Vermieter zieht Neuvermietung hinaus

Sehr geehrte Experten,

folgender Sachverhalt:
Seit dem 01.09.2010 ist ein WG-Zimmer bewohnt. Ein separater Mietvertrag (mit Vermieter) wurde geschlossen.
Dieser wurde gerade gekündigt (25.06.11), also geht die gesetzliche Frist bis zum 30.09.2011. Die neue Wohnung wird bereits zum 01.08.2011 bezogen.
Mit dem Vermieter der alten Wohnung wurde daher vereinbart, dass sich beide Parteien (Mieter und Vermieter) um einen Nachmieter kümmern. Das geht für den Vermieter soweit in Ordnung. Dieser bestätigt es dem Mieter per E-Mail sogar schriftlich, das er für den 01. August suchen wird. Das Zimmer bietet er im Internet in verschiedenen Foren an. Allerdings bietet er es dort einen Monat später an, also zum 01.09.2011.
Wenn er also vor dem Mieter einen neuen Mieter findet, hat dieser keine Möglichkeit die Wohnung ab August los zu werden.
Wie ist die Rechtslage? Ist dies eine unzumutbare Benachteiligung des alten Mieters?
Welche Rechte hat dieser?

Vielen Dank an alle die sich Bemühen. Ihre Hilfe wird sehr geschätzt!

Mfg

Hi,

Verträge sind nun mal einzuhalten. Einen Nachmieter muß der Vermieter auch nicht akzeptiern.

Gruß
Tina