Vermieter zieht halbe Monatsmiete von Kaution ab

Hallo.

Erstmal sorry für die nicht ganz konkrete Überschrift.

Folgende theoretische Situation.

Ein Mieter einer kleinen Garage möchte vorzeitig aus einem Mietvertrag und bittet den Vermieter bereits einen Nachmieter zu suchen, um ggf. vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen.

Der Vermieter stimmt zu und findet jemanden. Telefonisch wird vereinbart das es einen neuen Mieter ab dem 15.11.2012 gibt. Die Schlüsselübergabe soll an diesem Tag stattfinden. Sowohl von momentanen Mieter an Vermieter, als auch vom Vermieter an den neuen Mieter.

Ausgemacht wurde das der alte Mieter nur eine halbe Monatsmiete zahlen muss. Diese wird püntklich im Vorraus mit dem Vermerk „letzte Zahlung - Mietvertragsende 15.11.12“ überwiesen.

Am 15.11.12 findet die Schlüsselübergabe zwischen alten Mieter und Vermieter statt. Der Vermieter unterrichtet den alten Mieter das der neue Mieter ( xD ) abgesprungen ist.

Jetzt kommt ein Scheck über die Mietkaution abzgl. einer halben Monatsmiete da ein neuer Mieter ab dem 01.12.12 gefunden wurde.

Ist das rechtens? Muss der alte Mieter die halbe Monatsmiete bezahlen, obwohl mit Vermieter ausgemacht wurde, dass das Mietverhältnis zum 15.11.12 beendet wird.

Abgesehen von dem Verwendungszweck wurde alles mündlich besprochen.

Danke an euch :smile:

lg

Hallo, Ihre Aussage beantwortet eigentlich Ihre Frage - Zitat: „Abgesehen von dem Verwendungszweck wurde alles mündlich besprochen.“

Selbst der ‚neue Mieter‘ wurde Ihnen nur mündlich mitgeteilt. Ich nehme an, dass der Streitwert bei maximal 50,- Euro liegt (Garagenmiete). JEDER Mietvertrag sowie die Vertragsbedingungen sollten stets schriftlich festgehalten werden…

Ich würde nüchtern sagen: Vergessen und unter der Rubrik ‚Erfahrungen‘ verbuchen.

Alles Gute!

Hallo Zisch,

vorausschicken möchte ich, daß Sie für eine Rechtsberatung einen Anwalt aufsuchen sollten.

Der Streitwert wird allerdings keine Konsultation rechtfertigen.

Daher kommt von meiner Seite lediglich die Betrachtung eines außenstehenden Dritten.

Abgesehen vom formalen Versuch, hier Tatsachen zu schaffen, die der Situation, die einer gesprächsweisen bedingenden Vereinbarung, daß ein ZAHLENDER Nachmieter gefunden wird, nicht gerecht wird, sehe ich Ihrerseits keinerlei Respekt davor, daß sich der Vermieter -ohne eigene Not - dankenswerterweise IHRES Problemes angenommen hat.

Dafür daß es - leider - nicht geklappt hat, den Vermieter noch in die Haftung nehmen zu wollen, grenzt an Unverschämtheit.

Wollen Sie solche Situationen vermeiden, sollten Sie selbst einen - mit Garantie zahlenden - Nachmieter stellen, bevor Sie dem gutwilligen Vermieter an die Wäsche gehen.

Vermutlich werden Sie erst dann, wenn Sie sehen - wie einfach oder wie schwierig es ist, für Sie einen Nachmieter aus dem Hut zu zaubern, der Ihnen 14 Tage Miete ersparen soll, zu würdigen wissen, was Ihr Vermieter für Sie getan hat.

Sie sollten daher gnädig sein, und dafür Verständnis aufbringen, daß nicht alles was in guter Absicht in die Wege geleitet wird, auch gut ausgeht.

Alleine der Versuch, Ihnen die Restzahlung zu ersparen ist aller Ehren wert, versetzt Sie aber - meiner Ansicht nach - nicht in den Rechtsanspruch.

Ich wünsche Gutes Gelingen, sollten Sie sich friedlich von Ihrem Vermiete trennen wollen.