Vermieter will wohnung und keller besichtigen

hallo leute
ich habe mal ne frage an euch!
wie siehts auch
ich habe einen brief bekommen das unser vermieter unsere wohnung und unseren keller angucken wollen…
da ich aber mein schlafzimmer nicht zeigen möchte da es ein sehr intiemer raum für mich ist.
jetzt meine frage an euch
Muss ich denen das schlafzimmer zeigen oder nicht?

Hallo,
der Vermieter hat das Recht, nach Ankündigung und in den normalen Tageszeiten, ausser man vereinbart anders, die gesamte Mietsache zu besichtigen. Dies natürlich nicht willkürlich, sondern mit Gründen, welche er darlegen muss. Ich sage grundsätzlich, ich möchte jedes Jahr die Wohnung überprüfen. (Installation, Feuchtigkeit) Dies steht im Mietvertrag und ist gesetzl. geregelt. Dies ist kein Missstrauen, sondern Fürsorge, gegenüber dem Mieter und meinem Eigentum. Ich kann auch in die Wohnung zum normalen Ablesen, wenn Einheiten dazu vorhanden sind. Also keine falsche Scham, er wird die Privatatmosphäre berücksichtigen, da Mieter und Vermieter Vertragspartner und hoffendlich keine Feinde sind.
Gruß tummle

Das Schlafzimmer gehört zur Wohnung, und der Vermieter sollte das Recht haben, nach vorheriger terminlicher Abstimmung und entsprechender Notwendigkeit die Wohnung in Deinem Beisein zu betreten. Dieses ist oft im Mietvertrag verankert.
www.immodrom.de

Hallo,
wenn sich der Vermieter in einer angemessenen Zeit anmeldet, ist ihm die Kontrolle der gesamten Mietsache zu gewähren.
MfG
Kley

Hallo, vielleicht hilft dir das weiter: http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin…

Z.B.- bei Wohnungsverkauf kann der Vermieter nach Absprache die Wohnung mit Interessenten besichtigen (1 x je Monat!). Da kann er alles dem neuen Käufer zeigen.
Auch das Schlafzimmer.
Hat der Vermieter einen Grund für die Besichtigung angegeben??

nein hat er nicht aber da wir den mietvertrag jetzt auch nicht finden wissen wir nicht ob im mietvertrag drinnsteht das die sich ein mal im jahr die wohnung anschauen wollen…und dazu kommt noch das wir garnicht lange hir wohnen und die das schon machen und bei den nachbarn nicht

Also, ich glaube da hast Du schlechte Karten !
Ja, Dein Vermieter hat das Recht seine Wohnung, die er an Dir zur Nutzung zu … (Wohnzwecken…?) überlassen hat, nach entsprechender Ankündigung zu „inspizieren“. Und wenn Du das , was in Deinem Schlafzimmer ist, nicht zeigen willst, dann must Du es vorher wegräumen.
Die Wohnungsbesichtigung dient dem Eigentümer dazu, sich von Zeit zu Zeit davon zu überzeugen, dass alles mit rechte Dingen zugeht. (gelüftet wird, sonst in Ordnung gehalten wird, vertragsgemäß genutzt wird , keine Gefahren für Haus und Mitbewohner beinhaltet etc.)
Und das darf er, in gebührenden Abständen und nach ausreichender Vorplanung und Ankündigung.

Sorry ! Aber so isset.

Hallo Magda1993 tut mir Leid war eine Woche ausser Land!Deshalb erst heute meine Antwort.
Grundsätzlich darf der Vermieter nach Absprache mit dem Mieter die vermieteten Räume besichtigen.
Nach meinem Wissen habe ich als Vermieter auch das Recht das Schlafzimmer einzusehen. Sonst könnte der nächste Mieter das selbe Argument für seine gesamte Wohnung angeben.
Aber man kann ja über alles Reden. Wünsche Dir viel Erfolg dabei.
Gruss SirRudolfo