Wurde im Übergabeprotokoll der einwandfreien vertragsgemäßem
Zustand der Wohnung bestätigt? Wenn ja, dann muss die Kaution
zurückgezahlt werden. Der Mieter sollte diese schriftlich mit
einer angemessenen Fristsetzung und Mahnung einfordern.
Bezahlt der Vermieter immernoch nicht, kann ein Rechtsanwalt
beauftragt werden, der zu Lasten des Vermieters geht.
Falls im Übergabeprotokoll nicht er einwandfreien
vertragsgemäßem Zustand der Wohnung bestätigt wurde, hat der
Vermieter eine Überlegungsfrist von ca. 6 Monaten.
Hallo,
ert mal vielen Dank für die Antworten. Wirklich schlauer bin ich allerdings jetzt auch nicht. Ja, in dem Übergabeprotokoll wurde vermerkt, dass die Wohnung vertragsgemäß zurückgegeben wurde.
Allerdings habe ich Antworten bekommen, in denen die einen sagen, der Vermieter müsse die Kaution mit einer angemessenen Frist auf jeden Fall zurückzahlen (das Mietverhältnis endete am 31.12.2012 - was ist hier „angemessen“?) Im Übergabeprotokoll vom 31.12.2012 ist vermerkt, dass die Kaution bis Ende Januar 2013 zurückzuzahlen ist. Die anderen sagen, der Vermieter sei verpflichtet, die Kaution erst zurückzuzahlen, wenn die Nebenkostenabrechnung - also Ende Mai oder Juni - auch stattgefunden hat.
Kurzer Hinweis: Die Wohung wurde nur 4,5 Monate angemietet (Paar trennte sich) und in der Zeit hatte niemand in der Wohnung wirklich gelebt, so dass fast kein Verbrauch stattgefunden hatte und die monatl. Nebenkostenpauschale sicherliche in Rückzahlung eines Teiles der Nebenkosten an den Mieter erforderlich macht.
Nochamls vielen Dank für Eure Antworten
Michael