Vermieter zahlt Kaution nicht fristgerecht zurück

Hallo liebe Wissenden,

man stelle sich vor, eine Wohnung sei ordnungsgemäß vom dem Mieter an der Vermieter zurückgegeben worden und in dem Übergabeprotokoll, das von beiden Seiten unetrschrieben worden ist, sei vermerkt, dass die Kaution bis Ende Januar 2013 zurückzuzahlen sei , aber nichts passiert. Auf Anrufe wird nicht reagiert. Zudem die Frage: Kann der Vermiter im Nachhinein Dinge bemängeln, die seiner Meinung nach die Auszahlung der Kaution verhindern?

Die Fragen sind nun, was man tun kann, ohne dabei hohe Kosten für den ehemaligen Mieter zu erzeugen?
Sicher, es gibt Anwälte, die auf Mietrecht spezialisiert sind, doch die wären von dem Mieter zu zahlen, der eine intakte Wohnung zurückgegeben hat.

Vielen Dank für Eure Antworten - viele Grüße
Michael

Servus

Hallo liebe Wissenden,

Übergabeprotokoll, das von beiden Seiten unetrschrieben worden
ist, sei vermerkt, dass die Kaution bis Ende Januar 2013
zurückzuzahlen sei ,

keine zurückhaltung für Betreibskosten?

nicht reagiert. Zudem die Frage: Kann der Vermiter im
Nachhinein Dinge bemängeln, die seiner Meinung nach die
Auszahlung der Kaution verhindern?

Ja Versteckte Mängel, Beweis aber oft schwierig

Die Fragen sind nun, was man tun kann, ohne dabei hohe Kosten
für den ehemaligen Mieter zu erzeugen?

Schriftliche anmahnen mit Fristsetzug.

Dann Gerichtliches Mahnverfeharen eröffnen (schön günstig und einfach)https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_t…

Vielen Dank für Eure Antworten - viele Grüße
Michael

Büdde

man stelle sich vor, eine Wohnung sei ordnungsgemäß vom dem
Mieter an der Vermieter zurückgegeben worden und in dem
Übergabeprotokoll, das von beiden Seiten unetrschrieben worden
ist, sei vermerkt, dass die Kaution bis Ende Januar 2013
zurückzuzahlen sei , aber nichts passiert.

Zudem die Frage: Kann der Vermieter im
Nachhinein Dinge bemängeln, die seiner Meinung nach die
Auszahlung der Kaution verhindern?

Wurde im Übergabeprotokoll der einwandfreien vertragsgemäßem Zustand der Wohnung bestätigt? Wenn ja, dann muss die Kaution zurückgezahlt werden. Der Mieter sollte diese schriftlich mit einer angemessenen Fristsetzung und Mahnung einfordern. Bezahlt der Vermieter immernoch nicht, kann ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der zu Lasten des Vermieters geht.

Falls im Übergabeprotokoll nicht er einwandfreien vertragsgemäßem Zustand der Wohnung bestätigt wurde, hat der Vermieter eine Überlegungsfrist von ca. 6 Monaten.

Wurde im Übergabeprotokoll der einwandfreien vertragsgemäßem
Zustand der Wohnung bestätigt? Wenn ja, dann muss die Kaution
zurückgezahlt werden. Der Mieter sollte diese schriftlich mit
einer angemessenen Fristsetzung und Mahnung einfordern.
Bezahlt der Vermieter immernoch nicht, kann ein Rechtsanwalt
beauftragt werden, der zu Lasten des Vermieters geht.

Falls im Übergabeprotokoll nicht er einwandfreien
vertragsgemäßem Zustand der Wohnung bestätigt wurde, hat der
Vermieter eine Überlegungsfrist von ca. 6 Monaten.

Hallo,

ert mal vielen Dank für die Antworten. Wirklich schlauer bin ich allerdings jetzt auch nicht. Ja, in dem Übergabeprotokoll wurde vermerkt, dass die Wohnung vertragsgemäß zurückgegeben wurde.

Allerdings habe ich Antworten bekommen, in denen die einen sagen, der Vermieter müsse die Kaution mit einer angemessenen Frist auf jeden Fall zurückzahlen (das Mietverhältnis endete am 31.12.2012 - was ist hier „angemessen“?) Im Übergabeprotokoll vom 31.12.2012 ist vermerkt, dass die Kaution bis Ende Januar 2013 zurückzuzahlen ist. Die anderen sagen, der Vermieter sei verpflichtet, die Kaution erst zurückzuzahlen, wenn die Nebenkostenabrechnung - also Ende Mai oder Juni - auch stattgefunden hat.

Kurzer Hinweis: Die Wohung wurde nur 4,5 Monate angemietet (Paar trennte sich) und in der Zeit hatte niemand in der Wohnung wirklich gelebt, so dass fast kein Verbrauch stattgefunden hatte und die monatl. Nebenkostenpauschale sicherliche in Rückzahlung eines Teiles der Nebenkosten an den Mieter erforderlich macht.

Nochamls vielen Dank für Eure Antworten
Michael

Hallo,

ert mal vielen Dank für die Antworten. Wirklich schlauer bin
ich allerdings jetzt auch nicht. Ja, in dem Übergabeprotokoll
wurde vermerkt, dass die Wohnung vertragsgemäß zurückgegeben
wurde.

Allerdings habe ich Antworten bekommen, in denen die einen
sagen, der Vermieter müsse die Kaution mit einer angemessenen
Frist auf jeden Fall zurückzahlen (das Mietverhältnis endete
am 31.12.2012 - was ist hier „angemessen“?) Im
Übergabeprotokoll vom 31.12.2012 ist vermerkt, dass die
Kaution bis Ende Januar 2013 zurückzuzahlen ist. Die anderen
sagen, der Vermieter sei verpflichtet, die Kaution erst
zurückzuzahlen, wenn die Nebenkostenabrechnung - also Ende Mai
oder Juni - auch stattgefunden hat.

Sofern die Nebenkostenabrechnung noch nicht stattgefunden hat, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, um die Deckung der Kosten abzusichern. Die übrige Kaution muss zurückgezahlt werden.
Welche Fristen und Einbehaltungbeträge angemessen sind hängt von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich nicht allgemein ausdrücken.

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Hallo Michael_44141,

Allgemein gesagt, gibt es für Mieter gewisse Rechte, die es ihnen erlauben, Mietkautionen länger einzubehalten. Allerdings gibt es auch bestimmte Fristen in diesem Zusammenhang. Alle Details dazu findest du unter folgendem Link:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/streitpunkt-mietkau…

Viele Grüße,

dein Team von anwalt.de