Vermieter will Selbstauskunft, Mieter soll zahlen?

Hallo,

angenommen, jemand interessiert sich für eine Wohnung. Der Vermieter verlangt wie allgemein üblich eine Selbstauskunft. Nun habe ich zwei Fragen:

  1. Es ist unklar, wie hoch die Miete ist. Der Vermieter drückt sich immer vor der Antwort und sagt, dass er das noch berechnen will. Warum sollte man ihm die Selbstauskunft geben, wenn er auch keine Informationen gibt? Da könnte man doch den Verdacht haben, dass er die Miete an das Gehalt „anpassen“ will…

  2. Der Vermieter verlangt außerdem 10,- Euro für die Bearbeitung der Selbstauskunft, er meinte es entstehen ihm ja auch Kosten. Nun habe ich überlegt, was er da für Kosten hat, normalerweise muss man ja nichts dafür bezahlen. In dem Formular für die Selbstauskunft wird auch nach der Personalausweis-Nummer gefragt. Könnte es sein, dass er eine Schufa-Auskunft einholen will? Da muss man doch Gebühren bezahlen, obwohl er das ja gar nicht darf soviel ich weiß. Er fragt in dem Formular auch nach meinem Familienstand, das darf er doch auch nicht?!

Ich würde mich freuen, wenn ihr auf beide Fragen antwortet!!!

Hallo.

Ob der Vermieter eine „Bearbeitungsgebühr“ verlangen kann, ist höchst umstritten. Einige Amtsgerichte haben einen Anspruch im Rahmen von 50 - 100 Euro zuerkannt, andere sehen keine rechtliche Grundlage für solche Gebühren.

(Bearbeitungsgebühr ja: Amtsgericht Bremerhaven, Az.: 52 C 1696/93, Amtsgericht Neuss, Az.: 32 C 241/94). Bei einer Wohnungsverwaltung soll nach einer anderen Entscheidung die Bearbeitungsgebühr dahingegen völlig unzulässig sein (auch streitig): Amtsgericht Hamburg (WM 99, 472).

Jedenfalls würde ich persönlich keinen Auskunftsbogen ausfüllen, wenn noch nicht mal die Eckdaten, wie die Miethöhe, bekannt sind. Der Verdacht, dass die Miethöhe von den finanziellen Möglichkeiten des Mieters abhängig gemacht wird, ist durchaus gerechtfertigt.

Ob der Vermieter eine „Bearbeitungsgebühr“ verlangen kann, ist
höchst umstritten. Einige Amtsgerichte haben einen Anspruch im
Rahmen von 50 - 100 Euro zuerkannt, andere sehen keine
rechtliche Grundlage für solche Gebühren.

soweit ich weiß gilt das nur für die ausstellung des vertrages und nicht für die bearbeitung der auskunft?

der mieterverein hamburg hat ein pdf mit tipps, was man angeben muss und wo man nicht (wahrheitsgemäß) drauf antworten muss.

abgesehen von der frage ob es zulässig ist: was will man dagegen tun? zahlt man das nicht, wird die auskunft nicht bearbeitet und man wird die wohnung definitiv nicht bekommen. deshalb werden ja auch munter „vertragsausstellungsgebühren“ verlangt (und gezahlt). der mieter hat eben keine wirkliche wahl, wenn er die wohnung will.

Mir scheint, der Hund liegt anderweitig begraben. Wie soll der potentielle Mieter überhaupt wissen, ob er die Wohnung will, wenn noch nicht mal die Miete bekannt gegeben worden ist.

naja, wenn einem der vermieter so suspekt ist, dann schaut man sich eben die nächste an…