Hallo,
mich würde interessieren, ob eine im Mietvertrag festgesetzte Kündigungsfrist, auschließlich auf einen Monat im Jahr begrenzt und über 12 Monate vorher rechtens ist. Nehmen wir an man muss die Wohnung im Sommer/Herbst’07 für Oktober’08 kündigen, sonst geht es erst wieder im Oktober’09. So steht es im Mietvertrag. Dass die 12 Monate ansich rechtens sind ist klar, da der Mietvertrag vor 2001 abgeschlossen wurde.
Dann nehmen wir an, es wurde die Kündigung im August’07 für Oktober’08 geschrieben, mit dem Vermerk: „Wir erwarten im Dezember’07 unser 2. Kind. Aus diesem Grund wären wir sehr dankbar, wenn eine vorzeitige Vertragsauflösung (etwa im Frühjahr’08) zu realisieren wäre.“ Der Vermieter hat unterschrieben und unter noch dazu geschrieben.
Ist es dann nicht so, dass er der vorzeitigen VertragsAUFLÖSUNG zugestimmt hat?
Es wurde angeboten auf eigene Kosten einen geeigneten Nachmieter zu suchen, aber der Vermieter will dass von Mai bis Oktober untervermietet wird. Er möchte auch die Abnahme der Wohnung erst im Oktober machen. Was ja total dämlich ist, da da erstens seit 6 Monaten jemand drin wohnt und die Wohnung somit auch nicht leer steht. Laut Aussage, hat er Angst, dass mit der neuen Kündigungsfrist ein Auszug nach 3 Monaten eintreten könnte. Die Mietkosten für diesen unwahrscheinlichen Fall, würden übernommen werden (bis Oktober).
Kann er einen Untermietvertrag fordern?
Wären sehr danbar für Licht im Dunkeln.