Vermieter - willkürliche Handhabe

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Tochter zieht von Berlin wieder zu mir zurück nach Mainz in ihr Zimmer, das nach wie vor besteht (Mietwohnung 92 qm), sie ist 20 und hatte die Ausbildung in Berlin abgebrochen.
Ich wollte vom Vermieter eine Bescheinigung, dass sie einzieht zum 1.8., damit sie sich anmelden bzw. ummelden kann. Der Vermieter verlangt einen Wohnberechtigungsschein der Stadt Mainz. Die Stadt stellt keinen aus, da sie in BERLIN noch GEMELDET IST… Der Vermieter stellt auch keinen Untermietvertrag oder ähnliches aus. Ein Teufelskreis! Sie braucht eine Ummeldebestätigung um sich bei der Arge in Mainz zu melden. Ich bin berufstätig, die Wohnung ist geförderter Wohnungsbau, ich muss eine Ausgleichsabgabe an die Stadt Mainz zahlen. Ich wohne seit 1996 in dieser Wohnung, meine Tochter ebenfalls bis 09 2010.
Darf der Vermieter sich so quer stellen ?

Mein Tochter bekommt den Rückumzug von der Arge Berlin finanziert, da ich ihr eine Praktikumsstelle in meiner Firma organisiert habe.

Über eine schnelle Antwort freue ich mich sehr!

Hallo, hier kann konkret nur ein Fachanwalt weiterhelfen, zumal ich den Inhalt Ihres Mietvertrages im einzelnen nicht kenne.
MfG USKO

Hall,
warum meldet sich deine Tochter nicht erst einmal bei dir an? Dann wäre sie doch wieder in Mainz gemeldet. Dann könnte sie sich auch den WBS holen und alle sind glücklich.
LG Chris

Hallo, martina_bin_ich
Meines Erachtens kehrt Deine Tochter heim in ihre elterliche Wohnung, in der sie be-reits ihre Kindheit, Schulzeit et cetera verbracht hat. Nun kehrt sie wieder zurück in die Wohnräume, die ihr zuhause waren und nun auch wieder ihr zuhause sein werden. Dafür spricht, dass sie ihr Zimmer in der elterlichen Wohnung nur vorübergehend zurückgelassen hat, um in Berlin eine berufliche Ausbildung zu machen. Ich gehe davon aus, dass dies von Anbeginn von Deiner Tochter so geplant war.
Daraus ergibt sich, auch wenn sie sich nach Berlin polizeilich umgemeldet hat, hat sie ihren Wohnsitz in ihrer elterlichen Wohnung nicht für alle Zeit aufgegeben.
Nicht verständlich ist mir, weshalb Du von dem Vermieter eine Bescheinigung haben wolltest, dass deine Tochter wieder in ihre elterliche Wohnung zum 01. 08. 2012 einziehen kann. Dazu brauchst Du keine Zustimmung von Deinem Vermieter, denn Deine Tochter kann Dich jederzeit unbegrenzt besuchen und in Deiner Wohnung ihr Zimmer einnehmen und wohnen. Mit anderen Worten, der Vermieter hat kein Recht hier Ansprüche zu stellen und Deine Tochter zur Untermieterin zu degradieren. Denn sie hat das Recht bei ihren Eltern oder Mutter zu Wohnen, hierzu braucht sie keine Zustimmung eines Dritten.
Mir ist auch nicht verständlich, weshalb der Vermieter einen Berechtigungsschein von der Stadt Mainz verlangt. Welche gesetzliche Regelung schreibt das vor? Gibt es in Mainz eine Wohnungsnot?
Was die Ummeldebestätigung von Berlin nach Mainz betrifft kann man die Abmeldung von Berlin nach Mainz auch auf dem Meldeamt der Stadt Mainz vornehmen. Sollte die Beamtin oder der Beamte Schwierigkeiten machen, soll sie sich an den Abteilungsleiter wenden und von ihm sich die gesetzlichen Vorschriften des Mainzerverfahrens vorlegen lassen. Dazu ist er rechtlich verpflichtet. Ich bin in meinen jungen Jahren von einem Wohnort zum anderen gezogen und konnte mich bei der aufnehmenden Gemeinde Ummelden. Das Gleiche geschieht, wenn eine Person in einen anderen Ort zieht und sich dort anmeldet, diese Gemeinde teilt der vorhergehenden Gemeinde mit, dass diese Person von X Y nach Z umgezogen ist. So Einfach geht das, wenn der Amtsschimmel nicht wiehert.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

Hallo,

Melderecht ist Landesrecht, daher kann jedes Bundesland dabei etwas anders verfahren. Wenn die keine Ummeldung macvhen, da sie keinen festen Wohnsitz hatz, und der ehemalige und neue Vermieter kein Wohnsitz zustimmt, da keine Ummeldung vorliegt kann sich das zu einem Teufelskreis gestalten.

Für Ansatzfähig halte ich den Punkt, dass es die Tochter ist. Verwandte ersten gerades dürfen meines Erachtens ohne Genehmigung bzw. WBS aufgenommen werden.

Die Tatsache das eine Ausgleichszahlung an die Stadt Mainz gezahlt wird, aufgrund des Einkommens, hebelt ja eh die WBS Regelung aus. Der Vermieter kann sich also nicht wehren.

Wenn die Tochter einzieht, ohne Zustimmung des Vermieters, kann er nur abmahnen. Wenn dann sowas kommt, ab zum Anwalt.

Gruß

Hallo.
Besprechen Sie mit der Behörde, ob es ausreichend ist, wenn SIE als Hauptmieter einen Untermietvertrag vorlegen.

Hallo,

ich verstehe nicht recht, worum es geht? Was hat denn der Vermieter damit zu schaffen? Und warum meldet sich Ihre Tochter nicht einfach in Berlin ab und in Mainz an?

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth