Vermieter wusste von Schimmelbefall

Hallo

nehmen wir an das Paar A sucht eine Wohnung und findet diese dann auch beim Vermieter B. Es handelt sich um eine Neubauwohnung.

Das Paar A mietet diese dann an. Zahlt doppelte Mietkosten da sie die andere Wohnung erst zeitgleich kündigen konnten.

Das Paar A ist am renovieren und fährt die ersten Sachen rüber als die Vormieter C an der Haustür klingelten um die Telefonnummer des Vermieters nachzufragen. Dieser hatte seit 2 Monaten die Kaution einbehalten und ist seit Wochen für sie nicht erreichbar.

2 Tage später erschienenen die Vormieter nochmals bei Paar A, da die Steckdosen in der Wohnung nicht mehr funktionieren um sich diese anzusehen.

Die Vormieter C teilte das Paar A mit das sie den Boden und das Waschbecken bezahlt und gekauft hätten und das der Vermieter dieses übernehmen wollte und sie bis heute keinen Cent gesehen hätten. Weder von der Kaution noch von diesem Betrag. Sie erzählten dem Paar A auch das der Vermieter sie zum Lügen ansticheln wollte.

Das Paar A bekam von den Vormieterin Fotos von der Fensterfront gezeigt. Diese war plitschnass. Die Vormieter gingen mit Paar A durch die Wohnung und zeigten den Schimmelbefall. Sie zeigten Fotos von einer Wand die halb übersäht mit dem Schimmelbefall war. Jeder Raum weisst Schimmel auf.

Paar A ist schockiert und ruft am Abend den Vermieter an. Dieser tut geschockt mit den Worten „Davon höre ich nun aber das erste Mal.“

Die Vormieter hatten diesen Fall jedoch beim Vermieter gemeldet und das mehrfach und sind dann ihrer Gesundheit wegen sofort ausgezogen.

Was kann Paar A nun gegen den Vermieter machen?

Hallo Schneetau,

da sollte man gar nicht erst lange nach Meinungen in Foren fragen, sondern direkt zum Anwalt gehen. Bei Gesundheitsgefahr muss hier eventuell schnell gehandelt werden.

Gruß!

Horst

Jedoch möchte das Paar A eigentlich diese Wohnung behalten da diese total schön geschnitten ist und einen Garten hat. Paar A hat endlich eine Wohnung mit Garten in einer Grossstadt gefunden die bezahlbar ist. Paar A kann sich keinen erneuten Umzug leisten denn die Möbel mussten für diese Wohnung extra neu gekauft werden und Renovierungen für 2 Wohnungen sind ja auch nicht umsonst.

Muss der Vermieter das erstatten.

Einen Anwalt kann sich das Paar A auch nicht leisten.

Es ist ein leichtes jede Wohnung innerhalb weniger Wochen in eine Schimmelhöhle zu verwandeln.
Schimmelsporen sind immer und überall um uns herum. Topfpflanzen, Lebensmittel, Müllbehälter, Fußbodenbeläge, Möbel. Überall dort und noch an vielen anderen Stellen kann Schimmel sein und seine Sporen an die Luft abgeben.
Neben möglichen baulichen Mängeln (Kältebrücken) kann auch das persönliche Verhalten der Nutzer, das Heizverhalten und die Anordnung der Möbel in der Wohnung Auslöser für Schimmelbefall sein. Schimmel bildet sich nur dort, wo die überall umherfliegenden Sporen optimale Wachstumsbedingungen finden (feucht, warm).

Für mich wären die Aussagen von Vormietern, die offensichtlich Streit mit ihrem ehem. Wohnungsgeber haben, nicht so aussagekräftig, dass ich direkt in Panik verfallen würde.

Sich mal mit dem Thema ‚Schimmel‘ beschäftigen, aufmerksam mögliche Schwachstellen beobachten, für ausreichende Beheizung sorgen (es gibt schon einen Grund warum die Wohnung kostengünstiger ist als andere) sind mit Sicherheit erstmal das bessere Verhalten, als sofort zum Anwalt zu rennen.

vnA

Hallo,

die Frage ist doch eher, was wird der VM dagegen machen - nämlich gegen den Schimmel? Bzw. wer hat denn den Schimmel beseitigt? Die Vormieter?

Und noch eines: Die Kaution muss der VM nicht sofort auszahlen. Er kann sie noch eine ganze Zeit (bis zu 6 Monaten) ganz behalten und danach noch einen Teil bis zur Endabrechnung der NK.

Drittens sind in Neubauten nach Erstbezug oft noch Feuchtigkeitsschäden / Schimmel zu entdecken, wenn dieser Bau noch nicht genügend ausgetrocknet ist.

Man spricht vom sog. „Trockenwohnen“, welches einen erhöhten Heizeinsatz von 15 bis 20% verlangt.

M.E. sollte man also Lüften wie erforderlich und die Wände beobachten. Tritt erneut Schimmel auf, den Mangel (schriftlich) dem VM melden und Abhilfe einfordern.

Gruß
Nita

Das Paar A ( die Mieter) zahlen pro qm eigentlich mehr.
So kostengünstig ist sie also nicht.

Das Paar A wurde von den Vormieterin der Schimmel gezeigt, auf den Bildern und in REAL.

Die Vormieter hatten auf eigene Kosten einen Gutachter da der bestätigte das dieses nicht vom Lüftungsverhalten der Vormieter hervorgerufen werden konnte.

Der Vermieter wusste von dem Schimmel. Darum geht es in dem Fall.
Er hat dem Paar A jedoch nichts darüber erzählt.

Ein Raum wo ständig Lappen im Winter auf dem Boden liegen müssen ist ja nicht zumutbar.

WIe kann das PAAR A sich absichern? Nicht das Paar A irgendwann die komplette Wohnung auf eigene Kosten renovieren muss oder gar bald ausziehen muss und diese Kosten selber tragen muss

Das Paar A ( die Mieter) zahlen pro qm eigentlich mehr.
So kostengünstig ist sie also nicht.

„Paar A hat endlich eine Wohnung mit Garten in einer Grossstadt gefunden die bezahlbar ist“ nun ja, das klingt anders.

Das Paar A wurde von den Vormieterin der Schimmel gezeigt, auf
den Bildern und in REAL.

Kochen, duschen, Wäsche aufhängen, viele Blumen, Aquarien. Es gibt viele Möglichkeiten bei ungenügender Lüftung und Heizung, Schimmel zu züchten. Und entsprechend viele Möglichkeiten ihn dauerhaft zu verhindern.

Die Vormieter hatten auf eigene Kosten einen Gutachter da der
bestätigte das dieses nicht vom Lüftungsverhalten der
Vormieter hervorgerufen werden konnte.

Sondern von was? Was steht in dem Gutachten, das euch bestimmt gezeigt wurde? Was für ein Gutachter war es (vereidigt oder selbsternannt) und was sagte er euch zu dem Thema?

Der Vermieter wusste von dem Schimmel. Darum geht es in dem
Fall.

Wer behauptet dies und wie wird es bewiesen? Wer beseitigte die Schäden?

Er hat dem Paar A jedoch nichts darüber erzählt.

Was nachvollziehbar ist, wenn er nichts davon wusste. Und wirtschaftlich üblich, wenn er es wusste aber sein zu vermarktendes Objekt nicht schlecht reden wollte.

Ein Raum wo ständig Lappen im Winter auf dem Boden liegen
müssen ist ja nicht zumutbar.

Und für mich bei einer normalen Wohnnutzung und ausreichender Heizung und Lüftung auch nicht vorstellbar. Nasse Fenster, ja. Schimmel an Kältebrücken, ja. Aber stehende Feuchtigkeit auf dem Fußboden, nein.

WIe kann das PAAR A sich absichern? Nicht das Paar A
irgendwann die komplette Wohnung auf eigene Kosten renovieren
muss oder gar bald ausziehen muss und diese Kosten selber
tragen muss

Wer einen Schaden verursacht oder ihn zu verantworten hat, ist für sämtliche daraus entstehenden Kosten haftbar. Ist die Wohnung in einem gesundheitsgefährdenden Zustand und unternimmt der VM trotz schriftlicher Mängelmeldung nichts um dies abzustellen, ist möglicherweise eine fristlose Kündigung gerechtfertigt und der VM schadenersatzpflichtig.
Im Moment sehe ich jedoch lediglich einen stänkernden Vormieter und viel Angst. So wie du es schilderst existiert noch kein Schaden, aber jede Menge Konfliktpotential um aus dem verträglichen Mietverhältnis ein Schlachtfeld werden zu lassen. Wenn du das allerdings vorhast, solltest du möglichst schnell ausziehen. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende (gilt übrigens auch für den VM)

vnA

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