Vermieter will plötzlich Miete für Monat vor Mietb

Hallo folgendes:
Wohnung zum 01.04.2010 gemietet.Vertrag wurde bereits im Dezember 2009 unterschrieben. Nach Nachfrage wurde bereits ende februar ein Haus und ein Wohnungsschlüßel übergeben,um Renovierungsarbeiten durch zuführen. Am 18.03.2010 übergab der Vermieter die Restlichen Schlüßel. Da an diesem Tag bereits der Umzug stattfand. Was mit dem Vermieter auch vorher so abgesprochen war. Jetzt kommt der Vermieter plötzlich und verlanngt für den halben Monat Februar Miete.
darf er jetzt im nachhinein Miete verlangen?? Davon war nie die rede.
MFG

Hallo Patrick,

auch mündliche Verträge sind einzuhalten. Wenn es so vereinbart war, dass der Mieter früher in die Räume durfte, um bereits zu renovieren, kann der Vermieter nicht im Nachhinein Miete verlangen. (Ich nehme an „für den halben Februar“ sollte „für den halben März“ heißen?)

Bei mündlichen Verträgen ist natürlich die Beweislage komplizierter, aber da der Mietvertrag selbst erst ab 01.04. beginnt, dürfte es der VM hier schwer haben, seine Forderung zu erklären.

Ist natürlich kein guter Start für beide…

Gruß!

Horst

Hallo,
wieso sollte das nichts kosten, wenn man eine Wohnung für einen halben Monat nutzt?
gruss

Hallo, ja sollte März heissen. Danke für die Antwort. Alles was mündlich vereinbart war,war das man zum Renovieren schon ab Anfang März rein dürfte, da die wohnung extreme verdreckt war. Und dann das man ruhig ab dem 18.03. einziehen dürfte.das wäre kein problem. Wasseruhren und Heizung wurde extre deswegen schon vor schlüßelübergab abgelesen.
Der Vermieter hatte auch mündlich erklärt,das ein neues WC und eine neue Badewannen Armatur kommt. ist bis jetzt auch nicht passiert. Wüßte er angeblich nichts von das er das gesagt hätte.
Also warum sollen jetzt die mieter im nachhinein noch Miete zahlen,wovon vorher nie die rede war.

MFG

Der Vermieter hat davon im vorfeld aber nichts gesagt. Es wurde ja vorher gefragt,ob er was dagegen hätte. Heute rief er an und fragte ,wo für den halben März die Miete wäre.
Ausserdem wurde auch vom Vermieter versprochen ein neues WC und eine Badewannen Armatur auszutauschen. Wovon er jetzt auch nichts mehr wüßte.
Frage war ja auch: Kann der Vermieter da was rechtlich machen,wegen der Miete für März? Es gibt nichts schriftliches,Mietvertrag läuft erst ab 01.April.

MFG

Sach ich ja. Muss ich das jetzt wiederholen?

Mach was draus!

Gruß!

Horst

Hallo,
ich würde den Fall nicht so eindeutig sehen wie Du und WildAlf - deswegen mal ein paar Gedanken zu Anregung, wie man das auch betrachten könnte. Ob es da irgendeine Rechtsprechung dazu gibt, weiß ich nicht. Ich bin auch kein Jurist. Aber ich würde mich trotzdem nicht drauf verlassen, daß der Mieter keine Miete zahlen muss …

Also warum sollen jetzt die mieter im nachhinein noch Miete
zahlen,wovon vorher nie die rede war.

Es war aber auch nicht explizit die Rede davon, daß der halbe Monat kostenlos ist, oder? Man könnte die mündliche Abrede zwischen Mieter und Vermieter nämlich eventuell auch einfach als Zusatzvereinbarung betrachten, mit der lediglich der Beginn des Mietvertrages verändert wurde. Wenn aber der Vertrag früher beginnt, dann beginnt auch die Mietpflicht früher. Es entspricht zudem ja auch der allgemeinen Lebenserfahrung, daß für Mietwohnungen Miete bezahlt werden muss. :smile:

Wie WildAlf schon sagte: Auch mündliche Verträge müssen gehalzen werden. Wenn der Mieter einem früherem Beginn des Mietvertrages zugestimmt hat (und sein früherer Einzug lässt darauf schließen), dann hätte er auch der Miete zugestimmt …

Gruß,
Max

Für die Alte Wohnung wurde für den Vollen März Miete gezahlt,obwohl da auch schon neue Miete ab 19.03. rein sind zum renovieren und sind auch schon am 23.03. dort eingezogen. Der Vermieter will auch keinen halben Monat von denen und dem Alten Mietern auch den halben Monat nicht erstatten.
MFG

