Vermieter will Schlüssel vor Wohnungsübergabe

Hallo,

angenommen Person A zieht 3 Wochen vor Mietende aus Wohnung aus. Wohnung wurde ordnungsgemäß gekündigt, Kündigung auch bestätigt usw.
A fragt nun beim Vermieter B nach einer wohnungsübergabe an und macht Terminvorschläge. Alle diese kann B nicht wahrnehmen er könne als Termin nur den letzten Tag des Mietverhältnisses als Übergabetermin wahrnehmen.
Dazu schreibt er noch, dass A bitte 1-2 Tage vorher einen Wohnungssschlüssel im Haus hinterlegen soll, damit B schon in die Wohnung könne weil er dort übernachten möchte (um Kosten zu sparen, weil teure Hotelzimmer nicht möglich seien, B wohnt 500 km entfernt) und dass B sich dann bei A (aus der leeren Wohnung heraus) melden würde wegen einer Terminabstimmung zur gemeinsamen Wohnungsübergabe 1-2 Tag/e später.

A findet das nicht so gut, wollte die Wohnung bei der Schlüsselübergabe direkt formell übergeben und nicht erst den Vermieter reinlassen und danach erst Übergabe. Auch wollte er die Wohnung nicht erst am letzten Tag übergeben. Der Vermieter ist nihct sehr vertrauenswürdig. Was kann man tun?
Könnte A mit einem Zeugen einfach ein Protokoll schreiben, fotografieren, die Zählerstände ablesen und die Schlüsselbunde zur Wohnung per Übergabeeinschreiben an den Vermieter schicken? Muss A in dem Fall erst das Einverständnis des Vermieters einholen, um die Schlüssel mit der Post zu schicken (für den Fall der Haftung falls ein Schlüssel auf dem Postweg abhandenkommt oder sowas)?

Danke

was würde dagegen sprechen, dem vermieter einfach zu sagen, das er nicht früher in die wohnung kann und die übergabe wie geplant zu machen?
Wo der Vermieter nächtigt kann dem Mieter doch sehr egal sein.

hth

wollen kann er das, aber er sollte sie nicht…

Hallo,

Hallo.

angenommen Person A zieht 3 Wochen vor Mietende aus Wohnung
aus. Wohnung wurde ordnungsgemäß gekündigt, Kündigung auch
bestätigt usw.
A fragt nun beim Vermieter B nach einer wohnungsübergabe an
und macht Terminvorschläge. Alle diese kann B nicht wahrnehmen
er könne als Termin nur den letzten Tag des Mietverhältnisses
als Übergabetermin wahrnehmen.

Das ist auch der bester Termin, denn es ist der letzte Tag.

Dazu schreibt er noch, dass A bitte 1-2 Tage vorher einen
Wohnungssschlüssel im Haus hinterlegen soll, damit B schon in
die Wohnung könne weil er dort übernachten möchte (um Kosten
zu sparen, weil teure Hotelzimmer nicht möglich seien, B wohnt
500 km entfernt) und dass B sich dann bei A (aus der leeren
Wohnung heraus) melden würde wegen einer Terminabstimmung zur
gemeinsamen Wohnungsübergabe 1-2 Tag/e später.

Dann möge B auch für 1-2 Tage Miete „zahlen“. Auch B wird den Wasserhahn und die Toilettenspülung benutzen wollen. Und diese Verbräuche zahlt dann wer?
Also so geht das nicht. Wenn B schon als nicht vertrauenswürdig eingestuft wird, sollte man B das nicht gestatten. Hier geht es ja auch nachher um den Wohnungszustand. Vielleicht beschädugt B die Tapete, um eine neue Renovierung rauszuschlagen. Solche B’s sind da sehr erfinderisch!

A findet das nicht so gut, wollte die Wohnung bei der
Schlüsselübergabe direkt formell übergeben und nicht erst den
Vermieter reinlassen und danach erst Übergabe.

So ist es.

Auch wollte er
die Wohnung nicht erst am letzten Tag übergeben.

Das ist aber der richtige Tag.

Der Vermieter
ist nihct sehr vertrauenswürdig. Was kann man tun?
Könnte A mit einem Zeugen einfach ein Protokoll schreiben,
fotografieren, die Zählerstände ablesen und die Schlüsselbunde
zur Wohnung per Übergabeeinschreiben an den Vermieter
schicken?

Dann könnte auch eine andere Vertrauensperson des A die Übergabe machen.

Muss A in dem Fall erst das Einverständnis des
Vermieters einholen, um die Schlüssel mit der Post zu schicken
(für den Fall der Haftung falls ein Schlüssel auf dem Postweg
abhandenkommt oder sowas)?

Davon ist eher abzuraten. Es geht nichts über eine echte Übergabe mit Anwesenheit beider Parteien. Alles andere bringt eher Schwierigkeiten, wenn eine der Parteien nicht vertrauenswürdig ist.

Danke

MfG

Hallo

was würde dagegen sprechen, dem vermieter einfach zu sagen,
das er nicht früher in die wohnung kann und die übergabe wie
geplant zu machen?
Wo der Vermieter nächtigt kann dem Mieter doch sehr egal sein.

A wollte halt was, woran nichts zu rütteln ist seitens des B, möchte Diskussionen und weiteres hin und her vermeiden. Könnte bspw sein, dass dann B sagt, mensch ich hab dir doch die letzte Miete erlassen, da wirst du mich wohl mal 1-2 Tage früher zur Nächtigung reinlassen und Verständnis haben, dass ich nach 500 km Anreise nicht sofort Übernahme mache… B ist nicht mehr der Jüngste und bei der Hitze… B hat A die letzte Miete erlassen, weil A nach einem halben Jahr schon wieder ausziehen muss da die Wohnung neben anderer Mängel in akkustischer Hinsicht keine Wände hat sondern nur „Trennpappen“ und somit für 2 Personen ungeeignet ist. B kam A somit hinsichtlich erneuter Umzugskosten entgegen, indem er die letzte Miete erlassen hat.
Wie gesagt, A möchte halt was, wonach es keine Diskussionen mehr gibt…

Hallo,

Hier geht es ja auch nachher um den
Wohnungszustand. Vielleicht beschädugt B die Tapete, um eine
neue Renovierung rauszuschlagen. Solche B’s sind da sehr
erfinderisch!

ja das ist eben das Problem…ihm wäre sowas zuzutrauen, er ist dermaßen sauer, dass ich nach einem halben Jahr schon wieder ausziehe…er hält das nur der Form wegen zurück…

Das ist aber der richtige Tag.

ok und wenn er dann einfach nicht kommt weil er unterwegs eine Panne hatte, Hitzestich oder sonstiges,dann schiebt sich das hinaus in einen neuen Mietmonat, der es dann für mich werden würde… Ich müsste ja dann beweisen, dass es nicht an mir lag, dass es nicht zur Übergabe kam. Insofern fand ich den zeitlichen Vorlauf gar nicht so schlecht.

Könnte A mit einem Zeugen einfach ein Protokoll schreiben,
fotografieren, die Zählerstände ablesen und die Schlüsselbunde
zur Wohnung per Übergabeeinschreiben an den Vermieter
schicken?

Dann könnte auch eine andere Vertrauensperson des A die
Übergabe machen.

aber wäre es theoretisch denn möglich?

Muss A in dem Fall erst das Einverständnis des
Vermieters einholen, um die Schlüssel mit der Post zu schicken
(für den Fall der Haftung falls ein Schlüssel auf dem Postweg
abhandenkommt oder sowas)?

Davon ist eher abzuraten.

warum??

Es geht nichts über eine echte
Übergabe mit Anwesenheit beider Parteien. Alles andere bringt
eher Schwierigkeiten, wenn eine der Parteien nicht
vertrauenswürdig ist.

A muss ja auch damit rechnen, dass B ihm sonstwas bei persönlicher Übergabe ankreiden will, das ist ein echter Kauz der B, da muss man mit allem rechnen auch damit dass er schlussendlich ein Übergabeprotokoll nicht unterschreiben will oder was reinschreibt, was nicht von A verursacht wurde (zu Mietbeginn wurde leider kein Übergabeprotokoll gemacht). Insofern wäre es eigentlich gleich, ob man ihm die Wohnung so übergibt oder Schlüssel schickt… Ich dachte nur bei dass Schlüssel schicken evtl irgendwas anderes degegen spräche…