Vermieter will Strom berechnen! Hilfe

Hallo Leute ich bin echt verzweifelt…
Also alles fing damit an das ich Ende März dieses Jahr in eine 2 Zimmer Wohnung gezogen bin. Alles so weit so gut doch auf meine frage hin wie es mit dem Strom laufen soll sagte der Vermieter nur der Strom läuft auf ihn und „wir müssen mal gucken“. So wir hatten öfters mal telefonischen Kontakt und er sagte bei fast jedem Gespräch „mit dem Strom müssen wir noch gucken wie wir das machen“. Jetzt bin ich im Dezember ausgezogen und er möchte auf einmal das ich den Strom für die gesamte zeit in der ich da gewohnt habe bezahle (ca. 400 €)!!! Kann er mir das so einfach in Rechnung stellen? Ich frage mich auch was wäre wenn ich da jetzt 5 Jahre drin gelebt hätte das könnte doch keiner Zahlen!!! Und er meinst außerdem er zieht mir den Betrag einfach von der Kaution ab und gut ist!!! Darf er das??? Ich bitte dringend um Hilfe. Falls ihr noch was wissen möchtet einfach fragen… Und falls es was hilft ich habe 400 Euro kalt + 120 Euro Nebenkosten monatlich bezahlt… Danke schonmal im vorraus…

Sie haben Anspruch darauf, die gemeinsam abgelesenen Zählerstände gemäß Übergabeprotokoll beim Einzug und auch den gemeinsam protokollierten Stand bei Auszug nebst der gesonderten Zählerabrechung für ihren Wohnugnszähler einzusehen und anahnd dieer Unterlagen die Berechnung zu prüfen. Legt der Vermieter diese Unterlagen nicht vor, dann zahlen Sie auch keine Stromkosten. Behält er solche Summen von der Kaution ein, dann klagen Sie auf die Herauszahlung, nachdem Sie ihn vorher auf diese Möglichkeit hingewiesen haben.

Hallo verehrter User,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme:*
Da ich den genauen Inhalt Ihres Mietvertrages nicht kenne, kann ich Ihnen leider keine Auskünfte geben.
Sie sollten sich mit diesem (merkwürdigen) Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Bist du der Einzige, dessen Strom über den Zähler läuft? Was ist noch angeschlossen? Hausbeleuchtung usw.? Bei mehreren Mietern muss der Strom einzeln abgerechnet werden, entweder über den Versorger oder mit geeichten Zählern.
Gruss
Werner

Hier kommt es darauf an, ob es einen Vertrag bezüglich der Stromlieferung zwischen Ihnen und dem Vermieter gibt. Also ob etwas darüber in Ihrem Mietvertrag steht. Wenn in Ihrem Mietvertrag nicht drin steht, dass der Strom extra berechnet wird, dann geht sie die ganze Stromsache nichts an.

Wenn in Ihrem Mietvertrag drin steht, dass sie den Strom entsprechend ihres Verbrauchers bezahlen müssen, dann muss Ihr Stromverbrauch gemessen worden sein. Dafür muss es einen Zähler geben, der vom Stromversorger geeicht wurde. An diesem Stromversorger können sie dann ablesen, wie viel Strom sie verbraucht haben.

Offensichtlich ist bei ihnen weder das eine noch das andere vorhanden. Ohne eine Abrechnung, aufgrund eines abgelesenen Zählerstandes, brauchen sie auch nichts bezahlen. Ebenfalls müssen sie nicht bezahlen, wenn darüber keine Vereinbarung besteht.

Teilen sie dem Vermieter dies schriftlich mit Nachweis mit. Verlangen sie von ihm, dass er die Kaution innerhalb von 14 Tagen auszahlt. Die vollständige Kaution. Denn Stromkosten können in keinem Fall von der Kaution abgezogen werden. Die Kaution ist ausschließlich für eventuelle Schadensersatzforderungen aus dem Mietverhältnis zu Zahlen und nicht aus einem eventuellen Stromlieferverhältnis. Teilen sie ihm weiter mit, dass, wenn er die Kaution nicht innerhalb von 14 Tagen überweist, sie einen Mahnbescheid erlassen werden. Das sollten sie dann auch tun (Mahnung-online.de).

