Vermieter will Wohnung reinigen

Vermieter kündigt beim Mieter eine umfassende Reinigungsaktion des Badezimmers durch eine Fachfirma an, da wohl bei einigen anderen Mietern des MFH der Fußboden so verschmutzt sei, dass diesem Schmutz mit herkömmlichen Mitteln nicht beizukommen sei.

Der Mieter hat jedoch kein Bedürfnis, diese Maßnahme vornehmen zu lassen, da sein Badezimmerfußboden in bester Ordnung ist.

(Reinigungsklauseln im Mietvertrag betreffen nur die gemeinsam genutzten Räumlichkeiten)

Fragen:

  1. Darf der Vermieter diese Maßnahme gegen den Willen des Mieters vornehmen (auch wenn kein Anlass besteht)?
  2. Wer trägt hier die Kosten? (Umlage auf den/die Mieter oder „wer die Musik bestellt, zahlt sie auch“)

Vorab vielen Dank für die Antworten!

Hallo BigM,
ich sehe die Sache so; wenn Dein Bad sauber ist warum soll der Vermieter es dann putzen lassen? Du musst ihn deswegen nicht in Deine Wohnung lassen. Es ist Deine Wohnung. Du hast das sogenante Hausrecht in Deiner Wohnung. Du bestimmst wer rein darf und wer nicht. Es liegt auch kein driftiger Grund wie z.B. Rohrbruch, Feuer o.ä. vor. Andererseits, wenn er die Reinigungsfirma beauftragt, trägt er als Vermieter die Gesamtkosten alleine. Ob er diese früher oder später auf die Miete draufschlägt bleibt offen.
Oder ist der Vermieter einfach nur neugierig wie seine Mieter wohnen?
Gruß, unbekannterweise, Jakobert