Vermieter wird vom Mieter beleidigt

Hallo,
angenommen ein Vermieter wird vom einem Mieter beleidigt und beschimpft könnte dann der Mietvertrag gekündigt werden.
angenommen dieser Mieter behauptet das der Vermieter keine Rechnungen bezahlt und daher den Vermieter in verruf bringt.
Was könnte der Vermieter dagegen unternehmen.
Eine Neuvermietung von einer anderen Wohnung wäre unmöglich da dieser Mieter neue Interessten vergrault.
Für schnelle Antworten wäre ich dankbar

Hallo,
angenommen ein Vermieter wird vom einem Mieter beleidigt und
beschimpft könnte dann der Mietvertrag gekündigt werden.
angenommen dieser Mieter behauptet das der Vermieter keine
Rechnungen bezahlt und daher den Vermieter in verruf bringt.
Was könnte der Vermieter dagegen unternehmen.

ein (wohnraum-?)mietverhältnis kann außerordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt werden, wenn der vermieter beleidigt wird, da der mieter eine nebenvertragliche pflicht verletzt. aber es kommt stets darauf an, welche intensität die beleidigungen haben. ein milderes mittel ist im regelfall die abmahnung. diese kann unter umständen auch entbehrlich sein, wenn man beispielsweise eine erhebliche kreditgefährdung infolge der äußerungen des mieters (wertung des § 824 bgb) darlegen und beweisen kann. aber im regelfall ist eine vorherige abmahnung durch den vermieter erforderlich.

abgesehen von der kündigung des mietverhältnisses besteht ggf. gegenüber dem mieter ein unterlassungsanspruch, beleidigungen bzw. unwahre behauptungen gegenüber dritten zu unterlassen, §§ 1004 I, 823 bgb. um diesbzgl. ein verfahren zu vermeiden bzw. den streit beizulegen, wird im regelfall eine strafbewehrte unterlassungserklärung abgegeben.

Eine Neuvermietung von einer anderen Wohnung wäre unmöglich da
dieser Mieter neue Interessten vergrault.
Für schnelle Antworten wäre ich dankbar

solange das mietverhältnis nicht beendet ist, darf der mieter interessenten grundsätzlich „vergraulen“, ohne zu beleidigen…

Es ist eher unwahrscheinlich, dass eine derartige Üble Nachrede eine Kündigung rechtfertigt.

solange das mietverhältnis nicht beendet ist, darf der mieter
interessenten grundsätzlich „vergraulen“, ohne zu
beleidigen…

Falls er aber widerrichtlich vergrault, also durch wissentlich unwahre und/oder ehrverletzende Aussagen, dann würde durch diese (strafbare) Handlung auch ein Schaden entstehen können, weil eine Wohnung nicht zeitnah neu vermietet werden könne.

Daraus dürfte doch dann auch Schadenersatzanspruch entstehen, oder?

(Lassen wir mal so Nebensächlichkeiten wie die Beweisbarkeit außen vor…)

wenn man zudem unterstellt, dass der mietvertrag in absehbarer zeit endet und die beweisbarkeit (insbes. der kausalität) außer acht lässt, dann besteht ein schadensersatzanspruch.

Es ist eher unwahrscheinlich, dass eine derartige Üble
Nachrede eine Kündigung rechtfertigt.

diese Aussage begründen?
ramses90

Wieso soll man diese Aussage mit einem Paragraphen begründen?

Beleidigung des Vermieters: Wird rein subjektiv sein, der Vermieter wird auch nicht mit Engelszungen reden, es wird keine Zeugen geben.

Üble Nachrede: Der Vermieter hat gehört, dass jemand gesagt hat, dass er keine Rechnungen zahle.

Es wird überhaupt zu keinem Prozess oder sowas kommen wegen einer solchen Lapalie.

Alles Vermutungen die hier geäussert werden und deshalb sind die lediglich als nicht hilfreich oder sogar als irreführend für den Fragesteller zu bewerten.
Und, das Forum heisst wer-weiss-was und nicht wer vermutet was!
ramses90

Und jetzt kannst du dir wieder auf die Schultern klopen udn sagen: Mann, jetzt hab ich es aber wieder jemanden gezeigt …

Oh man …

Es wird überhaupt zu keinem Prozess oder sowas kommen wegen
einer solchen Lapalie.

http://www.rechtsurteile.com/allgemein/beleidigung-b…

http://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/wo…

Wenn man doch nichts weiß, warum antwortet man dann in einem Forum, das den Begriff des Wissens schon im Namen trägt?

Gruß
Guido

1 Like

Hallo,

eine Frage:

wenn man zudem unterstellt, dass der mietvertrag in absehbarer zeit endet

wieso das denn?

Im UP steht doch von der Vermietbarkeit einer anderen Wohnung!

Und da würde ich mich auch nicht mehr mit Abmahnungen abgeben. Aber einen Anwalt würde ich mir nehmen.

Gruß, Karin