Vermieter will Regenwassersteuer im Nachhinein ?

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo, ich bin im März 2012 aus meiner Wohnung in einem Haus ausgezogen, in dem 3 Wohnungen sind. Mein Vermieter möchte nun die Regenwassersteure für 2011 und 2012 im Nachhinein von mir. In den Nebenkosten waren diese nicht angegeben. Also belief die Steuer nicht mit den Nebenkosten. Kann er das von mir im Nachhinein abführen? Und wenn ja, müsste das doch durch alle 3 Wohnungen geteilt werden oder?

Wie wäre es denn, wenn Sie Ihren Ex-Vermieter einfach mal fragen?

Hallo zuerst würde ich mir die Abrechnung detailliert zeigen lassen. Es muss durch 3 geteilt werde. Ich bin mir aber sicher, dass die Nebenkosten nicht so lange rückwirdend eingezogen werden können, sondern, dass hier Fristen nicht beachtet worden sind.
Viele Glück
Angelika

Hallo,

die Regenwassersteuer gehören eigentlich zu den umlagefähigenfähigen Nebenkosten. D.h er kann diese Kosten entsprechend umlegen auf alle Parteien die das Haus bewohnen.Das heisst er kann für 2011 und 2012 diese NK abrechnen nach einem Verteilerschlüssel.(NK müssen bis zum Ende des darauffolgenden Jahres abgerechnet werden- für das Jahr 2011 bis Ende 2012) Da aber alle NK im Mietvertrag genannt werden müssen besteht hier die Chance diese nicht zu zahlen. Hier gibt es leider unterschiedliche Urteile. Ich würde mich bei einem Anwalt für Mietrecht erkundigen. Wenn jedoch im MV ein Hinweis auf die 2 Berechnungsverordnung oder ein Hinweis auf die Gesetze steht haben Sie schlechte Karten.

Gruß

Hi
was sagt der Mietvertrag zu den Steuern?
wie war es in den vergangenen Jahren?
und ja, da es sich meines Wissens um eine Steuer handelt, die das abfließende Regenwasser von Dach und Garten belegt, sollten eigentlich alle Parteien daran beteiligt sein.
Und eigentlich sollten die Steuern auch in der Nebenkostenliste aufgeführt sein
Alles eher unverbindlich, nur aus meiner eigenen Mietererfahrung.
Toi toi
Susanne

Hallo,
das siehst Du ganz richtig… das mit dem Teilen durch alle Mietparteien.
Es nicht sich auich nicht Regensteuer sondern Oberflächenabwassergebühr oder so ähnlich. Bei uns sind diese in den Abwassergebühren der Statt bereits enthalten und werden nicht noch per Extra-Gebührenbescheid einefordert.
Diese Nebenkosten müssen in der Nebenkostenabrechnung mit aufgeführt werde. Ob er das im Nachhinein darf weis ich nicht.
Frage doch den Vermieter einmal, warum er dieses nicht mit den Abwassergebühren verrechnet, sondern offensichtlich ja herausgerechnet hat.
Im Zweifelsfall beim Mieterschutzbund nachfragen.
Gruß Pentagon US

Hallo, dass ist Abzocke. Es gibt keine Regenwassersteuer. Bezahlt werden Umlagen darin enthalten sind u.a. Abwassergebühren. Diese kosten werden auf alle um gelegt und müssen vom Vermieter zur Einsicht bereit gestellt werden. Gruß h.s.

Hallo!

Willkommen im Club. Wir haben bei uns nämlich ein ähnlich gelagertes Problem.

Grundsätzlich kann ihr Vermieter für die vergangenen Jahre die Gebühren nachverlangen, da die entsprechenden Abrechnungen durch die Versorger nur vorläufig erstellt wurden. Dies hätte ihnen ihr Vermieter aber auch schriftlich bei den letzten Abrechnungen mitteilen müssen. Hat er dies versäumt, wird es wohl schwer für ihn, die Nachforderung durchzusetzen. Am besten mal die Abrechnungen genau studieren und der Nachforderung aus besagtem Grund widersprechen.

Bezüglich der Aufteilung geht es jetzt ja nach den tatsächlichen Nutzflächen. Hier lohnt sich auf jeden Fall, mal den Meterstab auszupacken und nachzumessen und nachzurechnen, welche Flächen einen persönlich betreffen und welche der Gemeinschaft zufallen. Die persönlichen müssen natürlich selbst bezahlt und die gemeinschaftlichen entsprechend aufgeteilt werden. Ist in Ihrem Fall natürlich schwer, wenn sie nicht mehr in dem Objekt wohnen.

Ich hoffe, geholfen zu haben.

Viel Erfolg.

Oli

Prinzipiell kann der Vermieter die Gebühren für Niederschlagswasser natürlich umlegen. Allerdings bin ich überfragt, ob es so etwas wie eine Verjährungsfrist gibt. Da fragen Sie besser einen Anwalt.

Lieber Dee-to-The-p

Ich kann dir leider nicht weiter helfen, da wir in unserer Gegend die Regenwassersteuer nicht kennen.
LG James