Hallo – gerne schreibe ich was dazu – ist aber ausdrücklich keine Rechtsberatung:
Der Vermieter sollte/ muss den Stromverbrauch für diese Wohnung exakt nachweisen/ belegen, also seine Rechengrundlage offenlegen. Wichtig ist auch, was im Mietvertrag steht. Hast du 120 Euro Nebenkosten oder 120 Euro Nebenkosten-Vorauszahlung? Bei Vorauszahlung muss eine genaue Nebenkostenabrechnung erfolgen! Im Mietvertrag müssen die Nebenkosten genau benannt werden: Grundsteuer, Straßenreinigung, Versicherungen, Hausmeister, Heizung ect. Steht Stromverbrauch mit dabei? Rechne doch mal nach – Euro 400 geteilt durch 9 oder 10 Monate ergibt pro Monat 44 oder 40 Euro Strom – das ist pro Monat angemessen. (Die Grundgebühr für den Strombezug/ Zähler kostet bei den Energielieferanten schon ca. 10 Euro pro Monat) Du kannst auch selber ausrechnen, welche Stromverbraucher du angeschlossen hattest und wie viel Mitbewohner da waren: PC, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Föhn… ect. Mit der Kaution verrechnen – da habe ich gemischte Ansichten – eigentlich ja. Grundsätzlich -frag nach, wie er den Verbrauch errechnet. Ggf. kannst du mit ihm reden (Handeln).
Was mir nebenbei so einfällt – pass mit den Heizkosten auf, denn du bis kurz vor Ende einer Heizperiode eingezogen und kurz nach Anfang ausgezogen. (März bis Dezember) Hier spielt aber auch die Formulierung im Mietvertrag eine große Rolle. Soweit – PapaHans

Hallo Aleksej,
also Ihr gesamtes Mietverhältnis ist irgendwie undurchsichtig. Wenn Sie eingezogen sind, gibt es doch ein Wohnungs-Übergabe-Protokoll, was Sie und der Vermieter unterschreiben müssen. Darin müssen die Zählerstände von Heizung/Wasser und Strom, inklusiv der Zähler-Nummern stehen.
Nun ist die Frage, ob Ihre Heizung per Strom betrieben wird oder wofür sollen die Stromkosten sein? Diese Kosten müssen vom Vermieter mit dem tatsächlichen Verbauch 1200m² oder so, abgerechnet werden. Verlangen Sie von Ihrem Vermieter eine korrekte Abrechnung und wen ner die nicht macht, zahlen Sie nicht. Die Kaution müßten Sie dann einklagen, denn der Vermieter darf nicht ohne Abrechnung irgend welche Kautionsrate einbehalten. Günstig wäre es für Sie auf jeden Fall, einem Mieterbund beizutreten-oder einer Rechtschutzversicherung, welche das Mietrecht mit beinhaltet. Leider werden diese Stellen Ihr jetziges Problem nicht mehr lösen-aber für die Zukunft ist das ratsam.
Was noch wichtig ist, Ihr Vermieter MUSS bis 31.12.2013 Ihre Nebenkosten für April-Dez.2012 abrechnen, weisen Siei hn darauf hin!

MfG Maximilian123

Hallo Aleksej,

grundsätzlich ist es ja so, dass der Mieter seinen Strom selber bezahlen muss. Wenn es bei Dir so schwammige Absprachen gegeben hat, dann ist das leider auch Dein eigenes Verschulden. Sicher wirst Du den Strom zahlen müssen. Was aber zu Prüfen ist, ist die Höhe der Forderung. Dazu mußt Du mal nachrechnen was Du eventuell verbraucht hast und welchen Tarif der Vermieter zahlt. Für den Verbrauch mußt Du berücksichtigen ob Du elektrisch kochst, eine Waschmaschine hast, elektrisch heizt oder dergleichen.
Was allerdings nicht zulässig ist, ist das einbehalten der Kaution oder den Betrag davon abzuziehen.
Also, rechne Deinen Stromverbrauch in etwa aus und was Du dafür zu zahlen hast. Dann rede mit Deinem Vermieter und versuche eine Einigung zu erreichen.
Viel Glück, ein frohes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr, Hubert Steiger.

ja klar,

  1. wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit - d.h. jeder kann mit jedem Verträge schließen die nicht gegen Gesetze oder Verordnungen verstoßen.
    Normalmieter notieren sich alle Zählerstände bei Einzug damit korrekt abgerechnet werden kann. Wer das nicht will und auf - na wir sehen mal vertraut, weiß was er tut.
  2. Die Kaution ist eine sicherungsleistung für Forderungen des Vermieters und somit voll einrechenbar

Hallo,

ich finde meister58 und PapaHans haben dir schon sehr gute Ratschläge geben - so oder so ähnlich hätte ich auch geantwortet…

Es gibt dem nichts hinzuzufügen.

