Vermieter zahlt nicht an Energieanbieter

Hallo liebe Wissende,

vielleicht erinnert ihr euch an meine Gendankengespinste über den armen A, der Post vom Finanzamt bekam, das die Mietzahlungen an den bösen Vermieter B pfänden möchte.

Nun erhielt A ein Schreiben vom regionalen Energieanbieter, dass B seinen Zahlungen nicht nachgekommen sei, weswegen kurzfristig(5.7.) Hausstrom, Wasser und Gas abgestellt werden, falls B seinen Verpflichtungen nicht nachkäme. Der Strom für die Wohnung ist ausgenommen, weil A direkt zahlt und (selbstverständlich) seinen Zahlungen nachkommt.

A will nun ersteinmal versuchen, B oder dessen Sohn und/oder Schwiegertochter, verbal in den … zu treten, in der Hoffnung, vom Schlimmsten verschont zu bleiben.

Falls dies scheitert, wenn A kein Wasser, somit auch kein Warmwasser, keine Heizung (zum Glück ist Sommer:smile:), keine Treppenhausbeleuchtung, usw. hat. kann er dann:

  1. Miete kürzen? Falls ja wieviel ungefähr?

  2. Kann er die Kaltmiete vorsichtshalber zurückhalten? Diese wäre am dritten des Monats fällig, A würde aber gerne bis zum fünften warten, wenn sich daraus keine Probleme wie eine mögliche Abmahnung ergäben.

  3. Kann A die Zahlung der Nebenkosten einstellen?

Vielen Dank für Antwort und Tipps

Grüsse

Jörg

Hallo,

normalerweise zahlt der Mieter die Kosten für Wasser, Strom und Gas selbst und nicht der Vermieter.

Gruß

Ich würde die Warmmiete um 100% mindern. Auf jeden Fall würde ich aber mit dem Energieversorger sprechen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die Hausgemeinschaft für die laufenden Kosten eintritt. Um diesen Betrag würde ich dann die Miete mindern (und dies dem Finanzamt so mitteilen).

Wichtig ist mE. die Kommunikation mit ALLEN Beteiligten.

vnA

Wo wohnst du?

vnA

letztendlich zahlt vermutlich auch der mieter über die nebenkosten. allerdings ist deine aussage zu pauschal, denn was wäre z.b. mit nebenkosten, wo die entsprechenden kosten enthalten sind? dann hat der vermieter den vertrag mit dem anbieter und leistet die zahlungen.

die Möglichkeit besteht natürlich auch, nur ist es nicht üblich.
Bei den meisten Gebäuden hat jede Wohnung eine eigene Wasser-, und Gasuhr wie auch einen eigenen Stromzähler.

Damit hat der Mieter z.B. bei Strom auch die Möglichkeit sich seinen Anbieter selbst auszusuchen.

Gruß

Für Strom und Gas stimme ich dir zu… schreibt er ja auch für den Strom im UP.

Aber Wasser? Das hab ich noch nie ausserthalb der Nebenkosten gesehen - und das scheint hier ja auch das Problem zu sein.

Gruss HighQ

Hallo,

Wasser wurde und wird bei A sowieso über die Nebenkosten gedeckt, genauso wie Allgemeinstrom wie die Treppenhaus- und Kellerbeleuchtung.

Bis 2009 hatte jede Wohnung eine eigene Gastherme und einen eigenen Vertrag mit dem Energieanbieter. 2009 wurde das Haus saniert, wobei auch eine grössere, effizientere Wärmeversorgung im Keller eingebaut wurde und die einzelnen Gasthermen aus den Wohnungen verschwanden. Seitdem hat jeder Mieter einen Wärmezähler in der Wohnung, mit dessen Daten die Heiz- und Warmwasserkosten mit dem Vermieter abrechnet. Der tritt beim Energieversorger als alleiniger Vertragspartner auf.

Grüsse

Jörg

wasser außerhalb der nebenkosten ist zumindest in hamburg (innenstadt) üblich.

Hallo HighQ,

ich kenne dies nicht anders.
Kann natürlich außerhalb von Rheinland-Pfalz in einigen Gebieten anders sein.

Gruß

Hallo,

man zahlt immer das selbst, wofür man auch eigene Verträge mit den jeweiligen Versorgern hat.
Zahlt man dem Vermieter für bestimmte Nebenkosten eine monatliche Abschlagszahlung/Vorauszahlung (für zB Wasser, Müllentsorgung…) dann muss der VM diese an die jeweiligen Unternehmen weiterleiten.
(Sofern die Nebenkosten vertraglich auf den Mieter abgewälzt wurden, ansonsten müsste die der VM ohnehin selbst tragen.)
Macht er das nicht, gibts das oben erwähnte Problem…

Am Ende eines Abrechnungszeitraumes muss der VM die Betriebskostenabrechnung erstellen (lassen).
Für Nachzahlungen wird dann der VM ersteinmal in Vorkasse treten. Diese Nachzahlungen gibt er dann gemäß der Jahresabrechnung pro Wohneinheit an seine Mieter weiter und holt sich das Geld, das er zuvor vorgestreckt hat wieder zurück.
Damit er die Verbräuche feststellen kann, sofern er darüber abrechnet*, mietet oder kauft er sich bei einem Unternehmen wie Minol/Brunata etcpp die Messuhren. Diese kommen dann in seinem Auftrag um den Verbrauch zu ermitteln.
Das Vorhandensein solcher Uhren bedeutet aber nicht, dass der Mieter mit den jeweiligen Gerwerken einen Vertrag geschlossen hat.

*zB Heizkosten und Warmwasser gehören idR zu diesen verbrauchsabhängigen Kosten und wenn Wasseruhren vorhanden sind, auch diese.
Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index…

Meist hat der Mieter nur mit dem Stromversorger einen eigenen Vertrag abgeschlossen.

Gruß
M.

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