Vermieter will Wohnung bei Übergabe nicht abnehmen

Guten Abend,

angenommen ein Mietverhältnis hat über eine Baugenossenschaft ca. zwei Jahre bestanden. Die Wohnung wurde beim Einzug „wie besehen“ vom Vormieter übernommen (d.h. dieser hat keine Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen) und wurde dann vom Mieter neu tapeziert und gestrichen.

Nach zwei Jahren erfolgt der Auszug. Nach Eingang der Kündigung kam der Hausmeister zur Vorabbesichtigung und gab dem Mieter folgendes auf: Wände müssen mit Raufaser tapeziert werden, anschließend weiß übergestrichen werden, Türen, Türrahmen und alle Leisten in der Wohnung müssen neu gestrichen werden.

Fensterrahmen und Heizkörper sind neu und im guten Zustand (die Heizung wurde vor knapp einem Jahr erneuert, wobei die Handwerker nur die Heizungen selbst erneuert haben und große Löcher, sowie freiliegende Rohe und Kabel zurück ließen > die Baugenossenschaft reagierte auch auf mehrmalige telefonische Bitten einen Maurer zu schicken nicht, was letztendlich auch ein Grund für den Mieter war, das Mietverhältnis zu beenden.)

Die Altbau Wohnung befindet sich also allgemein in einem sehr schlechten Zustand, welcher aber jedoch nicht dem Mieter zur Last gelegt werden kann (freiliegende Kabel, Löcher in den Wänden, von den Wänden bröckelt der Putz ab – was Maler- und Tapezierarbeiten im übrigen äußerst erschwerte, ebenso morsche Bodenbretter, etc.)

Der Mieter hat aber dennoch versucht alle vom Hausmeister verlangten Auflagen zu erfüllen. D.h. die vorhandenen Tapeten wurden gelöst, die Wände neu mit Raupfaser tapeziert und weiß übergestrichen, vorhandene Löcher im Mauerwerk wurden vom Mieter notdürftig ausgebessert. Lediglich die Türen, Türrahmen und Leisten der Altbauwohnung wurden nicht gestrichen, da sie sich nach Ansicht des Mieters noch in einem sehr guten Zustand befinden und er vermutet, dass diese erst in der Zeit seines Vormieters erneuert wurden (aufgrund des guten Zustandes - keine abgeblätterte Farbe, keine abgeplatzten Stellen etc.)

Der gültige Mietvertrag liegt dem Mieter seit einem Wasserschaden im Keller, in dem er zu dem Zeitpunkt seine Dokumente aufbewahrte, leider nicht mehr vor. Ebenso auch nicht das damaliges Übergabeprotokoll mit dem Vormieter.

Nun stand der Übergabetermin an, an den der Hausmeister die Übernahme der Wohnung verweigerte… Begründung: die Raufasertapeten wurden übergreifend und nicht Rolle an Rolle tapeziert (was dem Mieter aufgrund der Schiefen Wände in der Altbauwohnung unumgänglich schien) und die Türen, Türrahmen und Leisten wurden nicht abgeschliffen und neu gestrichen, ebenso bemängelte er, dass in Zimmern, in denen nur gestrichen werden sollte – und keine Raufasertapeten angebracht werden sollte - (z.B. Badezimmer, Abstellkammer) die Wände Unebenheiten aufweisen, die ausgebessert werden sollen (Die Unebenheiten entstanden dadurch, dass Stellenweise der vorhandene Putz schon seit Jahren abgebröckelt ist). Der Mieter hat nun eine Frist von zwei Wochen auferlegt bekommen, in dem er alle Arbeiten nochmals komplett neu erledigen soll (andernfalls wurde ihn damit gedroht eine Firma zu beauftragen, deren Kosten ca. 4.000,- Euro ihm berechnet werden würden (die Wohnung hat ca. 52 qm!!)).

Wie kann der Mieter sich wehren? Bitte um Hilfe!!! DANKE

Hallo laura,

so hart es klingen mag, hier ist eine umgehende Beratungshilfe eines Mietervereins oder eines Anwaltes erforderlich. In solchen Fällen ist fast jede Antwort ohne exakte Kenntnisse der Verhältnisse, aller Vorgänge, auch über gesprochene Details unmöglich. Ich hätte Dir gerne eine Tipp gegeben, aber hier muss am Ort unverzüglich ein Profi ran.

Gruss Günter

angenommen ein Mietverhältnis hat über eine Baugenossenschaft
ca. zwei Jahre bestanden. Die Wohnung wurde beim Einzug „wie
besehen“ vom Vormieter übernommen (d.h. dieser hat keine
Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen) und wurde dann vom
Mieter neu tapeziert und gestrichen.

Nach zwei Jahren erfolgt der Auszug. Nach Eingang der
Kündigung kam der Hausmeister zur Vorabbesichtigung und gab
dem Mieter folgendes auf: Wände müssen mit Raufaser tapeziert
werden, anschließend weiß übergestrichen werden, Türen,
Türrahmen und alle Leisten in der Wohnung müssen neu
gestrichen werden.

Fensterrahmen und Heizkörper sind neu und im guten Zustand
(die Heizung wurde vor knapp einem Jahr erneuert, wobei die
Handwerker nur die Heizungen selbst erneuert haben und große
Löcher, sowie freiliegende Rohe und Kabel zurück ließen >
die Baugenossenschaft reagierte auch auf mehrmalige
telefonische Bitten einen Maurer zu schicken nicht, was
letztendlich auch ein Grund für den Mieter war, das
Mietverhältnis zu beenden.)

