Vermieter kündigt beim Mieter eine umfassende Reinigungsaktion des Badezimmers durch eine Fachfirma an, da wohl bei einigen anderen Mietern des MFH der Fußboden so verschmutzt sei, dass diesem Schmutz mit herkömmlichen Mitteln nicht beizukommen sei.
Der Mieter hat jedoch kein Bedürfnis, diese Maßnahme vornehmen zu lassen, da sein Badezimmerfußboden in bester Ordnung ist.
(Reinigungsklauseln im Mietvertrag betreffen nur die gemeinsam genutzten Räumlichkeiten)
Fragen:
- Darf der Vermieter diese Maßnahme gegen den Willen des Mieters vornehmen (auch wenn kein Anlass besteht)?
- Wer trägt hier die Kosten? (Umlage auf den/die Mieter oder „wer die Musik bestellt, zahlt sie auch“)
Vorab vielen Dank für die Antworten!