Guten Abend,
angenommen ein Mietverhältnis hat über eine Baugenossenschaft ca. zwei Jahre bestanden. Die Wohnung wurde beim Einzug „wie besehen“ vom Vormieter übernommen (d.h. dieser hat keine Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen) und wurde dann vom Mieter neu tapeziert und gestrichen.
Nach zwei Jahren erfolgt der Auszug. Nach Eingang der Kündigung kam der Hausmeister zur Vorabbesichtigung und gab dem Mieter folgendes auf: Wände müssen mit Raufaser tapeziert werden, anschließend weiß übergestrichen werden, Türen, Türrahmen und alle Leisten in der Wohnung müssen neu gestrichen werden.
Fensterrahmen und Heizkörper sind neu und im guten Zustand (die Heizung wurde vor knapp einem Jahr erneuert, wobei die Handwerker nur die Heizungen selbst erneuert haben und große Löcher, sowie freiliegende Rohe und Kabel zurück ließen > die Baugenossenschaft reagierte auch auf mehrmalige telefonische Bitten einen Maurer zu schicken nicht, was letztendlich auch ein Grund für den Mieter war, das Mietverhältnis zu beenden.)
Die Altbau Wohnung befindet sich also allgemein in einem sehr schlechten Zustand, welcher aber jedoch nicht dem Mieter zur Last gelegt werden kann (freiliegende Kabel, Löcher in den Wänden, von den Wänden bröckelt der Putz ab – was Maler- und Tapezierarbeiten im übrigen äußerst erschwerte, ebenso morsche Bodenbretter, etc.)
Der Mieter hat aber dennoch versucht alle vom Hausmeister verlangten Auflagen zu erfüllen. D.h. die vorhandenen Tapeten wurden gelöst, die Wände neu mit Raupfaser tapeziert und weiß übergestrichen, vorhandene Löcher im Mauerwerk wurden vom Mieter notdürftig ausgebessert. Lediglich die Türen, Türrahmen und Leisten der Altbauwohnung wurden nicht gestrichen, da sie sich nach Ansicht des Mieters noch in einem sehr guten Zustand befinden und er vermutet, dass diese erst in der Zeit seines Vormieters erneuert wurden (aufgrund des guten Zustandes - keine abgeblätterte Farbe, keine abgeplatzten Stellen etc.)
Der gültige Mietvertrag liegt dem Mieter seit einem Wasserschaden im Keller, in dem er zu dem Zeitpunkt seine Dokumente aufbewahrte, leider nicht mehr vor. Ebenso auch nicht das damaliges Übergabeprotokoll mit dem Vormieter.
Nun stand der Übergabetermin an, an den der Hausmeister die Übernahme der Wohnung verweigerte… Begründung: die Raufasertapeten wurden übergreifend und nicht Rolle an Rolle tapeziert (was dem Mieter aufgrund der Schiefen Wände in der Altbauwohnung unumgänglich schien) und die Türen, Türrahmen und Leisten wurden nicht abgeschliffen und neu gestrichen, ebenso bemängelte er, dass in Zimmern, in denen nur gestrichen werden sollte – und keine Raufasertapeten angebracht werden sollte - (z.B. Badezimmer, Abstellkammer) die Wände Unebenheiten aufweisen, die ausgebessert werden sollen (Die Unebenheiten entstanden dadurch, dass Stellenweise der vorhandene Putz schon seit Jahren abgebröckelt ist). Der Mieter hat nun eine Frist von zwei Wochen auferlegt bekommen, in dem er alle Arbeiten nochmals komplett neu erledigen soll (andernfalls wurde ihn damit gedroht eine Firma zu beauftragen, deren Kosten ca. 4.000,- Euro ihm berechnet werden würden (die Wohnung hat ca. 52 qm!!)).
Wie kann der Mieter sich wehren? Bitte um Hilfe!!! DANKE