Hallo!
Willkommen im Club. Wir haben bei uns nämlich ein ähnlich gelagertes Problem.
Grundsätzlich kann ihr Vermieter für die vergangenen Jahre die Gebühren nachverlangen, da die entsprechenden Abrechnungen durch die Versorger nur vorläufig erstellt wurden. Dies hätte ihnen ihr Vermieter aber auch schriftlich bei den letzten Abrechnungen mitteilen müssen. Hat er dies versäumt, wird es wohl schwer für ihn, die Nachforderung durchzusetzen. Am besten mal die Abrechnungen genau studieren und der Nachforderung aus besagtem Grund widersprechen.
Bezüglich der Aufteilung geht es jetzt ja nach den tatsächlichen Nutzflächen. Hier lohnt sich auf jeden Fall, mal den Meterstab auszupacken und nachzumessen und nachzurechnen, welche Flächen einen persönlich betreffen und welche der Gemeinschaft zufallen. Die persönlichen müssen natürlich selbst bezahlt und die gemeinschaftlichen entsprechend aufgeteilt werden. Ist in Ihrem Fall natürlich schwer, wenn sie nicht mehr in dem Objekt wohnen.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Viel Erfolg.
Oli