Hallo,

Für die Alte Wohnung wurde für den Vollen März Miete
gezahlt

Was genau sollte das mit dem neuen Vermieter zu tun haben?
Gruß
loderunner (ianal)

Nichts, aber dann hätte man da ja auch nur den halben März bezahlen brauchen. Aber der Vermieter ist der Meinung,Offiziell bis 31.03.2010 gemietet. So und beim neuen Vermieter wurde wie bereits angefragt bei Unterschreiben des Mietvertrages,ab wann man in die Wohnung zum renovieren könnte und ob es in Ordnung wäre, wenn man schon zum 18.03. einzieht,obwohl Mietvertrag erst ab 01.04. läuft. Zum Renovieren hiess es dann ,man könnte einen Satz schlüßel zum ende februar haben,da ja einiges gemacht werden müßte und Einzug wäre kein problem. Schließlich müßte man die alte wohnung ja ordentlich übergeben. War die aussage vom neuen Vermieter. Und nichts mit,dann müßte man aber schon früher Miete zahlen oder so. Da kommt er jetzt mit.
Und wenn es mündlich abgesprochen gewesen wäre( was ja nicht der Fall war), würde er für den Zeitraum erst die zahlung erhalten,wenn er die versprochen Sachen austauscht,wie WC und Badewannen Armatur. Hatte er versprochen,wüßte er aber angeblich nichts von.

MFG

Hallo!

Für die Alte Wohnung wurde für den Vollen März Miete
gezahlt,obwohl da auch schon neue Miete ab 19.03. rein sind
zum renovieren und sind auch schon am 23.03. dort eingezogen.

Und warum hat der Mieter das zugelassen, ohne auf Mieterstattung zu pochen? Wenn er die Wohnung bis Ende des Monats gemietet hat, dann hat er sie bis Ende des Monats gemietert. Punkt. Wenn der Vermieter den Nachmieter früher reinlasssen will - gerne, aber nur gegen Kohle.

Der Vermieter will auch keinen halben Monat von denen

Das ist sein Bier und geht den neuen Vermieter nichts an.

und dem
Alten Mietern auch den halben Monat nicht erstatten.

Warum war der alte Mieter so blöd und hat dann überhaupt den Schlüssel rausgerückt? Erst verschenkt er einen halben Monat Miete, und jetzt soll der neue Vermieter dafür aufkommen?

Gruß,
Max

wieso soll der vermieter da gross was sagen?
wenn die person gern die leistung vorher in anspruch nehmen will ist es doch selbstverständlich, das er dafür auch die übliche gegenleistung erbringt.

Da bei Unterschreiben des Mietvertrages bereits die Übergabe der Schlüßel sowie der einzugstermin geklärt wurde,hätte da bereits alles im Vertrag geklärt werden können. Mietzahlung für halben März usw. Nichts davon wurde gemacht und auch in keinster weisse erwähnt,das miete für den monat zu zahlen wäre. Es hat geheisse: das ist ja normal, wäre bei den vormietern auch so gewesen.vormieter haben eh den ganzen monat bezahlt. Deshalb versteht man jetzt nicht die reaktion des Vermietérs.

MFG

Die Sache ist rechtlich gesehen eigentlich relativ einfach.

Ein Anspruch auf Miete besteht ausschließlich dann, wenn dieses zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Annahmen wie, „warum sollte man keine Miete zahlen, wenn man vorher rein darf?“ oder " es ist doch selbstverständlich, dass …" mögen Grundlage einer moralischen Diskussion sein, rechtliche gesehen besteht ein Anspruch nur, wenn eine Überlassung der Wohnung oder ein Zutrittsrecht gegen Mietzahlung vereinbart wurde.

Das kann, so wurde richtig hingewiesen, möglicher Weise in einer mündlichen Änderung des Mietvertrages hinsichtlich des Mietbeginns gesehen werden. Im Zweifel wäre das jedoch wohl eher nicht anzunehmen. Die Erlaubnis, dass der Mieter schon „vor“ Mietbeginn zum Renovieren in die Wohnung darf, ist nichts außergewöhnliches, und erfolgt in aller Regel ohne Gegenleistung.

Für eine gegenteilige Annahme ist ohnehin grundsätzlich der Vermieter darlegungs- und beweispflichtig, da er einen Anspruch geltend macht und daher alle Voraussetzungen des Anspruchs beweisen muss. Ist unklar, ob eine früher beginnende Mietzahlung verinbart ist, geht das zu Lasten des Anspruchstellers.

Gruß
Dea