Vermieter will Teil der Kaution einbehalten

Hallo,
Nehmen wir mal an jemand ist vor 2 Jahren in eine renovierungsbedürftige Wohnung eingezogen, und hat sie sich mit der Vermieterin drauf geeinigt auf die Renovierung zu verzichten und dafür weniger Miete zu zahlen. (welche im nachhinein immer noch viel zu hoch war…)

Hallo,
Nehmen wir mal an jemand ist vor 2 Jahren in eine renovierungsbedürftige Wohnung eingezogen, und hat sie sich mit der Vermieterin drauf geeinigt auf die Renovierung zu verzichten und dafür weniger Miete zu zahlen. (welche im nachhinein immer noch viel zu hoch war…)

Nun ist die Person im März ausgezogen, wie oben schon erwähnt war die Wohnung bereits vor dem Einzug in einem ziemlich schlechten Zustand, war aber auch die einzige die noch nicht Renoviert wurde in dem Wohnblock.

Bei der Schlüsselübergabe (01.03.) wurde jedoch nichts bemängelt und es wurde gesagt das die Kaution demnächst überwiesen wird.

Bis heute kam diese nicht an (5 Monate warten ca.), gestern wurde die Mutter der ehmaligen Mieterin von der Vermieterin angerufen (keine ahnung warum die fiktive person nicht persönlich angerufen wurde ^^")

Die Vermieterin behauptete das sie 400€ von der Kaution einbehalten wird wegen einer Defekten Dusche (welche nicht defekt war… einfach nur alt und hässlich)

Sie behauptete sogar das der Freund der ehemaligen Mieterin sich mit ihr gestritten habe und sie beleidigt hätte… dieser hat jedoch noch nie auch nur ein Wort mit der Vermieterin gewechselt.

Angeblich ist die Wohnung nun auch schon Renoviert, und sie will die 400€ nicht mehr rausrücken.

Die Mutter der fiktiven Person meinte sie wolle es an die Versicherung weitergeben. Um es einfach hinter sich zu bringen.

Die Vermieterin hat den ehemaligen Mieter nie irgendwie wissen lassen das ein Schaden vorhanden ist für den er verantwortlich wäre und ihm, falls es stimmt das die Wohnung nun Renoviert ist, kein recht auf nachbesserung gegeben.

Imho hat sie absolut kein Recht diese 400€ einzubehalten oder sehe ich das falsch?

Der ehemalige Mieter hat jedoch nichts schriftliches oder so. deswegen fragt sich die ehemalige Mieterin nun ob sie die 400€ über die Versicherung zahlen soll oder standhaft bleiben soll und auf die volle Kaution beharren.

mfg

Hallo

Bei der Schlüsselübergabe (01.03.) wurde jedoch nichts
bemängelt und es wurde gesagt das die Kaution demnächst
überwiesen wird.

Problem der Beweisbarkeit.

Bis heute kam diese nicht an (5 Monate warten ca.)

Ist noch im Rahmen.

gestern
wurde die Mutter der ehmaligen Mieterin von der Vermieterin
angerufen (keine ahnung warum die fiktive person nicht
persönlich angerufen wurde ^^")

Unerheblich für den Mietvertrag, erheblich nur insofern, als es eine Zeugin gibt.

Die Vermieterin behauptete das sie 400€ von der Kaution
einbehalten wird wegen einer Defekten Dusche (welche nicht
defekt war… einfach nur alt und hässlich)

Einbehalten wird oder einbehalten hat?

Sie behauptete sogar das der Freund der ehemaligen Mieterin
sich mit ihr gestritten habe und sie beleidigt hätte…
dieser hat jedoch noch nie auch nur ein Wort mit der
Vermieterin gewechselt.

Auch unerheblich für das Vertragsverhältnis. Die Vermieterin muss das mit dem Freund der Mieterin ausmachen. Außerdem tut es nichts zu Sache.

Angeblich ist die Wohnung nun auch schon Renoviert, und sie
will die 400€ nicht mehr rausrücken.

Klar, aus alt mach neu. Und es wird natürlich keine Kostenzusammenstellung geben, die die 400 Euro nachvollziehbar ausweist…

Die Mutter der fiktiven Person meinte sie wolle es an die
Versicherung weitergeben. Um es einfach hinter sich zu
bringen.

Prinzipiell keine schlechte Idee, falls die Versicherungsbedingungen das nicht ausschließen. Ich würde mir allerdings vorher noch eine neue Haftpflichtversicherung suchen.

Die Vermieterin hat den ehemaligen Mieter nie irgendwie wissen
lassen das ein Schaden vorhanden ist für den er verantwortlich
wäre und ihm, falls es stimmt das die Wohnung nun Renoviert
ist, kein recht auf nachbesserung gegeben.

Das Recht auf Nachbesserung besteht auch nicht mehr nach Wohnungsübergabe.

Imho hat sie absolut kein Recht diese 400€ einzubehalten oder
sehe ich das falsch?

„Absolut“ ist im Rechtswesen fast garnichts. Aber du hast „relativ“ recht.

Der ehemalige Mieter hat jedoch nichts schriftliches oder so.
deswegen fragt sich die ehemalige Mieterin nun ob sie die 400€
über die Versicherung zahlen soll oder standhaft bleiben soll
und auf die volle Kaution beharren.

Man kann schon mal die Versicherung fragen. Falls unberechtigter Anspruch, werden die das von sich aus gegenüber der Vermieterin abwehren.

Gruß
smalbop