Vermieter zahlt Material für Sanierung

Hallo zusammen
Parterre sind 2 Wohnungen frei geworden . In einer wohnung ist seid 40 Jahren nichts mehr gemacht worden. Alte Toilette und Badewanne Heizungsrohre an der Wand gelegt und in einem Zimmer sogar Quer durchs zimmer. Die andere Wohnung sah von den Sanitäranlagen auch nicht besser aus und auch dort sind Heizleitungen noch nicht unterputz gelegt worden. Sogar die Gasleitung zum Boiller war nur hinter einer selbsgebauten abdeckung versteckt. Die Elektrik war so alt wie das Haus selber und Elektrosicherungen waren noch in Holzkästen eingebaut . Nun machte ich mit dem Vermietern aus die Wohnung zu SANIEREN (alles raus und neu wieder rein ). Darauf hin zahlten Sie mir das Material und sagten mit vor Zeugen ( Hausverwalter und Ehefrau) das sie diese Arbeit vergüten wollen.
Nun nach fetigstellung der Wohnung (aus zwei wurde eine Bauzeit 7 Monate ) wussten Sie nichts mehr über eine Vergütung und wollen mir nun als Dank die Miete um 1€ pro qm erhöhen.
Kann ich mit dieser Sache zum Anwalt gehen oder was kann ich jetzt überhaupt machen? Ich bin echt sauer über so eine abzocke.

Hallo Aldikund, es ist mir unverständlich, dass Du Dich so einfach reinlegen läßt. Warum hast Du das nicht alles schriftlich festgelege??

Es ist natürlich eine Frage des Beweises.

Hier zuächst wie glaubhaft und sicher sind Deine Zeugen?

Der Vermieter könnte natürlich auch auf „dumme“ Gedanken kommen und behaupten, er habe Dich schwarz bezahlt.

Ansonsten aber stehen Deine Chancen gut, denn es ist doch wohl klar und einleuchtend, dass niemand etwas für einen Fremden umsonst macht.

Von daher würden wir mit o.g. Einschränkung zur Klage raten. Einschränkung, dass Du Dich auf Deine Zeugen verlassen kannst.

MFG

aj

Hallo, Wut ist ein schlechter Ratgeber.

Was sagen denn die Zeugen? Die bringen doch nur etwas, wenn die auch Deine Auffassung bestätigen.

Zum Anwalt?? Klar, der freut sich, da er dann auch noch von Dir geld bekommt.

Wenn die Zeugen Deine ausage bestätigen, würde ich weider mit den vermitern sprechen. Welche Vergütung war denn vereinbart???

Wassagt der Mietvertrag zu der Erhöhung der Miete?

Gruß

Guten Morgen,

tja das sind typische Abläufe, die im Leben passieren. Generell ist ein Klage möglich. Vorab aber einige Frage bzw. Anregungen

  1. Hast Du eine Rechtschutzversicherung?
  2. Hast Du das Material gekauft (also auf deinen Namen) und in Rechnung gestellt bzw. gibt es ein Konto auf das Du als Einkäufer vermerkt bist? Dies würde deine Beweislast etwas untermauern
  3. Was steht in deinem alten Mietvertrag (Klausel)
  4. Die Zeugen die Du angesprochen hast, wie standfest sind die? Die meisten kippen schon vor einer Gerichtsverhandlung um, und melden sich krank.
  5. Beachte aber auch bei der Angelegenheit, wenn Du Staatsgelder erhalten hast wie z. B. Hartz IV, könnte man (sobald man dir eine [im deutschen Sprachgebrauch nennt man es -Schwarzarbeit- oder] ähnliches nachweißt Gelder streichen. Das weiß evtl. auch dein Vermieter. Eine anzeige wegen Schwarzarbeit ist evtl. auch drin!

Nicht verzagen, jetzt ist
Taktik angesagt, das bedeutet im Umkehrschluss für dich. Versuche erst mal die Loyalität deiner Zeugen zu prüfen. Lade Sie z. B. ein und spreche mit Ihnen über diesen Vorfall und frage Sie direkt ob man nicht gemeinsam zum Vermieter gehen könnte.

Der zweite Schritt ist etwas schwieriger (du selbst musst dich beruhigen und sämtliche Emotionen ausschalten), also auf sachlicher Ebene den Vorgang planen (Geh vorher ins Sportstudio oder mach sonst irgendetwas identisches).