Die Altbau Wohnung befindet sich also allgemein in einem sehr
schlechten Zustand, welcher aber jedoch nicht dem Mieter zur
Last gelegt werden kann (freiliegende Kabel, Löcher in den
Wänden, von den Wänden bröckelt der Putz ab – was Maler- und
Tapezierarbeiten im übrigen äußerst erschwerte, ebenso morsche
Bodenbretter, etc.)

Der Mieter hat aber dennoch versucht alle vom Hausmeister
verlangten Auflagen zu erfüllen. D.h. die vorhandenen Tapeten
wurden gelöst, die Wände neu mit Raupfaser tapeziert und weiß
übergestrichen, vorhandene Löcher im Mauerwerk wurden vom
Mieter notdürftig ausgebessert. Lediglich die Türen, Türrahmen
und Leisten der Altbauwohnung wurden nicht gestrichen, da sie
sich nach Ansicht des Mieters noch in einem sehr guten Zustand
befinden und er vermutet, dass diese erst in der Zeit seines
Vormieters erneuert wurden (aufgrund des guten Zustandes -
keine abgeblätterte Farbe, keine abgeplatzten Stellen etc.)

Der gültige Mietvertrag liegt dem Mieter seit einem
Wasserschaden im Keller, in dem er zu dem Zeitpunkt seine
Dokumente aufbewahrte, leider nicht mehr vor. Ebenso auch
nicht das damaliges Übergabeprotokoll mit dem Vormieter.

Nun stand der Übergabetermin an, an den der Hausmeister die
Übernahme der Wohnung verweigerte… Begründung: die
Raufasertapeten wurden übergreifend und nicht Rolle an Rolle
tapeziert (was dem Mieter aufgrund der Schiefen Wände in der
Altbauwohnung unumgänglich schien) und die Türen, Türrahmen
und Leisten wurden nicht abgeschliffen und neu gestrichen,
ebenso bemängelte er, dass in Zimmern, in denen nur gestrichen
werden sollte – und keine Raufasertapeten angebracht werden
sollte - (z.B. Badezimmer, Abstellkammer) die Wände
Unebenheiten aufweisen, die ausgebessert werden sollen (Die
Unebenheiten entstanden dadurch, dass Stellenweise der
vorhandene Putz schon seit Jahren abgebröckelt ist). Der
Mieter hat nun eine Frist von zwei Wochen auferlegt bekommen,
in dem er alle Arbeiten nochmals komplett neu erledigen soll
(andernfalls wurde ihn damit gedroht eine Firma zu
beauftragen, deren Kosten ca. 4.000,- Euro ihm berechnet
werden würden (die Wohnung hat ca. 52 qm!!)).

Wie kann der Mieter sich wehren? Bitte um Hilfe!!! DANKE

@Günter
Hallo Günter,

herzlichen Dank!! Wir werden uns unverzüglich an einen Mietverein wenden. Vielleicht würdest Du mir vorab dennoch eine Frage erlauben:

Im Falle, dass der Mieter eine Nachbesserung anerkennen würde, ist die Baugenossenschaft in diesem Zeitraum dazu berechtigt von dem Mieter auch noch Mietzahlungen einzufordern obwohl erwiesenermaßen kein Nachmieter bereit steht?

Herzlichen Dank
und viele Grüße
Laura

Hallo laura,

so hart es klingen mag, hier ist eine umgehende Beratungshilfe
eines Mietervereins oder eines Anwaltes erforderlich. In
solchen Fällen ist fast jede Antwort ohne exakte Kenntnisse
der Verhältnisse, aller Vorgänge, auch über gesprochene
Details unmöglich. Ich hätte Dir gerne eine Tipp gegeben, aber
hier muss am Ort unverzüglich ein Profi ran.

Gruss Günter

Hallo Günter,

herzlichen Dank!! Wir werden uns unverzüglich an einen
Mietverein wenden. Vielleicht würdest Du mir vorab dennoch
eine Frage erlauben:

Im Falle, dass der Mieter eine Nachbesserung anerkennen würde,
ist die Baugenossenschaft in diesem Zeitraum dazu berechtigt
von dem Mieter auch noch Mietzahlungen einzufordern obwohl
erwiesenermaßen kein Nachmieter bereit steht?

Hallo Luara,

entscheidend ist nicht, ob ein Nachmieter fehlt, sondern wann die Wohnung hätte wieder vermietet werden können. Hier ist also zu klären, ob die Gesellschaft überhaupt hat. Auf jeden Fall ist klar, solange der Mieter auch nur einen Schlüssel in Besitz hat ( Hinweis für alle anderen ) gilt die Wohnung als nicht ordnungsgemäss übergeben bzw. jederzeit kann daraus eine Zustimmung zur Nachbesserung abgeleitet werden.

Gruss Günter

::Hallo laura,

so hart es klingen mag, hier ist eine umgehende Beratungshilfe
eines Mietervereins oder eines Anwaltes erforderlich. In
solchen Fällen ist fast jede Antwort ohne exakte Kenntnisse
der Verhältnisse, aller Vorgänge, auch über gesprochene
Details unmöglich. Ich hätte Dir gerne eine Tipp gegeben, aber
hier muss am Ort unverzüglich ein Profi ran.

Gruss Günter