Hallo, bin zwar kein Experte in der Sache, weis aber das die Zurückzahlung der Kaution sogar mehrere Monate dauern darf. Ob das so gesetzlich geregelt ist weis ich nicht. Vielleicht kannst du noch schildern was „vor kurzem“ bedeutet. Monate oder Wochen her?
Zum Mietrecht kenn ich mich leider nicht aus.
Es gibt aber bestimmt genügend Experten , die dir Tipps und Ratschläge zu deinem Problem geben können.
Gruß Agnes
Hallo Benny,
das ist etwas für den Mieterschutzbund.
Oder du fragst bei Gericht nach einer kostenlosen Beratung, wenn du gerade knapp bist mit Deinem Geld gibt es dort manchmal kostenlose Termine.
Ich bin leider nicht die richtige Spezialistin für Dich.
Viel Glück
Dinki
Hallo Benny,
hast du schon mal versucht den Vermieter diesbzgl. anzusprechen? Ggf. ist er „verhindert“ - wie auch immer.
Grundsätzlich gilt hier: „…dem Vermieter steht eine angemessene Zeit zur Überprüfung der Frage, ob er noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis hat, zu. Für die Abrechnung hat der Vermieter in der Regel ca. 3 - 6 Monate zur Verfügung…“
Diese Zeit wird oft in Anspruch genommen, um etwaige offene oder noch nicht abgerechnete Nebenkosten gegenrechnen zu können.
Also würde ich den Vermieter anrufen und HÖFLICH mit ihm reden. Wenn er schon aus eigenen Stücken einen Makler zur Abnahme dazubestellt hat, dann würde ich davon ausgehen, dass er dich nicht um die Kaution prellt.
Wenn ein Gespräch mit dem Vermieter wiedererwartend nichts bringt, dann hoffe ich, dass du das Übergabeprotokoll bzw. ein Kopie davon sowie eine Rechtsschutzversicherung hast.
Nun hast Du mehrere Möglichkeiten.
1.
Wende dich an den Mieterschutzbund, die helfen dir weiter.
Nachteil: Du müsstest dort Mitglied sein.
2.
Wende dich an einen Anwalt. Achte darauf, das er sich mit Mietrecht auskennt.
3.
Nun die extremste Lösung:
Schreibe deinem Vermieter noch ein mal.
Setze ihm eine Frist von 14 Tagen, in der er die Kaution nebst Zinsen an dich aus bezahlen muss. Mache ihn darauf aufmerksam, das du, bei nicht Einhaltung der Frist Rechtliche Schritte gegen ihn einleiten wirst.
Schicke dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein.