Hallo 
Erstmal ist zu prüfen, ob etwas in irgendeiner Form
schriftlich festgehalten worden ist, dass das Heim zu
bestimmten Zeiten nicht zugänglich ist!
Müsste so eine schriftliche Form nicht mit dem Mietvertrag
ausgehändigt sein?
Oder gleich im MV enthalten.
Und bei Vertragsschliesung ausdrücklich darauf hingewiesen
worden sein?
Reicht, wenn es drin steht.
Okey nehmen wir einmal an, es gebe so ein Schriftstück, in dem
steht dass dies so gehandhabt wird.
Könnte dieses Schriftstück vielleicht dann die Hausordnung
sein?
Ja.
Müsste dann nicht auf diese bei Vertragsschliesung hingewiesen
wersden?
Sie muss als Vertragsbestandteil bezeichnet und dann immer beigefügt sein. Ist nur ein Aushang vorhanden, darf die Hausordnung ignoriert werden.
Müsste die nicht irgndwo aushängen … jedenfalls schnell und
einfach einsichtig sein - mindestens mal?
siehe oben
Sollte dies wirklich der Fall sein, hat man selbstverständlich
das Recht zu seiner Wohnung zu gelangen. Würde hierbei aber
immer den legalen Weg über den Schlüsseldienst nehmen.
Ja ich denke natürlich auch, man sollte möglichst keinen
Schaden anrichten. Was legal ist war aber die Frage.
Ob ein Einbruch in die eigene Wohnung illegal ist bezweifele
ich.
Legal ist, wenn nirgendwo vereinbart worden ist, dass das Heim schließt. Und man sich dann, am besten durch einen Schlüsseldienst, Zutritt verschafft.
Und wenn dritte (hier wärs der Vermieter) einen daran hindern
in der kälte nach hause kommen zu können, grenzt eine
eingeschlagene Scheibe ja an Notwehr - oder nicht?
Hat nichts mehr mit Mietrecht zu tun, darum kenne ich mich damit nicht aus…würde aber annehmen, dass das mutwillige Zerstörung ist? Sachbeschädigung sowieso.
Schönen Abend
Grüße Seb
Danke ebenso
Gruß Stiefel