Eine schöne Weihnachtszeit wünscht dir

schoerschi

Also es ist alles protokolliert das Problem ist jetzt nur: beim Einzug Indie Wohnung fragte ich ihn wie wir das mit dem Strom machen… Seine Antwort war der Strom läuft weiterhin auf ihn… Hätte er mit in dem fall nicht monatlich mitteilen sollen was ich zu zahlen habe? Weil im Mietvertrag steht überhaupt nichts darüber…

Also ein Zähler ist zwar vorhanden aber Vermieter bestand darauf das der Strom weiterhin über ihn läuft und es steht auch NICHTS im Mietvertrag darübe. Der Vermieter hat den Strom einfach auf sich weiterlaufen lassen und hat die stromkosten auch monatlich bezahlt und immer wenn ich gefragt hatte wie wir das jetzt mit dem Strom machen sagte er nur „da müssen wa gucken“. Hätte er mit nicht monatlich mitteilen müssen was ich zu Zahlen habe?

Hallo,
was steht im Mietvertrag.
Falls dort nichts steht, auf keinen Fall zahlen.
Einfach die Kaution verrechnen geht auch nicht, sofern nichts im Mietvertrag steht.
Wahrscheinlich musst die Kaution eingeklagt werden. Freiwillig wird der Vermieter kaum die Kaution auszahlen.
Viel Glück!
Llissy

Steht nichts bezüglich Strom…

Offensichtlich besteht kein Stromliefervertrag zwischen Ihnen und dem Stromlieferer oder zwischen Ihnen und dem Vermieter. Ohne Vertrag keine Zahlung!

Hallo,
wichtig ist immer: was steht im Mietvertrag?
Sollte der Strom ein Teil der Nebenkosten sein, dann kann der Vermieter nur mit einer kompletten Nebenkostenabrechnung auch den Strom berechnen. Eine Teilabrechnung ohne entsprechenden Nachweis mit tatsächlich ermittelten Ablesewerten ist ncit zulässig!!
Zur Kaution: da noch Nebenkostennachforderungen evtl. zu erwarten sind, kann der Vermieter die Auszahlung begründet nach hinten verschieben.
Wichtig: der Vermieter hat nach Ablauf der Abrechnungsperiode 12 Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzustellen; aber so lange kann er die Kautionsrückzahlung nicht hinauszögern.
Ich empfehle jetzt nicht zu zahlen, erst die Konkrete Abrechnung vorlegen!!!
Gruß suver

Hallo,
die Frage ist schwierig, da mehrere Möglichkeiten bestehen.

Als erstes: Es muss meiner Meinung nach kein eigener Zähler vorhanden sein. Früher - als die Stromkosten noch niedrig waren - gab es Häuser mit einem Zähler für mehrere Wohnungen. Die Stromnetze der einzelnen Wohnungen waren nicht getrennt. Es kostet eine Menge Geld für die Erweiterung er Zählerkästen und der Trennung der Netze. Zwischenzähler gehen auch nur, wenn für jede Wohnung eine eigene Steigleitung vorhanden ist.

Normalerweise sind heute Stromkosten keine Nebenkosten - aber es ist meiner Meinung nach möglich, das individuell im Mietvertrag zu vereinbaren. Ob es nun Nebenkosten sind oder nicht, wird aus dem Mietvertrag ersichtlich. Als Nebenkosten können nur die Kosten abgerechnet werden, die im Mietvertrag vereinbart sind.
Was steht denn in Ihrem Mietvertrag? Wofür zahlten Sie 120 €. War das eine Pauschale oder eine Vorauszahlung? Welche Posten sind als Betriebskosten genannt?
Sind die Betriebskosten als Pauschale abgegolten, dann war es das. Dann kann der Vermieter nichts mehr nachfordern. Auch nicht den Strom.