Mein Vorschlag wäre; bitte deinen Vermieter um ein Gespräch in deine Wohnung. Rede mit Ihm sachlich und ruhig, halte im den geschaffenen Mehrwert vor Augen und biete im Alternativlösungen an wie z. B. freies Wohnen für die nächsten 2 Jahre oder so.

Dann nach 15 Minuten (Du musst also das Gespräch gezielt darauf aufbauen, kommen deine Zeugen dazu. Jetzt musst Du sprichwörtlich wie ein Luchs, die Aktionen deines Vermieters beobachten und letztendlich Schlüsse daraus ziehen.

Wenn die Taktik aufgeht, fühlt sich dein Vermieter evtl. unwohl und bietet dir eine Möglichkeit an. (Ohne das du oder deine Zeugen, etwas zur Sprache gebracht hast; wie z. B. meine Zeugen sagen etc…)

Tja wenn es nicht funktioniert gehe direkt zum Anwalt und lass das Gericht –Recht sprechen- bedenke aber die angesprochenen Möglichkeiten und plane danach. Suche im Vorfeld schon nach Möglichkeiten und Argumentationen.

Hoffe konnte damit helfen und verbleibe

Sorry,

das ist kein Baurecht, sondern Mietrecht.
Da bist Du wohl bei einem Anwalt besser aufgehoben.

Grüße

Hallo Aldikunde, in solchen Fällen ist es immer besser, vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzulegen was bezahlt wird. Das gilt auch für den Schritt zum Anwalt. Der ist unter Umständen sinnvoll, aber erst vorher Kosten und Erfolgsaussichten klären (Verbraucherzentrale?). Und die Zeugenschaft des Verwalters sollten Sie sich schriftlich geben lassen.

Hallo,

also hier gibt es 3 Probleme die man einzeln betrachten sollte.

  1. Werden die Hausverwalter zu Deinen Gunsten aussagen, wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt?

  2. Willst Du einen Prozess, denn mit den Vermietern einen langwierigen Rechtsstreit zu führen, verlangt gute Nerven und verursacht - da Privatstreit - auch erstmal Kosten.

  3. Welche Vergütung wurde den vereinbart? Vor Gericht zählen nur Zahlen und nicht Vermutungen. Wenn der Vermieter nun sagt, er wollte es vergüten indem er die Miete nicht um 5 Euro, sondern nur um einen Euro steigert stehst du dumm da.

Der Vermieter hat mit seinem Handeln deutlich gesagt, dass er nur an Geld und nicht an dir interessiert ist. Wenn dir das nicht passt kannst du ja ausziehen wird er sicher sagen…

Also ich würde mich erstmal fragen, was ich will!

Geld für die Arbeit, eine kleinere Miete oder, oder.
Und mir schriftlich versichern lassen, dass die Verwalter zu ihrer Aussage stehen, bzw diese gleich mit zum Anwalt nehmen, wenn es so sein soll.

Beste Grüße von Holger aus HH - bei Bedarf nochmal melden.

Das hängst im Allgemeinen von der Verlässlichkeit der Aussagen der Zeugen und der Konkretisierung der Aussage zu der Vergütung ab.

Vorschlag: Gesprächsnotiz zu der Zusage verfassen und von den Zeugen unerschreiben lassen und dann zum Anwalt gehen.

Viel Erfolg

Meines Wissens gibt es keine Pflicht zum Sanieren der Wohnung. Solange ein Vermieter noch Mieter findet kann er die Wohnung auch so vermieten. Wenn er allerdings Massnahmen ergreift, dann fällt der Bestandsschutz und er muss sich dem derzeitigen Vorschriften beugen. Wenn Sie eine modernisierte Wohnung haben wollen, müssen Sie sich halt so eine suchen oder wie sie es getan haben, eine Regelung mit dem Vermieter treffen.
Theoretisch können solche Geschäfte zwar mündlich geschlossen werden, aber hinterher ist man meist klüger. Der Hausverwalter ist ein schlechter Zeuge, da der Vermieter sein Kunde ist, den er bestimmt nicht verlieren will und ihre Ehefrau vor Gericht wegen der Ehe nicht unvoreingenommen ist, werden Sie vermutlich kaum Chancen vor Gericht haben. Auch die Mieterhöhung ist nicht unüblich, da dem Vermieter ja für das zur Verfügung gestellte Material Kosten entstanden sind, welche eine Werterhöhung der Wohnung bedeuten, egal ob Sie die Massnahmen durchgeführt haben oder nicht. Ich bin kein Fachmann für Recht und kann Sie da nicht beraten, aber aus persönlicher Erfahrung sehe ich kaum eine Chance für sie. Letztlich sehe ich es auch als Pfusch an, wenn Mieter für die Sanierung von vermieteten Wohnungen ausgenutzt werden, zumal nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese Massnahmen dann immer fachgerecht sind. Ich halte sowohl das Verhalten ihres Vermieters als auch von Ihnen für murks. Allein wenn ich an die Haftung denke, wenn aus unsachgemäß ausgeführten Massnahmen Schäden entstehen, ist kaum absehbar wie die Geschichte ausgeht. Leider sind solche Vorgehensweisen mittlerweile fast normal geworden, aber ich glaube kaum, dass es dafür auch noch rechtliche Regelungen gibt.

