Vermieter will teile der Kaution einbehalten

Hallo,
meine freundin und ich haben zur zeit ein kleines Problem mit unserer alten Vermieterin und ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen. Ich beschreibe am besten einfach mal die Situation.

Meine freundin ist vor ca. 2 Jahren in eine renovierungsbedürftige Wohnung eingezogen - da sie damals noch Schülerin war, hat sie sich mit der Vermieterin drauf geeinigt auf die Renovierung zu verzichten und dafür weniger Miete zu zahlen. (welche im nachhinein immer noch viel zu hoch war…)

Nun sind wir im März ausgezogen, wie oben schon erwähnt war die Wohnung bereits vor dem Einzug in einem ziemlich schlechten Zustand, war aber auch die einzige die noch nicht Renoviert wurde in dem Wohnblock. Wir machten uns etwas sorgen ob die Vermieterin uns nicht etwas von dem Schaden anhängen will um die Kaution zu kürzen.

Bei der Schlüsselübergabe (01.03.) wurde jedoch nichts bemängelt und uns wurde gesagt das die Kaution demnächst überwiesen wird.

Bis heute kam diese nicht an (5 Monate warten wir nun ca.), gestern wurde die Mutter von meiner Freundin von der Vermieterin angerufen (keine ahnung warum sie uns nicht persönlich angerufen hat)

Die Vermieterin behauptete das sie 400€ von der Kaution einbehalten wird wegen einer Defekten Dusche (welche nicht defekt war… einfach nur alt und hässlich)

Sie behauptete sogar das ich mich mit ihr gestritten habe und sie beleidigt hätte… ich habe noch NIE nur ein wort mit der Dame gewechselt…

Angeblich ist die Wohnung nun auch schon Renoviert, und sie will die 400€ nicht mehr rausrücken.

Die Mutter meiner Freundin meinte sie wolle es an die Versicherung weitergeben was ich und meine Freundin jedoch überhaupt nicht einsehen.

Sie hat uns nie nur irgendwie wissen lassen das ein Schaden vorhanden ist für den wir verantwortlich seien und uns, falls es stimmt das die Wohnung nun Renoviert ist, kein recht auf nachbesserung gegeben.

Imho hat sie absolut kein Recht diese 400€ einzubehalten oder sehe ich das falsch?

Wir haben jedoch nichts schriftliches oder so und waren/sind in dem ganzen ziemlich unerfahren - wir wissen halt nicht ob die Vermieterin jetzt mit irgendwelchen tricks kommt um uns das Geld doch aus der Tasche zu ziehen… deswegen wollten wir hier nun mal fragen was wir machen sollen… Die 400€ über die Versicherung zu zahlen oder standhaft bleiben und auf die volle Kaution beharren.

mfg
Daniel

Hallo,

da nichts schriftliches existiert, muss die Vermieterin nachweisen, dass die Dusche defekt ist bzw. war.

Hier auf jeden Fall eine schriftliche Frist setzen,(6 Moante nach Auszug) für die Rückzahlung der vollen Kaution.

Die Vermieterin hat KEINEN Anspruch auf einen Teil der Kaution.

Die Vermieterin hätte hier sofort nach Feststellen des Schadens Deine Freundin anrufen müssen, ihr die Möglichkeit geben müssen, den Schaden zu besichtigen und zu Beseitigen.
Da sie das nicht getan hat, hat sie ihr Recht auf Kostenausgleich verwirkt.

MfG P. Kunze

Die Mutter Deiner Freundin sollte sich hier auch raushalten, wenn Deine Freundin volljährig ist, dann hat sie die Entscheidungskraft.

Wenn Sie nichts beschädigt haben, sind Sie auch nicht haftbar zu machen. Warten Sie bis Ende September 2010 und dann setzen Sie der Vermieterin eine Frist von 14 Tagen und fordern Sie die Überweisung der Kaution auf Ihr Konto oder falls es sich um ein Kautionsbuch handelt, das Sparbuch incl. der Freigabeerklärung. Versteicht diese Frist fruchtlos, dann senden Sie der Vermieterin einen Mahnbscheid über die Kaution. Alles andere ergibt sich dann ohne Streß auf beiden Seiten von selber.