Wenn die Stromkosten für die Wohnung bei der Vorauszahlung der Nebenkosten nicht erwähnt sind, dann kann der Vermieter sie nicht umlegen bzw. nicht in Rechnung stellen. Dann hat er Pech, wenn er vergessen hat, den Wohnungsstrom als umlegbare Nebenkosten zu erwähnen. (http://www.bmgev.de/betriebskosten/tipps-und-infos/v…)

Allerdings ist das Problem die Kaution.
Er wird sie wahrscheinlich nicht zurückzahlen. Er muss Ihnen allerdings schriftlich mitteilen, dass er die Kaution verwenden will.
Zur Verwendung der Kaution: „Will der Vermieter auf die Kaution zugreifen, muss er das vorher dem Mieter mitteilen. Und auch dann ist die Verwendung der Kaution nur erlaubt, wenn der Mieter den zugrundeliegenden Anspruch nicht bestreitet.“ (http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mi…)
Da würde ich zu einem Mieterverein oder zu einer Verbraucherzentrale gehen.

Sollte der Wohnungsstrom im Mietvertrag erwähnt sein, geht es dann um die Abrechnung und den Verbrauch. Wenn im Mietvertrag nicht festgelegt ist, wie ein Verbrauch ermittelt wird, dann muss eigentlich über die Wohnfläche verteilt werden oder eine Pauschalsumme für diesen Posten festgelegt sein. Dies ist aber bei Ihnen anscheinend nicht der Fall.
Der Vermieter muss in einer Abrechnung belegen, wie er zu seiner Summe kommt.
Einen Verbrauch zu schätzen ist echt schwierig. Es kommt auf die Geräte an, die Sie betrieben haben. Ältere Kühlschränke brauchen zum Beispiel viel Strom. ein echter Stromfresser wäre Warmwasserversorgung durch Durchlauferhitzer. Sollten Sie so Warmwasser erzeugt haben, macht meiner Meinung nach die Summe Sinn. Stromrechner schätzen einen Stromverbrauch von 2500 kWh im Jahr mit Durchlauferhitzer. Ohne schätzen Stromrechner einen Verbrauch von 1800 kWh im Jahr. Dann wäre die Summe, zu hoch. Natürlich ist die Berechnung auch von den Preisen pro kWh des Energieversorgers abhängig.
Aber eigentlich ist das gar nicht rechtens zu schätzen: Umlagemaßstab wäre die Wohnfläche.

Wenn also der Wohnungsstrom (nicht der Hausstrom für Keller und Treppenhaus) im Mietvertrag erwähnt ist:
Fordern Sie vom Vermieter eine Abrechnung über die gesamten Nebenkosten und erwähnen Sie, dass Sie die Abrechnung überprüfen lassen. Wenn der Wohnungsstrom in der Liste der möglichen Nebenkosten enthalten ist, fordern Sie eine Einzelabrechnung für diesen Strom. Dann muss der Vermieter seinen Umlagemaßstab offenlegen und Sie können widersprechen.

lassen Sie sich bei einem Mieterverein beraten. Wenn das stimmt, was ich denke - dass der Wohnungsstrom nicht im Mietvertrag konkret erwähnt ist - können Sie mehr Geld sparen, als der Beitritt in einem Mieterverein kostet.

Gruß
Elfriede

Hallo,

da auch du auch mit keinem Stromanbieter einen Vertrag geschlossen hast, musst du auch nichts extra bezahlen. So versteht sich der Mietzins (Miete) inkl. Strom.
Durchhalten! Setzt eine Frist, schriftlich per Einschreiben Rückantwort, bis wann die Kaution zurückgezahlt werden muss. Eine Frist von 6 Wochen ist angemessen. Falls er nicht zahlt, eine Nachfrist setzten, 2 Wochen erscheinen angemessen. Sollte er nicht zahlen, Klage einreichen.
Für die Wohnungsübergabe, Schlüsselübergabe fertige ein Protokoll an. Nimm dir einen Zeugen mit.
Ich drücke dir die Daumen.

Viele Grüße
Llissy

Die Abrechung der Stromkosten zwischen Mieter und Versorger ist üblich! Darauf braucht man nicht besonders hinzweisen!