Hallo,
sowas geht nur schriftlich!
Ohne Vertrag - Pech gehabt - Rechtsanwalt fragen.
Was sagen die „Zeugen“?
Viel Glück!

Hallo aldikunde, natürlich kann man damit zum Anwalt gehen, ich würde das
sicherlich auch tun.
Grüße und viel Glück

Guten Tag!

Natürlich können Sie zum Anwalt. Verträge können auch mündlich geschlossen werden, das ist hier wohl der Fall. Problem: wie nachweisen.

Aber Sie haben jetzt ein juristisches Problem, kein bautechnisches. Für das weitere Vorgehen würde ich Ihnen die Suche nach einem Juristen auf werweisswas empfehlen.

MfG

ASC

Hallo
Also bei dieser Frage kann ich leider auch nicht helfen .

Hallo aldikunde,

am besten erkundigst Du Dich zuerst beim Mieterschutzverein, ob es Aussicht auf Erfolg hat und wie die Rechtslage dazu ist.
Wenn der Hausverwalter sich nicht mehr erinnern kann, von dem ich ausgehen (Der Vermieter ist dem Hausverwalter sein Kunde und der wird sich nicht dazwischen stellen), weiß ich nicht wie die Rechtslage genau ist.
Mieterhöhung wegen Renovierung ist auszuschließen, da Du ja die Leistungen übernommen hast hier hast Du gute Chancen das abzuwehren.
Wenn Du Rechtschutz hast (vorher bitte bei Versicherung Freigabe holen) dann geh zum Anwalt und lass Dich beraten wie die Lage ist.

Viel Erfolg Katharina

Nun, grundsätzlich sollten Sie Streitigkeiten vor Gericht aus dem Wege gehen, denn diese sind immer mit Kosten verbunden, ob Sie nun Recht bekommen oder nicht.

In Ihrem Falle, würde ich zuerst dem Schuldner/Auftraggeber eine Kostenaufstellung mit Einschreibe Rückschein senden, diese Aufstellung muss alles enthalten was Sie gemacht haben und wieviel Sie dafür bekommen in euro ohne Steuer das Sie sicher Privatman sind.
Schreiben Sie auch rein, dass unter Zeugen der Auftrag erteilt wurde und die Bezahlung zugesichert wurde, benennen Sie einen Fixen zahlungstermin ca. 14tage später.

wenn dann kein Geld kommt, können Sie immer noch entscheiden, gleich Mahnbescheid, kostet weniger und kann man selber machen, oder Anwalt …

mfg

hallo
ja was soll ich sagen.

  1. hut ab vor der eigenleistung
  2. nicht gut alles ohne eine schriftsache geregelt zu haben.
    ich würde sagen, das du einfach mal zum anwalt gehst.
    ein beratungsgespräch kostet max. 30 euro
    die solltest du investieren. lohnt sich, denn dann weist du wie die chancen stehen.
    aber such dir einen fachanwalt für baurecht oder so ähnlich. der sagt dir dann was du tun kannst.

Klar kannst du zum anwalt, auch mündliche Absparachen zählen, ausserdem wird denen keiner glauben, das du das freiwillig gemacht hast. Mit Zeuge Ehefrau, ist fragwürdig, aber die Hausverwaltung im Rücken ist super. An deiner Stelle würd ich sofort zum Anwalt, frag doch gleich ob du die Miete aufgrund der Absprache schon mindern kannst, denn bis das Verhandelt wird kann schon einige Zeit vergehen. Wünsche viel Glück, mfg