Hallo, das ist so ne Sache!
Es sollte bei Wohnungsabnahme alles in der Wohnung gemeinsam mit den Mietern durchgegangen werden. Wenn euch die Verm. hier keine Mängel angezeitgt hat kann sie meines Wissens nicht jetzt mit Reparaturen kommen. Das hätte sie dann umgehend an euch melden ,müssen. Es kommt schon mal vor, dass etwas übersehen wird, dann müsste sie euch aber sofort informieren und euch die Möglichkeit geben ,eine neue Brause anzubringen. 400 Eure kostet soetwas aber nicht. Hier könnt ihr euch streiten. Was soll den an der Dusche kaputt sein? Die Duschwanne? Auch hier wäre es gut etwas schriftlich zu haben wenn sie beim Einzug schon so aussah. Also merken für die Zukunft: Immer ein Wohnungsprotokoll / Übergabeprotokoll mit dem Vermieter machen. Hier MÜSSEN solche Dinge vermerkt werden. Das wäre nun auch gut wenn ihr das alles schwarz auf weiß hättet.
Ich würde mich da streiten…bitte in Zukunft nicht so gutgläubig sein.
LG petra

Hallo Daniel,
das Mietrecht, ob mit, oder ohne Mietvertrag ist im Bundesgesetzbuch BGB ab §535 ganz klipp und klar geregelt.
Wenn man eine unrenovierte Wohnung übernimmt und die Rückgabe „ohne Mängel an der Mietsache“ akzeptiert wurde ist die Sache abgeschlossen. Die Wartung der Installationen gehört zu den Pflichten des Vermieters - erstellt die Infrastruktur der Wohnung für Geld zur Verfügung. Also ist die Dusche sein Ding.
Geht zu einem Fachanwalt für Mietrecht und lasst einen netten Brief schreiben - vorher verhandeln, was das kostet (max. 120 €).
Beste Grüße
hardy

Hallo Daniel,
dass ihr nichts schriftlich habt, ist natürlich mehr als blöd. Normalerweise wird bei der Wohnungsübergabe (Einzug und Auszug) ein Übergabeprotokoll angefertigt.
Außerdem muß im Mietvertrag vereinbart sein, ob bei Auszug zu renovieren ist.
Sollte die Versicherung den „Schaden“ übernehmen, dann habt ihr ja keinen Verlust, da ihr ja dann die Kaution in voller Höhe bekommt. (würde ich auf jeden Fall vorziehen).
Wenn ihr natürlich stur auf der Auszahlung der Kaution beharrt, habt ihr wahrscheinlich die schlechteren Karten.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Udo

hallo, in einem mietverhältnis gibt es einen mietvertrag mv, der ist geschlossen worden vor dem einzug und es gab ein übergabeprotokoll und beim auszug muss es wieder ein übergabeprotokoll geben, in dem drin steht, dass es keine schäden zu bemängeln gibt. wenn das nicht so ist, d h wenn es kein übergabeprotokoll gibt, müssen sie zahlen. in dem fall können sie bestenfalls klagen, weil ein übergabeprotokoll im normalfall nicht der schriftform bedarf. jedoch haben sie wenig aussicht auf erfolgt, weil die aussage des vermieters gegen die des mieters steht. in ihrem fall würde ich so vorgehen, dass ich von einem anwalt einen brief schicken lasse, in dem er die kaution einfordert und für die reparatur der defekten dusche die belege sehen will. wenn sie der vermieter die belege vorlegt, muss der anwalt einfordern, dass die reparatur keine 400€ gekostet haben kann, ausserdem habe die vermieterin der mieterin gesagt, dass es keine mängel gäbe. es gibt eine chance, dass ein richter hier bei einer klage im sinne des wirtschaftlich schwächeren entscheidet. trotzdem ist der weg steinig, aber die chance ist da.

hallo,

bitte experten hier anschreiben…kann ich nichts zu sagen

lisa