das Anbringen der Tapete,
Tapete wird vom Mieter gestellt und soll nur an der
beschädigten Wand angebracht werden.
Ein Verlangen könnte auf dem Rechtsweg nachgeholfen werden. Der Prozess könnte dann auch gleich entscheiden (zB als Widerklage), wer für die angefallenen Kosten aufzukommen hat. Ein weiteres Risiko für den M.
Für das relevante Tapetenreststück gilt s. o.
Weil idR danach das MV-Verhältnis nicht besser wird, könnte es auch eine latente zukünftige Belastung werden.
Ingeborg
vlg MC
PS:
Selbst bei einem unwahrscheinlichen Fall, das der VM das letze Reststück an Arbeiten zu bezahlen hat, wäre dem M wohl kaum gedient.
Wie sollte sich der VM das nächste Mal verhalten, wenn es wieder zu einem Schaden kommt? Kulant oder ersteinmal alles mal wieder vor dem Kadi regeln lassen? Der Verlag kann da wohl mehr absetzen als der M.
Lohnt sich dies Risiko, zumal dort länger in Frieden gewohnt werden möchte? Da es sich wohl hier um max. eine Wand eines Zimmers handelt, kann der bisherige Streitwert nicht so hoch sein.
Sollte meine Meinung nicht entsprechen, kann immer noch ein Anwalt
( uU auch kostenpflichtig ) dazu befragt werden.